Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Andreas Stüttgen fand am 03.09.2024 im Bürgerhaus Mertesdorf, 54318 Mertesdorf eine 2. Sitzung des Gemeinderates Mertesdorf statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Ortsbürgermeister Andreas Stüttgen weist das gewählte Ratsmitglied Dominik Feilen auf seine Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und verliest dazu die maßgeblichen Vorschriften der §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 der Gemeindeordnung. Anschließend verpflichtet er das Ratsmitglied namens der Ortsgemeinde Mertesdorf durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
2. Mitteilungen
Die Arbeiten in der Kindertagesstätte schreiten weiter voran. Die alte Heizung ist deinstalliert und die neuen Rohre sind bereits verlegt. Am 15.09.2024 findet die erste der Bohrungen für die Erdwärmeheizung statt. Die Bohrungen konnten aufgrund fehlender Genehmigungen nicht bereits in den Ferienzeiten durchgeführt werden. Weiterhin ist die neue Photovoltaikanlage in Betrieb genommen worden und produziert auch bereits Energie. Ein Vertrag bezüglich der erzeugten Energie mit der Kita GgmbH steht noch aus. Am 19.08. - 24.08.2024 gab es einige Netzstörungen in Teilen der Ortsgemeinde Mertesdorf. Diese wurden durch zwei Kabelbrüche, welche durch Bauarbeiten entstanden sind, verursacht. Durch ein Not- Aggregat konnten jedoch längerfristige Versorgungslücken überwiegend verhindert werden. Durch die Feuerwehr wurde auch in diesem Jahr ein Viezfest organisiert und durchgeführt. Der Vorsitzende bedankte sich bei dem Einsatz aller Helfer und teilt mit, dass es ein gelungenes Fest für die Dorfgemeinschaft war.
3. Erlass einer neuen Hauptsatzung
Gem. § 25 Gemeindeordnung (GemO) hat jede Ortsgemeinde eine Hauptsatzung gem. den Bestimmungen der GemO zu erlassen. Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mertesdorf ist aus 2019. Nach der Kommunalwahl 2024 haben sich Änderungswünsche seitens der Gemeindeverwaltung ergeben, die in der Hauptsatzung aufgenommen werden müssen. Für eine bessere Lesbarkeit wurde seitens der Verwaltung den Erlass einer „neuen“ Hauptsatzung vorgeschlagen. Gem. § 25 Abs. 2 GemO bedarf es bei der Beschlussfassung die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. D.h., für den Gemeinderat Mertesdorf müssen mind. 9 Mitglieder für die Neufassung der Hauptsatzung stimmen, unabhängig von der Zahl der Anwesenden. Die neue Hauptsatzung wurde im Gemeinderat besprochen und über folgende Anträge auf Änderungen des Entwurfs wurde beschlossen:
§ 1 Abs. 1 - Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Mertesdorf erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen zusätzlich im Internet unter der Adresse „https://www.ruwer.de“ und der Adresse „https://www.mertesdorf.de“. Keine einzelne Abstimmung der Textänderung, Beschluss bei endgültiger Abstimmung gefasst
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 - Genehmigung von Verträgen der Ortsgemeinde Mertesdorf mit dem Ortsbürgermeister und/oder den Beigeordneten als Vertragspartner bis zu einer Wertgrenze von 5.000 €. Keine einzelne Abstimmung der Textänderung, Beschluss bei endgültiger Abstimmung gefasst
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 - Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag von 2.000 €
Abstimmungsergebnis: abgelehnt
§ 4 Abs. 4 - Der Bau-, Umwelt-, Natur-, und Verkehrsausschuss erteilt das Einvernehmen in den Fällen der §§ 14 Abs. 2, 34 und 36 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundsätze der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden. In allen anderen Bauangelegenheiten erteilt der Ausschuss eine Empfehlung an den Ortsgemeinderat.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung
§ 4 Abs. 5 - Die nach Abs. 2 und 4 getroffenen Entscheidungen werden bei der nächstfolgenden Ratssitzung von dem Vorsitzen des Ausschusses mitgeteilt
Abstimmungsergebnis: Zustimmung
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 - Vergabe von Aufträgen über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 1.500,- € (das Vergaberecht ist zu beachten);
Abstimmungsergebnis: Zustimmung
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 - Vergabe von Aufträgen an Architekten, Statiker, Gutachter, Sachverständige und Sonderfachleute für Bauprojekte, Bodengutachten über Altlasten, planerische Maßnahmen und Wettbewerbe im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bis zu einer Auftragssumme von 1.500,- €;
Abstimmungsergebnis Zustimmung
§ 5 Abs. 4 - Die nach Abs. 1 getroffenen Entscheidungen werden bei der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung
§ 7 Abs. 1 - Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Ratsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen des Ortsgemeinderats eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3.
