Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Christian Rausch fand am 19.09.2024 im Feuerwehr- und Gemeindehaus Hinzenburg, 54316 Hinzenburg die 2. Sitzung des Gemeinderates Hinzenburg statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde
Es lagen keine Einwohnerfragen vor. Der Gemeinderat legt fest, künftig halbjährlich eine Einwohnerfragestunde auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen.
TOP 2 Mitteilungen
Der Vorsitzende teilte mit, dass das Geländer in der Keller Straße laut Auskunft der Verwaltung der Gemeinde gehört, da es als Absturzsicherung für Fußgänger dient. Der Vorsitzende wird hierzu nochmal nachfragen und das mit dem LBM abstimmen. Der Gemeindearbeiter hat mitgeteilt, dass er seine Arbeit nicht mehr fortführen möchte. Somit hat die Gemeinde derzeit keinen Gemeindearbeiter. Die Stelle soll in Kürze neu ausgeschrieben werden.
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung zur digitalen Ratsarbeit
Durch die Einführung des Ratsinformationssystems innerhalb der Verbandsgemeinde Ruwer wurde für alle Ortsgemeinden die technische Möglichkeit geschaffen, Unterlagen zur Ratssitzung von der Einladung bis zur Niederschrift ausschließlich in digitaler Form zu erhalten. Über das angeschlossene Bürgerinformationssystem werden darüber hinaus auch die Bürger:innen in digitaler Form über die öffentlichen Tagesordnungspunkte informiert. Mit den einzelnen Ratsmitgliedern ist dann eine „Kommunikationsvereinbarung“ abzuschließen. Die Ratsmitglieder erhalten anschließend die Zugangsdaten zu dem Gremieninformationssystem der Verbandsgemeinde Ruwer. Aus Sicht der Verwaltung kann hierdurch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Darüber hinaus ist die Kommunikation zwischen Verwaltung und Ratsmitgliedern effektiver und schneller. Für die Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit ist jedes mobile wie stationäre Endgerät zugelassen. Seitens der Verwaltung wird den Ortsgemeinden empfohlen, den Ratsmitgliedern kein Endgerät durch die Ortsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Vielmehr empfiehlt die Verwaltung, dass die Ratsmitglieder ihre privaten Endgeräte hierfür nutzen. Im Gegenzug kann die Ortsgemeinde festlegen, dass für die Nutzung der privaten Endgeräte eine pauschale Entschädigung gezahlt wird. Hierüber muss dann der Gemeinderat einem separaten Beschluss fassen. Nachdem der Vorsitzende den vorliegenden Sachverhalt erläutert hat legt der Gemeinderat fest, dass die Gremienarbeit ausschließlich über das Ratsinformationssystem erfolgt. Es wurde auch festgelegt, dass für die Nutzung der privaten Endgeräte keine Aufwandsentschädigung gezahlt werden soll. Der Gemeinderat beschloss, dass die Gremienarbeit (u.a. Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften) ausschließlich über das Ratsinformationssystem „Session“ der Verbandsgemeinde Ruwer erfolgen soll.
TOP 4 Festlegung der Geschäftsordnung für die Gremienarbeit
Gem. § 37 der Gemeindeordnung RLP (GemO) soll der Gemeinderat innerhalb von 6 Monaten nach der Kommunalwahl eine Geschäftsordnung erlassen. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes keine eigene Geschäftsordnung erlassen werden, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Landes. Die Verwaltung hat die Mustergeschäftsordnung, die für alle Kommunen im Land aufgestellt wurde, auf die notwendigen Inhalte der Ortsgemeinde heruntergebrochen. Diese Geschäftsordnung beinhaltet auch die digitale Gremienarbeit. Der Entwurf der Geschäftsordnung liegt den Ratsmitgliedern vor. Der Gemeinderat beschloss den der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für die Gremienarbeit der Ortsgemeinde zu verabschieden.
TOP 5 Zustimmung der Ortsgemeinde zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
Der Vorsitzende erörterte den Sachverhalt. Auf Antrag von 10 Ortsgemeinden zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“, hat der Verbandsgemeinderat den Planungsauftrag an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, erteilt. Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet. Nach Durchführung des mehrstufigen Beteiligungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer, sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes als sachliche Teilfortschreibung eines Themenbereichs alle Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse von allen Ortsgemeinden erforderlich. Anschließend wird der Flächennutzungsplan der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Im Anschluss übergab der Vorsitzende das Wort an Bürgermeisterin Nickels, welche nähere Erläuterungen zum Verfahren in der Verbandsgemeinde gibt. Die Ortsgemeinde Hinzenburg stimmt der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zu.
