Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Stephan Seeling fand am 09.07.2024 im Haus der Gemeinde, Altes Pfarrhaus Thomm, 54317 Thomm eine Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Thomm statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Mitteilungen
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Seeling teilte mit, dass die Eigentumsschränke für die Kindertagesstätte Thomm und die Mülleimer für die Ortsgemeinde Thomm bestellt seien.
TOP 2 Verabschiedungen und Ehrungen
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Seeling bedankte sich bei den ausscheidenden als auch wiedergewählten Ratsmitgliedern für ihr langjähriges Engagement und freute sich, folgende Personen im Namen der Ortsgemeinde Thomm für ihre ehrenamtliche Tätigkeit einen besonderen Dank verbunden mit der Aushändigung von Anerkennugnspräsenten auszusprechen:
Dieter Theis, Jürgen Mattes, Pascal Jeautard, Mathias Merges, Michael Lauterbach, Christian Rock, Simon Schabo, Harald Mühlenbach, Dominik Krämer, Christian Moosheimer. Besonders zu erwähnen sind Peter Junk, der nach vier Legislaturperioden und Roland Ziermann der nach fünf Legislaturperioden aus dem Gemeinderat Thomm ausscheidet.
TOP 3 Verpflichtung der Ratsmitglieder
Auf Grund der stattgefundenen Kommunalwahlen sind die gewählten Ratsmitglieder durch den Ortsbürgermeister zu verpflichten. Gem. § 30 Abs. 2 S. 1 GemO verpflichtete der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Bei der Verpflichtung sind auf die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hinzuweisen. Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus, sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.
§ 20 GemO – Schweigepflicht
§ 21 GemO – Treuepflicht
§ 22 GemO – Ausschließungsgründe
TOP 4 Ernennung des Ortsbürgermeisters (m/w/d), Vereidigung
und Einführung in das Amt
Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO ist die / der Ortsbürgermeister/in zur Beamtin zum Beamten zu ernennen. Der kommissarische Ortsbürgermeisterverlas die Ernennungsurkunde und händigte sie aus. Sodann wird der Amtseid geleistet und der neue Ortsbürgermeister/in wird per Handschlag in sein Amt eingeführt. Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Seeling ernannte den gewählten Ortsbürgermeister Mario Weber und verlas die Ernennungsurkunde. Nach Abnahme des Diensteides erfolgte die Einführung in das Amt. Herr Seeling bedankte sich nochmals ausdrücklich bei allen Ratsmitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement und auch der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Seinem Nachfolger und dem neuen Rat wünscht er weiterhin eine gute Zusammenarbeit zum Wohle der Ortsgemeinde Thomm.
TOP 5 Wahl der Beigeordneten (m/w/d), Vereidigung und Einführung in das Amt
Auf Grund der Kommunalwahl 2024 ist es erforderlich, für die kommende Wahlperiode bis 2029 einen neuen ersten Beigeordneten (m/w/d) und die weiteren gemäß Hauptsatzung vorgesehenen Beigeordneten zu wählen. Die Wahlen werden mittels Stimmzettel als geheime Wahl durchgeführt. Der Gemeinderat wählte in geheimer Abstimmung den ersten Beigeordneten (m/w/d) und die weiteren Beigeordneten. Gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 ruht das Stimmrecht des/der Ortsbürgermeister/s/in.
TOP 5.1 Erster Beigeordneter
Vorlage: BV/081/2024/20
Aus dem Rat wurde folgende Person zur Wahl des Ersten Beigeordneten vorgeschlagen: Michael Lauterbach
Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht. Der Vorgeschlagene nimmt den Vorschlag an und stellt sich zur Wahl. Sodann beauftragt der Vorsitzende nach vorheriger Beschlusswahl / Wahl des Rates die Ratsmitglieder Alexander Resch und Christian Rock zum Auszählen der anstehenden Wahl. Die Wahlurne wird kontrolliert. Nachdem der Vorsitzende auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen hat, treten die Ratsmitglieder nach und nach vor, geben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und werfen die Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Die Stimmenauszählung ergab, dass Michael Lauterbach zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde gewählt wurde; er nimmt die Wahl an. Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Beamtenrechts zu Beamten zu ernennen. Sodann verliest der Ortsbürgermeister die Ernennungsurkunde und übergibt diese. Aufgrund der Wiederwahl entfielen Vereidigung und die Einführung in sein Amt. Der Gemeinderat wählte Michael Lauterbach zum Ersten Beigeordneten, er nimmt die Wahl an und wird zum 1. Beigeordneten ernannt.
TOP 5.2 Weitere Beigeordnete
Gem. § 50 Abs. 1 S. 1 GemO hat jede Ortsgemeinde (mindestens) einen oder zwei Beigeordnete; Satz 2 eröffnet die Möglichkeit eines dritten Beigeordneten. Aus dem Rat werden folgende Personen zur Wahl des weiteren Beigeordneten vorgeschlagen:
Simon Schabo, Otmar Brittner, Christian Rock, Alexander Resch. Nur Simon Schabo nahm den Vorschlag an und stellte sich zur Wahl. Sodann beauftragte der Vorsitzende nach vorheriger Wahl des Rates die Ratsmitglieder Rock und Resch zum Auszählen der anstehenden Wahl. Die Wahlurne wird kontrolliert. Nachdem der Vorsitzende auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen hat, treten die Ratsmitglieder nach und nach vor, geben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und werfen die Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Die Stimmenauszählung ergab, dass Simon zum weiteren Beigeordneten der Ortsgemeinde gewählt wurde; er nimmt die Wahl an. Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Beamtenrechts zu Beamten zu ernennen. Sodann verliest der Ortsbürgermeister die Ernennungsurkunde und übergibt diese. Nachdem der Amtseid geleistet wurde wird Simon Schabo per Handschlag in sein Amt eingeführt. Der Gemeinderat wählte Simon Schabo zum weiteren Beigeordneten, er nimmt die Wahl an und wird zum Beigeordneten ernannt. Nachdem der Amtseid geleistet wurde wird Simon Schabo per Handschlag in sein Amt eingeführt.
TOP 6 Vergaben
TOP 6.1 Ersatzbeschaffung eines neuen Mulchkopes für den Gemeindetraktor (Anbaugerät)
Ortsbürgermeister Weber erteilte hierzu Stephan Seeling das Wort. Dieser teilte mit, dass der Mulchkopes für den Gemeindetraktor wegen eines Sperrvermerkes der Kommunalaufsicht im Haushalt 2024 derzeit nicht angeschafft werden könne und die Beschlussfassung somit vertragt werde. Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.