§ 7 Abs. 2 - Eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes wird nicht gewährt. Die Ortsgemeinde Mertesdorf stellt während der Sitzung die Getränke.
§ 7 Abs. 3 - Neben der Entschädigung…
§ 7 Abs. 3 (alt) und 5-8; - Streichen
§ 8 - Streichen
Abstimmungsergebnis: Zustimmung
§ 8 (neu) Abs. 2 … Sie beträgt für den Geschäftsbereich „Leben in Mertesdorf“ 30 v.H. und für den Geschäftsbereich „Bau-, Natur-, Umwelt- und Verkehr“ 30 v.H. der Aufwandsentschädigung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung
§ 9 Abs. 1 - streichen
Abstimmungsergebnis Zustimmung
§ 10 Abs. 1 - Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen sind in Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse nicht zulässig, mit Ausnahme von Ton- und Bildübertragungen im Rahmen der digitalen Sitzungsteilnahme gem. § 35 a GemO.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung
Der Gemeinderat beschloss die besprochene und abgeänderte vorliegende Hauptsatzung (vgl. Beschlussvorlage) als die neue Hauptsatzung der Ortsgemeinde zu verabschieden.
4. Beratung und Beschlussfassung zur digitalen Ratsarbeit
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächstfolgende Gemeinderatssitzung vertagt.
5. Festlegung der Geschäftsordnung für die Gremienarbeit
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächstfolgende Gemeinderatssitzung vertagt.
6. Vergaben
6.1 Vergabe Wurzelstockfräsarbeiten Friedhof
Auf dem Friedhof sollen Wurzelstockfräsarbeiten zur Entfernung von Wurzelresten durchgeführt werden. Gem. 5.2.1 der Dienstanweisung für das öffentliche Auftragswesen können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 3.000,00 € netto unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundzüge der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktvergabe). Durch Ortsbürgermeister Stüttgen wurde für die in Rede stehenden Leistungen ein Angebot bei der Firma „Landschaftsbau Karl-Heinz Schneider GmbH & Co. KG“ aus Trier angefordert. Mit Datum vom 10.07.2024 wurde durch den vorgenannten Betrieb ein Angebot vorgelegt. Der Angebotspreis liegt bei 930,00 € netto bzw. 1.106,70 € brutto. Das Angebot wurde durch die Verwaltung geprüft. Es wird empfohlen den Auftrag an „Landschaftsbau Karl-Heinz Schneider GmbH & Co. KG“ zu vergeben. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Entfernung der Wurzelresten an „Landschaftsbau Karl-Heinz Schneider GmbH & Co. KG“ aus Trier zum geprüften Angebotspreis zu vergeben.
6.2 Schimmelbefall Tür KiTa
In der Kindertagesstätte Mertesdorf ist es aufgrund des Starkregens zu einem erheblichen Wasserschaden mit Schimmelbildung an einer Tür gekommen. Der Schaden ist begutachtet worden. Laut diesem Gutachten, ist der Wasserschaden auf feine Haarrisse im Ziegelwerk außerhalb der Tür zurück zu führen. Bei den starken Regenfällen hat sich durch die Haarrisse Wasser im Ziegelwerk gesammelt, welches für den Schaden an der Holztür verantwortlich ist. Die Tür ist seitlich sowie oberhalb stark beschädigt und muss daher in Teilen erneuert werden. Darüber hinaus sind bei drei weiteren Türen Wetterschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Firma Annen GmbH & Co. KG hat ein Angebot abgeben. Da die Türen durch die Firma eingebaut wurden, ist eine Teilsanierung der Tür möglich. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Sanierung der Türen in der Kindertagesstätte Mertesdorf an die Firma „Annen GmbH & Co. KG“ aus Farschweiler zum geprüften Angebotspreis zu vergeben.
