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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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​​​​​​​Bekanntmachung des Friedhofzweckverbandes Schöndorf

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 216, ab 27.01.2025 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedsgemeinden (Ortsgemeinden Bonerath, Hinzenburg, Holzerath und Schöndorf) aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedsgemeinden haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. bis zum 09.02.2025; bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Sonja Ripplinger, Verbandsvorsteherin