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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 2. Sitzung des Gemeinderates Gusterath am 21.08.2024

Unter dem Vorsitz von Roman Kaßelmann fand am 21.08.2024 im Bürgerhaus Gusterath, 54317 Gusterath eine 2. Sitzung des Gemeinderates Gusterath statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Mitteilungen

a.)

Der Vorsitzende verweist auf einen Offenen Brief eines Bürgers. Inhaltlich wird der Brief in der nächsten Sitzung thematisiert, wenn alle Ratsmitglieder Gelegenheit hatten den Brief zu lesen.

b.)

Im Kindergarten wurde der Auftrag für die Vermessung des Außengeländes an die Firma Geoplan vergeben, sobald die Ergebnisse vorliegen, kann das Ingenieurbüro Fischer mit der Planung beginnen.

c.)

Im Zuge des Beweissicherungsverfahrens betreffend die Kindertagesstätte Gusterath wird nun abschließendes Gutachten durch Frau Haun (Ingenieur- und Sachverständigenbüro) erstellt.

d.)

Im Zuge des Straßenbau-/Glasfaserausbaus in Gusterath fanden derzeit aufgrund der Betriebsferien lediglich Ausbesserungsmaßnahmen statt

e.)

Vor ca. 2 ½ Monaten gab es in Gusterath eine Wolfssichtung, des Weiteren wurde im Wald ein gerissenes Tier gefunden, ein DNA Test wurde veranlasst, leider lassen die Ergebnisse weiterhin auf sich warten.

f.)

In den Sommerferien fand erneut das Feriencamp mit ca. 80 Kindern statt. Es wurden wieder sehr viele Workshops angeboten und insgesamt war die Resonanz sehr positiv. Der Vorsitzende bedankte sich beim Orgateam und allen Helfern.

g.)

In den Herbstferien findet erneut in der 2. Ferienwoche der Mitmachzirkus Zappzarap statt. Hier gibt es Final 120 Kinder die angemeldet wurden. Für die Aufsicht werden noch 2 Betreuungspersonen gesucht. Des Weiteren wird in dem Zelt am 21.10.2024 die Manege zum Schauplatz des einzigartigen musikalischen Mitmach-Erlebnisses – JUST SING.

TOP 2 Zustimmung der Ortsgemeinde zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer;

sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)

Die Ortsgemeinde Gusterath stimmte der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zu.

TOP 3 Bebauungsplan Teilgebiet "Beim Kasborn" - Sondergebiet Photovoltaik - Freiflächenanlagen

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den 1. Beigeordneten Herrn Dr. Hembach, da er nach § 22 GemO an der Beratung und Entscheidung im Gemeinderat wegen Ausschließungsgründen nicht mitwirken darf. Das Ratsmitglied Frau Leoprechting beantragt wegen verspätetem Zugriff auf die entsprechenden Informationen den Tagesordnungspunkt zu Vertagen. Der Vorsitzende Herr Dir. Hembach formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Der Tagesordnungspunkt Bebauungsplan Teilgebiet „Beim Kasborn“ – Sondergebiet Photovoltaik“ – Freiflächenanlagen wird vertagt. Dem Beschlussvorschlag wurde demnach nicht entsprochen, der Tagesordnungspunkt wird nicht vertagt.

TOP 3.1 Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung, Umweltbericht, Bestand der Biotoptypen, Brutvogeluntersuchung, Blendgutachten und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen lag gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.06.2024 bis einschließlich 11.07.2024 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten in diesem Zeitraum gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit, Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Der Gemeinderat ist nunmehr aufgefordert, über die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit zu beschließen. Alle abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden einzeln beraten und beschlossen. Detaillierte Erläuterungen zum Planentwurf, eingegangenen Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen erfolgten durch Frau Dipl.-Ing. Struth vom Planungsbüro Karlheinz Fischer, Trier, im Rahmen der Sitzung. Der Gemeinderat erteilt die Zustimmung zu den nachfolgend genannten Beschlussvorschlägen lt. Anlage, zu den im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Zu jeder abwägungsrelevanten Stellungnahme wird ein separater Beschluss gefasst.

