Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Mario Weber fand am 10.09.2024 im Haus der Gemeinde, Altes Pfarrhaus Thomm, 54317 Thomm die 2. Sitzung des Gemeinderates Thomm statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende informierte den Rat über folgenden Sachverhalt bzw. Sachstand:
Kindertagesstätte
Brandschutzmaßnahmen in der Kita haben begonnen
Innere Brandschutztüren sollen bis Februar 2025 montiert sein
Für das Dach des Kitagebäudes ist eine Änderung geplant. Umbau soll hier in einzelne Abschnitte durchgeführt werden, da die Wetterlage nicht beständig ist und der Kitabetrieb weiterlaufen soll.
Fenster im Dachgeschoß bekommen angepasste Raffrollos.
Bei der Prüfung der Statik wird der evtl. Bau einer PV-Anlage mitgeprüft
Friedhofsausbau
Der Vorsitzende nimmt hierzu Kontakt mit dem Ingenieurbüro auf um sich ein Bild zum Sachstand machen zu können
Mögliche Fördermittel sollen in Absprache mit der Bauabteilung der VG-Ruwer angefragt werden
Forstwirtschaftsbericht
Der neue Forstwirtschaftsbericht liegt dem Vorsitzenden vor. Hierzu soll der Revierförster in der letzten Sitzung vor Weihnachten eingeladen werden, um den Bericht zu erläutern.
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung zur digitalen Ratsarbeit
Durch die Einführung des Ratsinformationssystems innerhalb der Verbandsgemeinde Ruwer wurde für alle Ortsgemeinden die technische Möglichkeit geschaffen, Unterlagen zur Ratssitzung von der Einladung bis zur Niederschrift ausschließlich in digitaler Form zu erhalten. Über das angeschlossene Bürgerinformationssystem werden darüber hinaus auch die Bürgerinnen in digitaler Form über die öffentlichen Tagesordnungspunkte informiert. Mit den einzelnen Ratsmitgliedern ist dann eine „Kommunikationsvereinbarung“ abzuschließen. Die Ratsmitglieder erhalten anschließend die Zugangsdaten zu dem Gremieninformationssystem der Verbandsgemeinde Ruwer. Aus Sicht der Verwaltung kann hierdurch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Darüber hinaus ist die Kommunikation zwischen Verwaltung und Ratsmitgliedern effektiver und schneller. Für die Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit ist jedes mobile wie stationäre Endgerät zugelassen. Seitens der Verwaltung wird den Ortsgemeinden empfohlen, den Ratsmitgliedern kein Endgerät durch die Ortsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Vielmehr empfiehlt die Verwaltung, dass die Ratsmitglieder ihre privaten Endgeräte hierfür nutzen. Im Gegenzug kann die Ortsgemeinde festlegen, dass für die Nutzung der privaten Endgeräte eine pauschale Entschädigung gezahlt wird. Hierüber muss dann der Gemeinderat einem separaten Beschluss fassen. Der Gemeinderat beschloss, dass die Gremienarbeit (u.a. Beschlussvorlagen und Niederschriften) ausschließlich über das Ratsinformationssystem „Session“ der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer erfolgen soll, die Einladungen jedoch weiterhin über den Postweg erfolgt.
TOP 3 Festlegung der Geschäftsordnung für die Gremienarbeit
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung vertagt.
TOP 4 Besetzung / Wahl der Ausschüsse
In der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Thomm sind die Ausschüsse und deren Besetzung geregelt. Die Ortsgemeinde hat die o.g. Ausschüsse in der Hauptsatzung bestimmt. Gem. der aktuellen Hauptsatzung sind je Ausschuss 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter zu benennen. Für alle Ausschüsse gilt, dass mind. die Hälfte der Mitglieder (d.h. 2 Ratsmitglieder) und deren Stellvertreter Ratsmitglieder sein müssen. Über die Besetzung der Ausschüsse kann zuvor beschlossen werden, dass offen abgestimmt wird. In diesem Fall muss keine geheime Wahl durchgeführt werden. Es können alle Ausschüsse gemeinsam gewählt werden. Gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters/Vorsitzenden. Dies gilt im Übrigen auch bei der Beschlussfassung darüber, ob offen abgestimmt werden soll. Die anwesenden Ratsmitglieder nahmen die Wahl zu den jeweiligen Ausschüssen an. Die nichtanwesenden Ratsmitglieder haben die Annahme der Wahl im Vorfeld bestätigt.
Der Gemeinderat votierte in zuvor beschlossener offener Abstimmung folgende Besetzung der Ausschüsse:
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| ordentliches Mitglied |
| stv. Mitglied | |
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| Name | Vorname | Name | Vorname |
| Rechnungs- und Prüfungsaus- schuss | Kirsten Koster- Schalow Jeautard | Anja Sabine Pascal | Wildner Schott Theis | Ramona Christian Dieter |
| Bauausschuss | Merges Theis Brittner | Mathias Dieter Otmar | Rock Gertz Mattes | Christian Ingo Jürgen |
| Kultur- und Sozialausschuss | Mattes Weingarten Steil | Jürgen Kristina Anke | Rock Resch Koster-Schalow | Christian Alexander Sabine |
TOP 5 Zustimmung der Ortsgemeinde zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer;
sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
Auf Antrag von 10 Ortsgemeinden zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaik- anlagen“, hat der Verbandsgemeinderat den Planungsauftrag an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, erteilt. Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet. Nach Durchführung des mehrstufigen Beteiligungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer, sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes als sachliche Teilfortschreibung eines Themenbereichs alle Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse von allen Ortsgemeinden erforderlich. Anschließend wird der Flächennutzungsplan der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Die Ortsgemeinde Thomm stimmte der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zu.
