Unter dem Vorsitz von Verbandsvorsteherin Stephanie Nickels fand am 24.06.2024 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Mitteilungen
Vor Einstieg in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnungspunktes 2.2: Entwurfsplanung Freibad Ruwertal; Ergänzung der Beschlussfassung vom 14.05.2024 um den ergänzenden Hochwasserschutz. Die Mitglieder der Verbandsversammlung waren einstimmig dafür. Das Hochwasser am Pfingstwochenende haben eine weitere Verbandsversammlung erforderlich gemacht um die weitere Vorgehensweise mit dem Mitgliedern des Zweckverbandes Ruwertal zu besprechen und abzustimmen. Die Vorsitzende berichtete von dem Hochwasserereignis am Pfingstwochenende. Sie bedankte sich bei allen Helfern, welche am Pfingstwochenende bei den Aufräumarbeiten vor Ort waren. Besonders bedankte sie sich bei den ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden der VG aber auch bei den ehrenamtlich Helfenden der Katastrophenschutzeinheiten aus dem Bezirk Koblenz. Des Weiteren bedankte sie sich bei den Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung und des Zweckverbandes Freibad Ruwertal Mertesdorf, welche am gesamten Pfingstwochenende im Einsatz waren, um den Schaden im Freibad zu begrenzen. Die Vorsitzende teilte mit, dass die Inhaber einer bereits erworbenen Saisonkarte die Möglichkeit haben diese im Stadtbad Trier weiterhin zu nutzen oder auf Antrag und zeitlich befristet das Geld zurückerstattet zu bekommen. 92 Bürger haben die zweite Variante in Anspruch genommen. Zehnerkarten haben eine Gültigkeit von zwei Jahren, daher können diese ohne Problem bei der Eröffnung 2026 weiterhin genutzt werden. Zur Klarstellung erläuterte die Vorsitzende, dass es sich im Tagesordnungspunkt 2 der letzten Niederschrift um die Vorentwurfsplanung der Leistungsphase 2 handelte.
TOP 2 Hochwasser Freibad Ruwertal
Am 17.05.2024 meldete das Badpersonal gegen 16 Uhr den steigenden Pegel der Ruwer. Nach weiterem Dauerregen und stetig steigendem Pegel wurde die Feuerwehr alarmiert. Gegen 17:30 Uhr musste das komplette Freibad evakuiert werden. Gegen 20:00 Uhr kam bereits die Meldung von der Feuerwehr, dass sie keine Maßnahmen zur Sicherung des Bades leisten können und nun abgewartet werden müsse, wie sich das Hochwasser entwickelt. Am 19.05.2024 konnte das Ausmaß des Hochwassers begutachtet werden. Nach kurzer Rücksprache kamen circa 60 Helfer, welche den gesamten Pfingstsonntag im Freibad Dreck und Unrat beseitigt haben. Die bewohnte Mietwohnung musste am Ereignistag ebenfalls evakuiert werden. Es wurde für die 7-köpfige Familie eine Notunterkunft zur Verfügung gestellt.
TOP 2.1 Bericht über die Hochwasserschäden im Freibad Ruwertal
Das Freibad Ruwertal war vom Pfingsthochwasser am 17.05.2024 stark betroffen. Das vordere Gebäude (Eingangsgebäude) stand 1,40 Meter unter Wasser. Die gesamte Elektronik wurde dadurch zerstört. Ebenfalls standen die Pumpen, welche im hinteren Technikgebäude untergebracht sind, mitsamt der dazugehörigen Steuerung unter Wasser. Frau Nickels betonte nochmals ausdrücklich, dass dies der Grund sei, weshalb das Freibad diese Badesaison nicht mehr öffnen könne. Man hätte alles bis zu den Sommerferien renovieren oder reinigen können, jedoch ist es unmöglich die zerstörte Technik innerhalb weniger Wochen oder Monate zu ersetzen. Außerdem sei die Folie im Schwimmerbecken an mehreren Stellen unterspült und beschädigt worden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Folie repariert oder in Gänze erneuert werden muss. In Anbetracht der anstehenden Sanierung habe die Versammlung über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Der materielle Schaden kann zum Zeitpunkt der Verbandsversammlung noch nicht abschließend beziffert werden. Die Versicherung sei noch mit der Schadensaufnahme beschäftigt. Die konkrete Schadensbeschreibung ist der Vorlage zum neuen TOP 2.3 zu entnehmen.
TOP 2.2 Entwurfsplanung Freibad Ruwertal; Ergänzung der Beschlussfassung vom 14.05.2024 um den ergänzenden Hochwasserschutz, Vorlage: BV/123/2024/22
Um nach dem Hochwasserereignis vom 17.05.2024 im Zuge der Sanierung für zukünftig zu erwartende Hochwasserereignisse besser aufgestellt zu sein, wurde das Architekturbüro beauftragt die Mehrkosten für einen baulichen Hochwasserschutz zu ermitteln. Folgende Mehrkosten wurden hierbei ermittelt:
Nach Rücksprache mit dem, Fachplaner TGA l ergeben sich für die TGA Planung, keine Mehrkosten, da die gesamte Technik im Bereich des Filter- und Funktionsgebäudes als neue Komponenten kalkuliert wurden. Im Bereich Baukonstruktion, für das Filter- und Funktionsgebäude sieht es wie folgt aus:
Filtergebäude:
Wurde bereits in WU-Fertigbetonbauweise geplant und kalkuliert. Es ergeben sich hier lediglich Mehrkosten für den Einbau eines mobilen Hochwasserschutzes an den beiden Türen und dem Rolltor. Diese betragen ca. 10.400,-€ netto. Die kalkulierten Kosten erhöhen sich hierfür von 509.895,-€ auf 520.147,-€ netto.
