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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Waldrach (Ort), Landkreis Trier-Saarburg

1.

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermitt­lung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

2.

Planwunschtermin

3.

Ladung zum Termin zur Vorstellung der vorgesehenen Landzuteilung

1.a)

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Waldrach (Ort), Landkreis Trier-Saarburg liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am

Freitag, den 10.02.2023, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

im Familienzentrum, Kegelbungert 1, 54320 Waldrach

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Während dieser Zeit werden Bedienstete des DLR Mosel zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein. Die Wertermittlungs­karte kann auch im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/landentwicklung/Verfahren/alle eingesehen werden (-> Waldrach (Ort) -> 5. Karten -> Werter­mittlungskarte.pdf; mit der linken Maustaste auf die Karte klicken -> Link in neuem Fenster öffnen). Sie werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit an dem vor­genannten Termin Gebrauch zu machen.

1.b)

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf

Freitag, den 10.02.2023, um 15.00 Uhr

im Familienzentrum, Kegelbungert 1, 54320 Waldrach

zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert. Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zuge­stellt, der seine dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Waldrach (Ort) unterliegenden Grundstü­cke mit Wertermittlungsergebnissen enthält. Wenn Teilnehmer Bevollmäch­tigte benannt ha­ben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu. Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erho­ben werden. Die schriftlichen Einwen­dungen müssen jedoch spätestens am 10.03.2023 bei dem Dienst­leistungszentrum Ländli­cher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier eingegangen sein. Nach Behebung begründeter Ein­wendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermitt­lung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsan­spruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Werter­mittlung unanfechtbar geworden ist. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wert­ermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

2.)

Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer (Grund­stücks­ei­gentümer, Erbbauberechtigte) am Flurbereinigungsverfahren über ihre Wünsche für die Abfindung zu hö­ren (§ 57 FlurbG). Die Anhörung erfolgte bereits bei der durchgeführten Ortslagenregulierung im Zeitraum September 2021 bis November 2021. Hier wurden die Grenzen der Grundstücke angezeigt und Ände­rungen im Einvernehmen mit den Nachbarn festgelegt. Sollten sich zwischenzeitlich Änderungswünsche bezüglich der Grenzführung ergeben haben oder Aufklärungsbedarf bestehen bzw. für diejenigen, die bei der Ortslagenregulierung nicht erreicht werden konnten, besteht die Möglichkeit, dies im Termin zur Vorstellung der vorgese­henen Landzuteilung (siehe Nr. 3) zu erläutern.

3.)

Die vorgesehene Landzuteilung wird den Teilnehmern anhand eines Kartenauszuges mit farblicher Dar­stellung, aus dem die Neuzuteilungsflurstücke ersichtlich sind, bekannt gegeben. Zur Erläuterung der vor­gesehenen Landzuteilung werden die Teilnehmer durch Einzelladung zu einem Gesprächs­termin eingeladen.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, hat dieser seine Vertre­tungsbe­fugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen. Dies gilt auch für die Vertre­tung von Eheleuten bzw. Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschafts­ge­setz. Die Unterschrift des Voll­macht­gebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadt- oder Verbandsgemeinde­verwaltung oder Ortsbürgermeister) be­glaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der Flur­bereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebühren­frei. Liegt dem DLR Mosel bereits eine entsprechende Vollmacht vor, so ist eine erneute Vor­lage nicht erforderlich, da die einmal erteilte Vollmacht für das gesamte Verein­fachte Flur­bereinigungsver­fahren gilt. Vollmachtsvordrucke können bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmer­gemein­schaft Waldrach (Ort), Herrn Heinfried Carduck, Goldkäulchen 3, 54320 Waldrach oder beim DLR Mosel in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvor­druck steht auch im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle (-> Waldrach (Ort) -> Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken) zur Verfügung.

gez.: Torben Alles, DLR Mosel