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der R-H-E AöR an einer GmbH
Der Sachverhalt wurde vom Vorsitzenden dargestellt. Wie bereits in den Informationsveranstaltungen mit dem GStB erörtert, ist der Aufbau einer angemessenen Organisationsstruktur erforderlich, um als Kommune im Rahmen der Energiewirtschaft tätig zu werden. Um die Haftung der Kommunen als Träger der R-H-E AöR bei der Umsetzung von Energieprojekten gering zu halten und Inhouse-Geschäfte in Bezug auf Stromlieferung bei gleichzeitig einfacher Abwicklung der angedachten Projekte möglich zu machen, hat der Verwaltungsrat der R-H-E AöR in der Sitzung am 23.05.2024 die Gründung der R-H-E GmbH gemeinsam mit der SWT AöR nebst zugehörigem Gesellschaftervertrag beschlossen. Vorgesehen sind hier Anteile von 74,9% R-H-E AöR und 25,1 % SWT AöR. Gem. § 7 Absatz 3 d. der Satzung der R-H-E AöR und vom 23.11.2023 bedarf die Beteiligung der R-H-E AöR an anderen Unternehmen (hier R-H-E GmbH) der Zustimmung der Räte der Trägerkommunen. Die Steuerungsmöglichkeiten der einzelnen Träger der RHE AöR (Kommunen) erfolgen im Rahmen der Beratung und Genehmigung des Wirtschaftsplanes der R-H-E GmbH durch den Verwaltungsrat der R-H-E AöR. Gegenstand und Zweck der R-H-E GmbH sind identisch mit den satzungsgemäßen Aufgaben der R-H-E AöR. Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung der R-H-E AöR an der R-H-E GmbH mit der SWT AöR zu und beauftragte den Vorstand der R-H-E AöR mit der Umsetzung.
TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Richtlinie Geschenke und Ehrungen
Im Rahmen der Prüfung durch das Rechnungs- und Prüfungsamtes der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wurden die Ortsgemeinden aufgefordert, eine Richtlinie über Geschenke und Ehrungen zu erlassen. Die bisherige Verfahrensweise für die Ehrungen /Geschenke ist in den wenigsten Ortsgemeinden ausdrücklich schriftlich festgehalten und wurde von Fall zu Fall geregelt. Mit dem Erlass der Richtlinie wird sichergestellt, dass gleichgelagerte Fälle auch gleichbehandelt werden. Dem Gemeinderat liegen zur Orientierung die Richtlinie der VG Ruwer und die der Ortsgemeinde Osburg vor. Man orientiert sich an der Richtlinie der Ortsgemeinde Osburg und legt folgende Zuwendungen fest.
Ehrenamtliche Personen (Ortsbürgermeister, Beigeordnete, Rats- und Ausschussmitglieder) beim Ausscheiden der Mitgliedschaft:
Mitglied im Gremium über 10 Jahre: Geschenk mit Warenwert 15,00 Euro
Mitglied im Gremium über 25 Jahre: Geschenk mit Warenwert 20,00 Euro
Altersjubilare:
Einwohner zum 80. Geburtstag: Geschenk mit Warenwert 20,00 Euro
Einwohner zum 85. Geburtstag: Geschenk mit Warenwert 20,00 Euro
Einwohner zum 90. Geburtstag: Geschenk mit Warenwert 30,00 Euro
Einwohner ab dem 95. Geburtstag jährlich: Geschenk mit Warenwert 30,00 Euro
Einwohner zum 100. Geburtstag: Geschenk mit Warenwert 50,00 Euro
Ehejubilare:
Zur Goldenen (50 Jahre), zur Diamanten (60 Jahre), zur Eisernen (65 Jahre), zur Gnaden (70 Jahre) und zur Kronjuwelen (75 Jahre) Hochzeit: Geschenk mit Warenwert 25,00 Euro
Kondolenzen:
Amtierende und ehemalige Ortsbürgermeister, Ratsmitglieder, Beigeordnete, Ehrenbürger und Bedienstete der Ortsgemeinde: Nachruf im Amtsblatt, Beileidskarte und Gutschein für Blumen oder Geldspende mit Warenwert von 40,00 Euro. Der Vorsitzende wird dies nun in Absprache mit der Verwaltung in einer Richtlinie zusammenfassen. Der Gemeinderat fasst somit folgenden Beschluss. Der Ortsgemeinderat verabschiedete die erarbeitete Richtlinie über Geschenke und Ehrungen.