Stellungnahme aus der Öffentlichkeit:

Beschlussvorschlag: Die Behauptung zum „Druck eines Energieversorgers“ wird zur Kenntnis genommen. Die Aussage zur Umweltprüfung sind gemäß Darlegung in der Kommentierung nicht korrekt. Die Anregungen werden entsprechend der Darlegung in der Kommentierung zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Beschlussvorschlag: Die Aussagen zur Hangneigung sind für den Bebauungsplan und das weitere Verfahren nicht erheblich. Die Anregung wird zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12

Ablehnung: 4

Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag: Die Anregungen zur Flächenauswahl werden gemäß der Ausführung in der Kommentierung zurückgewiesen:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12

Beschlussvorschlag: Die Anregungen zum Schutzgut Boden / Fläche werden gemäß Kommentierung zur Kenntnis genommen bzw. zurückgewiesen: zur Inanspruchnahme natürlich gewachsener Böden im Vergleich zur Landwirtschaft, zum Umgang mit den Vorbelastungen aus der Landwirtschaft im Umweltbericht, zur Entwicklung der Extensivwiese, zu Verlust von Ackerwildkräutern, zur Belastung der Böden mit schweren Geräten, zur Beeinträchtigung der Entwicklung einer Extensivwiese durch die Modulverschattung.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12

Beschlussvorschlag: Die Anregungen zum Schutzgut Wasser werden gemäß Kommentierung zurückgewiesen; zur angenommenen Quelle im Plangebiet, zum Starkregenabfluss, zur Bodenerosion, zur auf die Fläche auftreffenden Wassermengen, zur Anlage eines Feuchtbiotops.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Beschlussvorschlag: Die Anregungen zum Schutzgut Klima/Luft werden gemäß der Kommentierung zurückgewiesen: Zur Problematik der Entstehung von Hitzeinseln, zur Hinterlüftung der Modultische und i.V. damit zum Kaltluftabfluss, zur Anforderung der Anlage einer komplett umlaufenden dreireihigen Hecke.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12

Ablehnung: 4

Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag: Die Anregungen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt werden gemäß Kommentierung zurückgewiesen: zur Vollständigkeit der Vogeluntersuchung, zum Rückgang der Feldhasenvorkommen, zu Wechsel- und Austauschbeziehungen von Wildtieren, zur Anforderung zur Anlage eines Feuchtbiotops, zu den vertraglich geregelten und bereits ausgeführten Maßnahmen für die Feldlerche, i.V. damit zum Zeitpunkt der Durchführung der archäologischen Prospektion, zur Festsetzung eines Abstandes zwischen Modulreihen, zum Vergleich mit den Ausgleichsmaßnahmen für eine privilegiertes Vorhaben, zur Pflanzung von Einzelobstbäumen, zur Anlage von Blühstreifen innerhalb der festgesetzten Hecke, konkret zur Anlage des Feldlerchenfensters.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung

Beschlussvorschlag: Die Anregungen zum Schutzgut Landschaft/Erholung werden gemäß Kommentierung zurückgewiesen: zur Bewertung des Landschaftsbildes, zur Sichtbeziehung zu anderen Ortschaften, zur Erhöhung der bereits vorhandenen visuellen Belastung, zur nicht dargestellten Höhenangabe. Der Anregung, die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen durchzuführen, folgt die Planung durch Festsetzung im Bebauungsplan in Planzeichnung und Text.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Beschlussvorschlag: Die Anregung zum Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit werden gemäß Kommentierung zurückgewiesen: zu den Auswirkungen auf die Gehöfte Zum Lindenkreuz, zu den Spazierwegen und i.V. damit zu Lichtreflektionen auf Wanderer, zur Ergänzung von Maßnahmen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12

Beschlussvorschlag: Die Anregungen zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern werden gemäß Kommentierung zurückgewiesen: zu alternativen Nutzung bereits befestigter Flächen und Dachflächen. Die Anregungen zur Entwicklungsprognose ohne das Vorhaben und zur alternativen Errichtung eines Windrades werden mangels belastbatet Begründung in der Stellungnahme zurückgewiesen.

