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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtsverordnung über die Festlegung von Marktsonntagen in der Verbandsgemeinde Ruwer

Aufgrund des § 12 Absatz 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5 Seite 40) wird folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

(1)

Für die Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer werden Marktsonntage wie folgt festgelegt:

a) in der Ortsgemeinde Pluwig wird der Sonntag am 27.09.2026 als Marktsonntag festgelegt.

§ 2

(1)

Am Marktsonntag können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2)

Am Marktsonntag können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Pluwig durchgeführt werden.

(3)

Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.

§ 3

(1)

Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

(2)

Auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird verwiesen.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Thomas Hoffmann, Bürgermeister