TOP 8 Beschlussfassung einer neuen Zweckvereinbarung über die Bau- und Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte "Wirbelwind" in Holzerath
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über folgenden Sachverhalt. Die bisherige Zweckvereinbarung über die Trägerschaft des Kindergartens Holzerath stammt aus dem Jahr 1983 und trat zum 01.01.1984 in Kraft. Die Kommunalaufsicht hatte mit Schreiben vom 17.05.2024 an die VGV Ruwer im Zusammenhang mit der Kredit-genehmigung zur Erweiterung der Kita Holzerath eine Aktualisierung der bestehenden Zweckvereinbarung gefordert. Unter Beteiligung des Gemeinde- und Städtebundes (GStB), der Kommunalaufsicht und in Abstimmung mit den Gemeindevertretungen der Ortsgemeinden Bonerath, Holzerath, Hinzenburg, Ollmuth und Schöndorf (zuletzt am 14.06.2024 in Holzerath) hat die Verwaltung einen aktualisierten Entwurf ausgearbeitet. Dieser lagden Ratsmitgliedern vor. Der wesentliche Charakter der Zweckvereinbarung vom 01.01.1984 wird beibehalten, in dem die Kostenverteilung (§ 4 der Vereinbarung) für die laufenden Betriebskosten und die Investitionskosten in bisheriger Form bleibt. Auch die an der Vereinbarung beteiligten Ortsgemeinden Holzerath, Bonerath, Hinzenburg, Ollmuth und Schöndorf bleiben unverändert. Im § 1 wird die Eigenverantwortlichkeit der Ortsgemeinde Holzerath als Bau-und Betriebsträgerin der Kita dokumentiert. Es besteht eine Informationspflicht gegenüber den Zuordnungsgemeinden bei der Durchführung von Investitionen in Höhe von mehr als 50.000 € netto. Der Zusammenhang zwischen den Bau- und Betriebskosten und einer notwendigen Kindertagesstättenbedarfsplanung (§§ 1, 2) sind wesentlicher Bestandteil der Zweckvereinbarung.
TOP 9 Beschaffungen für das Gemeindehaus
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über anstehende Anschaffungen für das Gemeindehaus. Da es sich um kleinere Anschaffungen handelt bedarf es hierfür keinen Gemeinderatsbeschluss. Angeschafft werden soll ein Aktenschrank, eine neue Toilette als Ersatzbeschaffung für die defekte, Auffangwannen für die Lagerung der Reinigungsmittel, ein neuer Wasserhahn in der Küche, ein Wickeltisch, ein neues Telefon und eine drahtlose Verbindungstechnik für den Beamer.
TOP 10 Weitere Vorgehensweise altes Feuerwehrhaus
Der Vorsitzende informierte über den Sachstand des alten Feuerwehrhauses. Das alte Feuerwehrhaus befindet sich derzeit noch im Eigentum der Verbandsgemeinde, wird aber durch die Ortsgemeinde genutzt. Da das Dach undicht ist soll dieses in Kürze repariert werden. Der Ortsbürgermeister wird nach Absprache mit der Verwaltung drei Angebote für die Reparatur einholen. Die Reparatur wird dann zeitnah beauftragt und durchgeführt. Weiter wird die Verbandsgemeinde prüfen, ob sie der Ortsgemeinde das alte Feuerwehrhaus zum Kauf zur Verfügung stellt.
TOP 11 Instandsetzung des Jugendraumes
Von den Jugendlichen aus dem Ort ist der Wunsch an den Ortsbürgermeister herangetragen worden, den Jugendraum instand zu setzen. Zur Instandsetzung des Jugendraums wird sich der Vorsitzende mit der Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde in Verbindung setzen und erörtern, was dort getan werden kann.