Zustimmung: 12

Ablehnung: 4

Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag: Monitoring: Die Anregung zur Regelung weiter Monitoring Maßnahmen werden gemäß Kommentierung zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden auf der Grundlage der jeweils einzeln erfolgten Kommentierung zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Beschlussvorschlag: Die Anregungen zum Blendgutachten werden grundsätzlich zurückgewiesen. Der Modulplan ist redaktionell in der Begründung zu ergänzen, das Blendgutachten ist redaktionell zu ergänzen: Darstellung Untersuchungspunkt E, Hinweis auf zugehörige y-Fläche in Bild 2.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12

Ablehnung: 3

Enthaltungen: 1

Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Beschlussvorschlag: Die Anregungen zu Thematik Rast- und Gastvögel können gemäß Kommentierung in einem Erörterungstermin bei der Kreisverwaltung, Untere Naturschutzbehörde, teils unter Beteiligung des Landesamtes für Umwelt, ausgeräumt werden. An der Planung wird somit weiterhin festgehalten. Die fachgutachterliche Stellungnahme ist den Bebauungsplanunterlagen beizufügen, Begründung und Umweltbericht sind redaktionell zu ergänzen. Zustimmung.

Beschlussvorschlag: Die Anregungen zur Anwendung des „Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Solarparks“ veröffentlicht durch die TH Bingen, ist gemäß Kommentierung in der Planung erfolgt, dies wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen zu überkompensatorischen Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen, aber nicht in die Festsetzungen aufgenommen, da sie nicht verpflichtend sind.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12

Beschlussvorschlag: Die Anregung zur Festsetzung eines Reihenabstandes sowie die Verwendung von Holzständerbauweise wird gemäß Darlegung in der Kommentierung zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung

