Aufgrund des § 12 Absatz 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5 Seite 40) wird folgende Rechtsverordnung erlassen:
| (1) | Für die Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer werden Marktsonntage wie folgt festgelegt: |
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| a) in der Ortsgemeinde Pluwig wird der Sonntag am 27.09.2026 als Marktsonntag festgelegt. |
| (1) | Am Marktsonntag können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden. |
| (2) | Am Marktsonntag können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Pluwig durchgeführt werden. |
| (3) | Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen. |
| (1) | Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden. |
| (2) | Auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird verwiesen. |
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.