| 1. | Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz |
| 2. | Planwunschtermin |
| 3. | Ladung zum Termin zur Vorstellung der vorgesehenen Landzuteilung |
| 1.a) | Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Waldrach (Ort), Landkreis Trier-Saarburg liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am |
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| Freitag, den 10.02.2023, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
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| im Familienzentrum, Kegelbungert 1, 54320 Waldrach |
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| zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Während dieser Zeit werden Bedienstete des DLR Mosel zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein. Die Wertermittlungskarte kann auch im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/landentwicklung/Verfahren/alle eingesehen werden (-> Waldrach (Ort) -> 5. Karten -> Wertermittlungskarte.pdf; mit der linken Maustaste auf die Karte klicken -> Link in neuem Fenster öffnen). Sie werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit an dem vorgenannten Termin Gebrauch zu machen. |
| 1.b) | Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf |
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| Freitag, den 10.02.2023, um 15.00 Uhr |
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| im Familienzentrum, Kegelbungert 1, 54320 Waldrach |
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| zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert. Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Waldrach (Ort) unterliegenden Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu. Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen jedoch spätestens am 10.03.2023 bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier eingegangen sein. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen. |
| 2.) | Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Flurbereinigungsverfahren über ihre Wünsche für die Abfindung zu hören (§ 57 FlurbG). Die Anhörung erfolgte bereits bei der durchgeführten Ortslagenregulierung im Zeitraum September 2021 bis November 2021. Hier wurden die Grenzen der Grundstücke angezeigt und Änderungen im Einvernehmen mit den Nachbarn festgelegt. Sollten sich zwischenzeitlich Änderungswünsche bezüglich der Grenzführung ergeben haben oder Aufklärungsbedarf bestehen bzw. für diejenigen, die bei der Ortslagenregulierung nicht erreicht werden konnten, besteht die Möglichkeit, dies im Termin zur Vorstellung der vorgesehenen Landzuteilung (siehe Nr. 3) zu erläutern. |
| 3.) | Die vorgesehene Landzuteilung wird den Teilnehmern anhand eines Kartenauszuges mit farblicher Darstellung, aus dem die Neuzuteilungsflurstücke ersichtlich sind, bekannt gegeben. Zur Erläuterung der vorgesehenen Landzuteilung werden die Teilnehmer durch Einzelladung zu einem Gesprächstermin eingeladen. |
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| Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, hat dieser seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen. Dies gilt auch für die Vertretung von Eheleuten bzw. Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei. Liegt dem DLR Mosel bereits eine entsprechende Vollmacht vor, so ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich, da die einmal erteilte Vollmacht für das gesamte Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gilt. Vollmachtsvordrucke können bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Waldrach (Ort), Herrn Heinfried Carduck, Goldkäulchen 3, 54320 Waldrach oder beim DLR Mosel in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht auch im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle (-> Waldrach (Ort) -> Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken) zur Verfügung. |
gez.: Torben Alles, DLR Mosel