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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung KV Trier-Saarburg - Ruwer

Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des oben aufgeführten Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4, Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651/715-411, Fax 0651/715-17633, bis spätestens 03.02.2025 schriftlich mitzuteilen.

Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- Untere Landwirtschaftsbehörde –