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung wiederkehrender Ausbaubeiträge für die Jahre 2021, 2022 und 2023 in der Ortsgemeinde Thomm
Die Ortsgemeinde Thomm hat nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Verkehrsanlagen erneuert. Straßenbaumaßnahme ist der Ausbau der Verkehrsanlagen „Borngasse“, „Neuenweg“ und „Zur schönen Aussicht“. Die im Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit) entstandenen Aufwendungen für die Erneuerung, Erweiterung, Umbau und Verbesserung der Verkehrsanlagen sind mit Ablauf des 31.12.2021, 31.12.2022 und 31.12.2023 abzurechnen. Die Investitionsaufwendungen für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 werden entsprechend der Festlegung in der Ausbaubeitragssatzung abgerechnet. Weitere Ausführung können im Bürgerinfoportal nachgelesen werden. Der Gemeinderat beschloss die Investitionsaufwendungen für die Jahre 2021, 2022 und 2023 abzurechnen. Der Beitragssatz für das Jahr 2021 beläuft sich auf 0,05295 €/m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche (gew.beitr.pfl.Gr.fläche). Der Beitragssatz für das Jahr 2022 beläuft sich auf 0,04127 €/m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche (gew.beitr.pfl.Gr.fläche). Der Beitragssatz für das Jahr 2023 beläuft sich auf 0,09470 €/m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche (gew.beitr.pfl.Gr.fläche).
TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über eine Ersatzbeschaffung für den defekten Mulcher der Gemeinde
Zur Bewirtschaftung der gemeindlichen Grünflächen ist ein entsprechender Mäher bzw. Mulcher zur effektiven Pflege dringend notwendig. Gemäht werden u.a. Straßenränder, Böschungen und sonstige öffentliche Grünflächen. Der jetzige Mulcher ist bereits 23 Jahre alt und befindet sich in einem desolaten Zustand sodass eine Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich bzw. rentabel ist. Der Gemeinderat Thomm beschloss die Ersatzbeschaffung eines Mulchers der gleichen Größe bis zu einem Kostenrahmen von 8.500,00 EURO
TOP 8 Beratung über die Ausführung und Prioritäten der Pflege der gemeindlichen Hecken
Die Hecken der Ortsgemeinde Thomm benötigen dringend einen Rück.- bzw. Formschnitt. Da eine solche Maßnahme aufgrund der Bodenbeschaffenheiten nicht durch den Gemeindearbeiter ausgeführt werden kann, muss hierzu ein Unternehmen beauftragt werden. Priorität hat in erster Linien das Neubaugebiet „Auf der Heide“ sowie der Abschnitt „Zur schönen Aussicht“. Die Hecken wuchern hier bereits über die Grundstückgrenzen der Anlieger. Bei den Rückschnittarbeiten sollen die Obstbäume nochmals freigeschnitten werden. Die Mindesthöhe von 2 Metern der Hecke im Bereich „Zur schönen Aussicht“ darf nicht unterschritten werden. Der Rückschnitt soll mit einem Häcksler zerkleinert und im Heckenbereich verteilt werden. Dem Vorsitzenden liegen bereits 2 Angebote von Landschaftsbauunternehmen vor. Ein weiteres Vergleichsangebot erwartet er in der nächsten Woche. Weiterhin liegen bereits eine Anfrage des LBM- Trier vor, den Streckenbereich vom Ortsausgang Thomm in Richtung Fell zurückzuschneiden, da die Hecke hier in den lichten Raum wächst. Die Verkehrssicherheitspflicht erfordert eine Gesamthöhe von 4,00 Metern Luftraum freizuhalten. Die bereits angefragten Unternehmen können den Rückschnitt in diesem Bereich nicht ausführen, da hierzu eine Absperrung der Straße erforderlich wäre und mit größeren Maschinen gearbeitet werden müsste. Der Vorsitzende wird sich mit der Finanzabteilung der VG Ruwer, in Verbindung setzen, um für die geplanten Heckenarbeiten Haushaltsmittel für das Jahr 2025 einzuplanen.
TOP 9 Beratung und über die Möglichkeiten der Wiederherstellung von Wegen innerhalb der Gemarkung nach Beschädigung durch das Pfingsthochwasser
Durch das extreme Hochwasser an dem Pfingstwochenende im Mai wurden in der Gemarkung Thomm etliche Feld-und Wirtschaftswege in Mitleidenschaft gezogen Die Wege wurden zum Teil stark unterspült sowie weggespült. Vereinzelt wurden durch das Hochwasser Telefon und Anschlusskabel aus dem Erdreich freigelegt. Die Feld-und Wirtschaftswege sind im Hochwasserschutzkonzept nicht berücksichtigt. Da auf den Wirtschaftswegen eine Verkehrssicherheit sicherzustellen ist, soll zeitnah gehandelt werden. Ziel muss es sein, dass Regenwasser so abzuleiten, dass die Wege nicht mehr beschädigt werden können. Der Vorsitzende wird ein Gespräch mit der Jagdgenossenschaft führen um abzuklären, ob diese die Forstwirtschaftswege instandsetzen können. Weiterhin wird der Vorsitzende mit der Bauabteilung der VG-Ruwer, ein Gespräch suchen um eventuelle Fördermittel zu beantragen.