Funktionsgebäude:
Hier wurden nach Rücksprache mit dem Statiker die KS Außenwände durch Stahlbetonfertigteilwände in WU-Beton ersetzt. Dies ist zwar grundsätzlich teurer als das KS Mauerwerk, jedoch entfallen hierdurch bei den Außenwänden der Stahlbetonringanker und die Fenster- und Türstürze, was in etwa kostenneutral ist. Für die Türen haben wir auch hier einen mobilen Hochwasserschutz vorgesehen, so dass bei Erfordernis, bzw. nach der FB Saison dieser eingesteckt und bis zur neuen Saison verbleiben kann. Die kalkulierten Kosten erhöhen sich hierfür von 498.937,-€ auf 511.056,-€, also um 12.119,-€ netto. Die Verbandsversammlung erweiterte die am 14.05.2024 freigegebene Vorentwurfsplanung um die Maßnahmen zum ergänzenden Hochwasserschutz in Höhe von 23.000 €. Des Weiteren wurde die Vorsitzende ermächtigt, den erforderlichen Bauantrag und Förderantrag zu stellen.
TOP 2.3 Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Durch das Hochwasser am Pfingstwochenende wurden erhebliche Teile des Bades beschädigt. Hiervon betroffen waren alle Gebäude inkl. Aufbereitungstechnik. Teilweise stand das Wasser hier bis zu 1,40 m in den Gebäuden und auf dem Gelände. Auch die Becken waren vom Hochwasser in der Form betroffen, dass das Hochwasser diese ca. 40 cm überspülte und für erheblichen Schlammeintrag sorgte. Weiter wurde die Beckenfolie des Schwimmerbeckens durch eindringendes Grundwasser in Teilen erheblich beschädigt. Dies hat zur Folge, dass folgende Arbeiten durchgeführt werden müssen:
| - | Teilweise Erneuerung der Beckenfolie im Schwimmerbecken |
| - | Komplette Erneuerung der Zaunanlage inkl. des Zauns beim Planschbecken |
| - | Entfernung und Erneuerung des Innenputzes bis zu einer Höhe von 1,70 m |
| - | Erneuerung des Anstrichs in allen Räumen |
| - | Entfernung von Wandfliesen bis 1,70 m Höhe und anschl. Erneuerung der Fliesen |
| - | Erneuerung aller Pumpen und Motoren in der Aufbereitungstechnik |
| - | Erneuerung der Mess- und Dosiertechnik |
| - | Erneuerung aller Zwischenwände in Trockenbauweise |
| - | Erneuerung der Elektrohauptverteilung mit Teilen der Elektroinstallation |
| - | Erneuerung des Mobiliars im Kassen- und Personalraum |
| - | Erneuerung des Estrichs inkl. Bodenfliesen im Erdgeschoss der Mietwohnung |
| - | Erneuerung aller Zwischentüren aus Holz |
| - | Sanierung des Beachvolleyballfeldes |
| - | Prüfung und evtl. Sanierung der Fußgängerbrücke über die Ruwer |
| - | Ersatzbeschaffung eines Großteils der elektrischen und motorbetriebenen Werkzeuge |
| - | Ersatzbeschaffung der fehlenden Teile der Abdeckung der Überlaufrinne der Becken |
| - | Sanierung der Folie des Schwallwasserbehälters am Schwimmerbecken |
Die Durchführung der aufgezeigten Arbeiten würde selbst bei optimalem Ablauf frühestens Mitte September abgeschlossen sein. Weiter wäre es erforderlich, Teile der Schwimmbadtechnik (Pumpen, Motoren sowie Mess- und Dosiertechnik) welche bei der Sanierung nicht weiter benutzt werden können, jetzt neu zu beschaffen und anschließend zu entsorgen. Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden können noch nicht genannt werden, da die Angebotserstellung seitens der Firmen noch nicht abgeschlossen ist. Die eigentlichen Hochwasserschäden sind jedoch über eine Sachversicherung mit Elementarschadensversicherung weitestgehend abgedeckt.
Die Verbandsversammlung beschloss:
| 1. | Aufgrund der Hochwasserschäden die laufende Badesaison zu beenden und die ursprünglich für 2025/2026 angedachte Sanierung der Technik inkl. Sprungturm, Rutsche und Sanitärgebäude umgehend anzugehen sobald von Seiten der Fördergeber ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wird. |
| 2. | Die Verbandsvorsteherin zu ermächtigen, die von der Versicherung freigegebenen und unaufschiebbaren Aufträge zur Sanierung / Erneuerung der vom Hochwasser beschädigten Gebäude bzw. Anlagenteile, welche nicht Teil der geplanten Sanierung sind, zu beauftragen. |