Aufgrund des § 12 Absatz 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5 Seite 40) wird folgende Rechtsverordnung erlassen:
(1) Für die Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer werden Marktsonntage wie folgt festgelegt:
| a) | in der Ortsgemeinde Osburg wird der Sonntag am 06.04.2025 und |
| b) | in der Ortsgemeinde Pluwig wird der Sonntag am 28.09.2025 als |
Marktsonntag festgelegt.
(1) Am Marktsonntag können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) Am Marktsonntag können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Osburg und Pluwig durchgeführt werden.
(3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.
(1) Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
(2) Auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird verwiesen.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.