gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), in der derzeit geltenden Fassung
Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
Farschweiler
Am Freitag, 01. März 2024, um 19:00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus Farschweiler eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Farschweiler statt.
Tagesordnung:
| TOP 1 | Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Farschweiler (m/w/d) |
Wahlberechtigt sind nach § 14 Absatz 1 Satz 5 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Farschweiler, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 14 Absatz 2 Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2 Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).