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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung ZV Freibad

der Haushaltssatzung des Zweckverbandes ZV Freibad Ruwertal für das Jahr 2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal hat aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBI. S. 476 if.) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung vom 31.Januar 1994 (GVBl. S. 153 if.) und § 5 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal vom 15.08.1985 in der zurzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung in der Sitzung am 27.11.2024 beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf

494.435 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

442.025 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

52.410 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

108.135 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.000.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.160.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.160.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.051.865 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

2.160.000 €

Zusammen auf

2.160.000 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf:

2.500.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:

1.820.000 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

387.417 €

§ 5

Zweckverbandsumlage

Der Zweckverband erhebt eine Umlage nach § 10 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und § 5 der Verbandsordnung, über die folgendes bestimmt wird:

Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage in Höhe von 420.225,00 € ist nach dem Beteiligungsverhältnis der Verbandsmitglieder aufzubringen.

Es entfallen auf:

1.

Verbandsgemeinde Ruwer (71 %) — 298.360,00 €

2.

Stadt Trier, für die Ortsbezirke Ruwer und Eitelsbach (29 %) — 121.865,00 €

Die Verbandsumlage wird mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages zum 15.02.; 15.05.; 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.

§ 6

Benutzungsgebühren

Die Benutzungsgebühren werden in der Gebührenordnung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (vorläufig) beträgt —  746.969 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt  — 789.514 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt  — 841.924 Euro

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 10

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen. Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Der Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen des Zweckverbands Freibad Ruwertal für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 2.160.000 € werden in voller Höhe genehmigt. Der festgesetzte Gesamtbetrag in Höhe von 2.500.000 € der Verpflichtungsermächtigungen wird insoweit genehmigt, als hierfür im Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich Investitionskredite in Höhe von 1.820.000 € aufgenommen werden müssen.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.01.2025 bis 04.02.2025 im Rathaus, Zimmer 103 öffentlich aus.

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Stephanie Nickels, Bürgermeister/in