Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 29.11.2023 im Rathaussaal die o.g. Sitzung statt.
Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gem. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (HFA, BUPA)
Die Vorsitzende verwies auf die umfangreiche Beschlussvorlage. Diese enthielt zum einen die eingegangenen Anregungen und Bedenken der Beteiligten sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Anregungen und Bedenken. Nach diesen Ausführungen erteilte die Vorsitzende das Wort an Frau Struth, vom Planungsbüro Fischer, Trier. Sie erörterte im Rahmen einer Power-Point-Präsentation jede Anregung und Bedenken, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragen wurden. Die Ausschüsse empfahlen dem Verbandsgemeinderat, die Stellungnahmen gem. der umfangreichen Beschlussvorlage zu verabschieden. Grundsätzlich wurden allen Stellungnahmen mehrheitlich oder einstimmig zugestimmt. Details zu den einzelnen Stellungnahmen sind in der Originalniederschrift beigefügt.
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“
Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage des Planentwurfs sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (HFA, BUPA)
Die Vorsitzende führte aus, dass nach den eben gefassten Beschlüssen über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen, der Planentwurf nur geringfügig modifiziert wird. Dieser ist nunmehr öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher zu beteiligen. Dies empfahlen die Ausschüsse dem Verbandsgemeinderat einstimmig.
Vergabe: Durchführung / Beauftragung der Kommunalen Wärmeplanung (HFA, BUPA)
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 05.04.2023 die Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt.
Die beantragten Fördermittel i.H.v. 90.000,- wurden mit Bescheid vom 11.10.2023 bewilligt. Die Verwaltung hat die Ausschreibung des Vergabeverfahrens bereits an Fachplaner versandt und wartet derzeit auf die Rückmeldungen. Die Durchführung der Planungsleistungen muss in einem engen Zeitkorridor erfolgen, da Förderung nur bis zum 31.10.2024 bewilligt wurde. Der BUPA empfahl, der HFA beschloss, die Kommunale Wärmeplanung entsprechend der dargestellten Vorgehensweise durchzuführen und ermächtigte hierzu die Bürgermeisterin mit der Auftragserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter.
Vergabe: Umbau zentrale Sportanlage Waldrach Vergabe Ingenieurleistungen technische Ausrüstung (LPH 5-9) Flutlichtanlage (HFA, BUPA)
Die Vorsitzende führte aus, dass im Rahmen des Umbaus der bestehenden zentralen Sportanlage in Waldrach auch Erweiterungen für verschiedene Wettkampfsportarten mit Multifunktionsspielfeld, Weit- und Dreisprunganlage, Kugelstoßanlage sowie Hochsprunganlage erfolgen. Im Zuge der Um- und Erweiterungsmaßnahme wird eine Flutlichtanlage zur Ausleuchtung der Sportanlage errichtet. Nach Auswertung der Angebote wurde empfohlen, das Ingenieurbüro KTEC IB Kind aus Saarburg mit den Ingenieurleistungen (LPH 5-9) Planung Starkstromanlagen (Fluchtlichtanlage) zum Brutto – Angebotspreis von 29.546,74 € zu beauftragen. Dieser Empfehlung stimmten BUPA und HFA einstimmig zu.
Beauftragung einer neuen Telefonanlage zur Neuausrichtung der Telefonie und Kommunikation im Rathaus (HFA, BUPA)
Die Vorsitzende und führte aus, dass die bestehende Telefonanalage im Jahr 2014 in Betrieb genommene wurde und nach aktuellem Stand der Technik sowie den inzwischen gewachsenen Anforderungen nicht mehr den vollständig benötigten Funktionsumfang hat. Außerdem gibt es zunehmend erhebliche Funktionsprobleme im laufenden Betrieb. Daher ist ein Weiterbetrieb der bestehenden Anlage nicht mehr angezeigt und soll ersetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, von einer klassischen Telefonanlage zur modernen Cloud-Telefonie zu wechseln. Die entsprechenden Vorteile wurden vorgetragen. BUPA und HFA begrüßten die Neuausrichtung der Telefonie und Kommunikation im Rathaus hin zu einer modernen Verwaltung und ermächtigten die Bürgermeisterin, den Vertrag zur Cloud-Telefonie mit dem Anbieter Avaya GmbH & Co. KG abzuschließen.
Beratung und Beschlussfassung zur regionalen Kofinanzierung des Förderangebotes "Regionalbudget" der LAG Mosel für die Jahre 2024-2029 (HFA)
Die LAG Mosel nimmt auch in der neuen Förderperiode bis 2029 das Förderangebot „Regionalbudget“ wahr. Hierfür muss eine Kofinanzierung in Höhe von 10% aus regionalen Mitteln nachgewiesen werden. Die LAG Mosel benötigt eine Bestätigung der kommunalen Gebietskörperschaften, der Übernahme der 10%-igen Eigenmittel zuzustimmen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, der LAG Mosel die Kofinanzierung des aus Bundesmitteln (GAK) finanzierten Förderangebotes „Regionalbudget“ für Kleinstprojekte bis 20.000 EUR für die Jahre 2024-2029 in Aussicht zu stellen. Die Abrechnung der Projekte erfolgt zum Jahresende entsprechend der tatsächlich bereitgestellten Bundesmittel und der umgesetzten Projekte.
Beratung und Beschlussfassung zur regionalen Kofinanzierung des Förderangebotes "Regionalbudget" der LAG Erbeskopf für die Jahre 2024-2029 (HFA)
In der Sitzung der LAG Erbeskopf am 07.11.2023 wurde beschlossen, ab 2024 am Regionalbudget teilzunehmen – vorbehaltlich der Zusagen von den der LAG Erbeskopf angehörigen Gebietskörperschaften, den dafür notwendigen finanziellen Eigenanteil aufzubringen. Die Verwaltung begrüßt die Entscheidung der LAG Erbeskopf sich auch am Regionalbudget zu beteiligen. Die Erfahrungen aus der LAG Mosel haben gezeigt, dass es sich hierbei um ein Förderprogramm handelt, wo zahlreiche kleinere Förderprojekte aus der Verbandsgemeinde umgesetzt erfolgreich wurden konnten. Wenn nun auch für die 14 Ortsgemeinden, die in der Gebietskulisse der LAG Erbeskopf liegen, ein solches Förderprogramm nutzbar ist, kann dies einen großen Mehrwert bringen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, der LAG Erbeskopf die Kofinanzierung des aus Bundesmitteln (GAK) finanzierten Förderangebotes „Regionalbudget“ für Kleinstprojekte bis 20.000 EUR für die Jahre 2024-2029 in Aussicht zu stellen. Die Abrechnung der Projekte erfolgt zum Jahresende entsprechend der tatsächlich bereitgestellten Bundesmittel und der umgesetzten Projekte.
Gestellung Bustransport zur Aufrechterhaltung des Schulsports (HFA)
Schulstandort Kasel, Fa. Erzig-Reisen, Pluwig zur Angebotssumme in Höhe von — 21.420 € brutto
Schulstandort Mertesdorf, Nutzung VRT/ÖPNV zur Angebotssumme in Höhe von — ca. 2.800 € brutto
GS Farschweiler, Fa. Bickel-Reisen zur Angebotssumme in Höhe von — 4.500 € brutto
GS Gusterath-Pluwig, Fa. Erzig-Reisen, Pluwig zur Angebotssumme in Höhe von 34.272 € brutto
Die Mittel werden gemäß vorstehenden Ausführung im Haushaltentwurf 2024 für die Sportfahrten berücksichtigt, abgerechnet werden die Fahrten, die tatsächlich stattgefunden haben.