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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtsverordnung über die Festlegung von Marktsonntagen in der Verbandsgemeinde Ruwer

Aufgrund des § 12 Absatz 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5 Seite 40) wird folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

(1) Für die Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer werden Marktsonntage wie folgt festgelegt:

a)

in der Ortsgemeinde Osburg wird der Sonntag am 06.04.2025 und

b)

in der Ortsgemeinde Pluwig wird der Sonntag am 28.09.2025 als

Marktsonntag festgelegt.

§ 2

(1) Am Marktsonntag können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2) Am Marktsonntag können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Osburg und Pluwig durchgeführt werden.

(3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.

§ 3

(1) Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

(2) Auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird verwiesen.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin