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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 40/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 17. Sitzung des Gemeinderates Holzerath am  22.06.2023

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Friedbert Theis fand am 22.06.2023 Gemeindesaal Holzerath die 17. Sitzung des Gemeinderates Holzerath statt.

Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Realsteuerhebesätze (LFAG-Reform)

Mit Urteil v. 16.12.2020 hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) den bisherigen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklärt. Dies war der Auslöser für die Reform des Landesfinanzausgleichsgesetztes (LFAG). Unter anderem werden die Nivellierungssätze, die als Bezugsgröße für die Berechnung der Schlüsselzuweisung A sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage dienen, angehoben. Sachbearbeiter Hemgesberg erläuterte die Neuregelung des Landesfinanzausgleichs und dessen Auswirkungen für die Kommunen. Die Notwendigkeit und die Forderung der Landesregierung, dass die Kommunen ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen haben, wurde dabei deutlich herausgestellt. Im Rat fand eine rege Diskussion zu der Anpassung der Realsteuerhebesätze statt. Die Ratsmitglieder sahen sich nicht dazu in der Lage, die Bürgerinnen und Bürger zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit einer unverhältnismäßigen Steuererhöhung zu belasten. Sie beschränkte sich daher auf das absolut notwendige Maß der Erhöhung.

Daher beschloss der Rat die Anpassung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2023 wie folgt: Grundsteuer A 345 v.H.; Grundsteuer B 465 v.H.; Gewerbesteuer 380 v.H.

Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2023/ 2024

Aufgrund des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene in Verbindung mit der Gemeindeordnung wird den Bürgern die Möglichkeit eröffnet, Anregungen für die Haushaltssatzung und –plan 2023 einzureichen.

Innerhalb der 14-tägigen Frist sind keine Anregungen der Bevölkerung eingegangen.

In den kommenden Haushaltsjahren stehen einige Großprojekte an, welche zu einem nicht unerheblichen Kreditbedarf führen. Positiv ist, dass der Haushaltsausgleich in beiden Jahren sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt erreicht werden kann und sich die Finanzsituation deutlich verbessert hat. Die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 - 2024 wurden sodann einstimmig beschlossen.

Baugebiet "Zur Lay - Erweiterung" in 54316 Holzerath - Auftragsvergabe Baggerarbeiten Sondierungen Landesmuseum

Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes „Zur Lay - Erweiterung“ in Holzerath erfolgen archäologische Sondierungen durch das Rheinische Landesmuseum Trier. Zum Abtrag der Oberbodenmassen wird ein Bagger (mind. 15 to.) einschl. Bedienung benötigt. Der Gemeinderat Holzerath beschloss die Auftragsvergabe der Baggerarbeiten zur Unterstützung der Sondierungsarbeiten des Landesmuseums im Baugebiet „Zur Lay - Erweiterung“ an die Fa. Annen Tief- und Pflasterbau aus Gutweiler zum geprüften Brutto-Angebotsbetrag in Höhe von 10.174,50 €.

Beratung und Beschlussfassung über die Bildung eines Arbeitskreises „Wohnen im Alter“

Mit dem obigen Projekt soll seitens der Ortsgemeinde Wohnraum geschaffen werden, der besonders die Bedürfnisse älterer Menschen im Blick hat. Der in Rede stehende Arbeitskreis wird zunächst Ideen zur Machbarkeit des Projektes zusammentragen und dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vortragen. Der Vorsitz des Arbeitskreises liegt beim Ortsbürgermeister.

Das weitere Vorgehen soll mit der Verbandsgemeinde und der Kreisverwaltung abgestimmt werden. Weiter besteht die Möglichkeit, Beratungsleistungen beim Landesministerium für Soziales, Jugend und Versorgung im Rahmen des Projektes Wohnpunkt RLP zu beantragen. Die Ortsgemeinde beschloss im Sinne des § 5 Absatz 3 ihrer Hauptsatzung einen Arbeitskreis „Wohnen im Alter“ zu gründen mit dem Ziel, die Umsetzungsmöglichkeiten eines Wohnprojektes für ältere Mitbürger in der Ortsgemeinde zu prüfen.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 - 2028

Zum Schöffenamt sind nur Personen vorzuschlagen, die zum 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sind. Die Altershöchstgrenze liegt bei 70 Jahren. Jeder Schöffe muss damit rechnen zumindest einmal im Monat zu einer Sitzung eingeladen zu werden. Für die Ortsgemeinde Holzerath war 1 Personen zu bestimmen, es lag auch eine Bewerbung vor. Sodann wurde Herr Domenik Göbel in die Vorschlagsliste aufgenommen.

Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Infrarot-Heizplatten

Die Entscheidung wurde bis zum Vorliegen weitere Angebote vertagt.

Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - Beitritt der Ortsgemeinde

Im Rahmen von mehreren Informationsveranstaltungen wurden den Ratsmitgliedern Gelegenheit gegeben, sich mit dem Thema der Gründung einer AöR zu beschäftigen. In einer der letzten Gemeinderatssitzungen der Ortsgemeinde hat diese dann beschlossen, grundsätzlich einer AöR beizutreten, wenn die Ortsgemeinde der Anstaltssatzung zustimmen kann. Die Anstaltssatzung wurde am 08.03. und am 28.03.2023 mit allen möglichen Anstaltsträgern detailliert beraten. Die Satzung wurde zwischenzeitlich mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Trier-Saarburg abgestimmt. Es werden keine Einwände erhoben, so dass die Anstaltssatzung genehmigungsfähig ist. Der Rat beschloss einstimmig den Beitritt.

Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt

Die Entscheidung wurde vertagt, man möchte sich zuerst Gedanken über umsetzbare Maßnahmen machen.