Beschlussvorschlag: Die Information zur positiven Bilanz der Kompensationsmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen. Eine Einbuchung in das Ökokonto wird aufgrund noch offener, auch gesetzlicher, Fragestellungen in der Nachnutzung zum jetzigen Zeitpunkt für die vorliegende Planung zurückgewiesen. Die festgesetzten Maßnahmen sind in der Begründung enthalten, vertiefende Erläuterungen sind nicht erforderlich, die Anregung wird zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Beschlussvorschlag: Grundsätzlich ist bei der Festsetzung der Maßnahmen konkretisiert dargelegt, was zu erfolgen hat. Der Umweltbericht enthält bereits Aussagen zum Monitoring/ der Überwachung. Die Anregung zur Berichtspflicht wird gemäß Kommentierung zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Beschlussvorschlag: ie Anregung zur Entwicklung der Extensivwiese werden gemäß Darlegung in der Kommentierung zurückgewiesen. Die Anregungen zur entwicklungspflege werden gemäß Darlegung in der Kommentierung zurückgewiesen. Die Anregung zu einem Regionalen Pflegekonzept wird zur Kenntnis genommen und für die Ebene des Bebauungsplanes zurückgewiesen. Die Anregungen zur Extensivpflege sind sehr detailliert und überfrachten die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Umweltbericht ist um die Angaben zur alternierenden Bewirtschaftung der Wiesennutzung zu ergänzen. Auf die Festsetzung des zulässigen Mulchschnittes unter den Modulen ist zu verzichten, die textlichen Festsetzungen sind redaktionell anzupassen. Die Beschreibung des Zielbiotoptyps im Umweltbericht und die Erläuterungen in der Begründung zur entsprechenden Festsetzung zur Maßnahme M1 ist um die Begründung der technischen Überprägung aufgrund der Überständerung mit den Modultischen zu ergänzen. Die Anregungen zu den Festsetzungen der randlichen Eingrünung M2 werden gemäß Darlegung in der Kommentierung zurückgewiesen, die Festsetzungen sind beizubehalten.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Beschlussvorschlag: Die Anregungen zur Gestaltung der Lerchenfenster konnten gemäß Kommentierung in einem Erörterungstermin bei der Kreisverwaltung, Untere Naturschutzbehörde, ausgeräumt werden.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Beschlussvorschlag: Die Planung folgt bereits der Anregung zur Festsetzung von Vermeidungsmaßnahmen, das Festsetzen weiterer Maßnahmen wird zurückgewiesen. Die Anforderungen zum Rückbau werden im Rahmen von städtebaulichen Verträgen geregelt, Festsetzungen sind nicht erforderlich, die Anregungen wird gemäß Kommentierung zurückgewiesen. Die Anregung zu den Steinhaufen ist redaktionell in der Begründung auf Seite 14 zu ergänzen. Eine konkrete Festsetzung erfolgt aufgrund der Lage innerhalb der Flächen für Versorgungsanlagen nicht. Der Passus auf Seite 17 der Begründung, der aus einem früheren Verfahrensschritt stammt, ist zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Beschlussvorschlag: die Anregungen des Landesamtes für Geoloogie und Berbau werden zur Kenntnis genommen, die Planung folgt diesen Bereits.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Beschlussvorschlag: Der Anregung wird dahingehend erfolgt, dass die Textlichen Festsetzungen unter Punkt 5 und die Begründung unter Punkt 12.8 (Versickerung von Niederschlagswasser) jeweils redaktionell um den Hinweis zum Oberflächenwasserabfluss während der Bauzeit zu ergänzen sind.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung

TOP 3.2 Satzungsbeschluss gem. §§ 10 Abs. 1 und 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 24 Gemeindeordnung (GemO)

Nachdem das Verfahren zur Offenlage und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen ist und gemäß der unter vorherigen Tagesordnungspunkt gefassten Beschlüsse lediglich redaktionelle Ergänzungen der Planung erfolgen, kann der Bebauungsplan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen werden. Der Bebauungsplan muss der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden, da der vom Verbandsgemeinderat am 15.052024 beschlossene Flächennutzungsplan „Sachliche Teilfortschreibung Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ noch nicht genehmigt ist. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan, Teilgebiet „Beim Kasborn“ – Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlagen – gem. §§ 10 Abs. 1 und 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung.

TOP 4 Mitteilung über eine getroffene Eilentscheidung gem. § 48 GemO

Die Ortsgemeinde hat in Ihrer Sitzung am 21.05.2024 den Auftrag für die Tiefbauleistungen zum Ausbau der Verkehrsanlagen "Gartenstraße", "Am Hang" und "Bergstraße" an die Firma Max Düpre GmbH aus Hermeskeil vergeben. Vor jeder Baumaßnahme wird, zum Schutz der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeindewerke vor Geltendmachung von Schadensfällen, eine Beweissicherung durchgeführt. Hierbei werden die einzelnen privaten Objekte im Ausbaugebiet begutachtet. Vom Ingenieurbüro wurde im Vorfeld ein Angebot von einem Gutachter für die Beweissicherung eingeholt. Weitere Büros die diese Leistung anbieten, konnten auch nach intensiver Recherche nicht gefunden werden. Der beauftragte Gutachter hat bisher die Beweissicherung von einer Vielzahl unserer Maßnahmen durchgeführt. Mit der Baumaßnahme wird voraussichtlich Mitte/Ende August begonnen. Da Aufgrund der Länge der Straße ein gewisser Vorlauf notwendig ist, musste die Auftragsvergabe per Eilentscheidung erfolgen.