6.3 Erneuerung und Ergänzung Verkehrsschilder
Bei einer Ortsbegehung in Mertesdorf musste festgestellt werden, dass einige Verkehrsschilder witterungsbedingt stark verblasst und kaum noch leserlich sind. Weiterhin sind auch einige Hinweisschilder unleserlich. Teilweise müssen die Rohrpfosten, an welchen die Verkehrsschilder angebracht sind ebenfalls ausgetauscht werden, da diese stark durchgerostet sind. Durch den Ortsbürgermeister wurde für die in Rede stehende Leistung ein Angebot bei der Firma „Breitbach Grundbau“ aus Naurath angefordert. Durch den genannten Betrieb wurde ein Angebot vorgelegt. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Lieferung von Verkehrsschildern an die Firma Breitbach Grundbau GmbH aus Naurath zum geeprüften Angebotspreis zu vergeben.
6.4 Anschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräten
Innerhalb der Ortsgemeinde Mertesdorf gilt das Tempolimit 30 kmh. Zur Tempomessung der Autofahrer ist derzeit ein Geschwindig- keitsmessgerät in der Hauptstraße angebracht. Dieses Gerät ist akkubetrieben. Ein Solarpanel, welches für eine längere Laufzeit des Geschwindigkeitsmessgerätes sorgen sollte ist defekt, sodass das Gerät nur über eine geringe Laufzeit verfügt. Um einen neuen und übersichtlichen Eindruck der gefahrenen Geschwindigkeiten innerhalb der Ortsgemeinde zu gewinnen, sollen sechs weitere Geräte angeschafft werden. Zwei der Geräte sind für die Strecke zur WTD vorgesehen. Die neuen Geräte haben die Möglichkeit, beidseitige Messungen auf eine Entfernung von 300 Metern vorzunehmen. Insgesamt wurden drei Vergleichsangebote für sechs Geschwindigkeitsmessgeräte eingeholt. Im Gemeinderat kommt die Diskussion auf, dass es kein Konzept bezüglich der Anbringung dieser Geräte gibt. Weiterhin wird die Anzahl diskutiert. Es kommt der Antrag aus dem Gemeinderat, die Angebote zunächst in den Bau-, Umwelt-, Natur- und Verkehrsausschuss zu geben. Dieser solle ein Konzept zur sinnvollen Anbringung der Geschwindigkeitsmessgeräte erarbeiten. Die vorliegenden Angebote werden dem Bau-, Umwelt-, Natur- und Verkehrsausschuss zur Ausarbeitung eines Konzeptes vorgelegt. Im Nachgang kann über die Anschaffung im Gemeinderat beschlossen werden.
7 Bereitstellung eines Grundstückes (Vorschlag) an die Verbandsgemeinde Ruwer für einen Ersatzneubau der Grundschule Mertesdorf-Kasel an einem zentralen Standort gem. § 82 SchulG RP
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächstfolgende Gemeinde- ratssitzung vertagt.
8. Nutzung Bürgerhaus
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächstfolgende Gemeinde- ratssitzung vertagt.
9. Beratung und Beschlussfassung zur Vereinbarung zur Unterhaltung des Ruwer-Riesling-Erlebnisweges im Unteren Ruwertal
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächstfolgende Gemeinde- ratssitzung vertagt.
10. Beratung und Beschlussfassung zum Projekt
"Seitensprung des Moselsteigs im Unteren Ruwertal"
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächstfolgende Gemeinderatssitzung vertagt.
11. Zustimmung der Ortsgemeinde zur 6. Änderung des Flächennutuzngsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer;
sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
Auf Antrag von 10 Ortsgemeinden zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“, hat der Verbandsgemeinderat den Planungsauftrag an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, erteilt. Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet. Nach Durchführung des mehrstufigen Beteiligungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer, sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes als sachliche Teilfortschreibung eines Themenbereichs alle Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse von allen Ortsgemeinden erforderlich. Anschließend wird der Flächennutzungsplan der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Die Ortsgemeinde Mertesdorf stimmt der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zu.