Unter dem Vorsitz von Verbandsvorsteherin Stephanie Nickels fand am 02.09.2025 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Mitteilungen
Am 28.07.2025 war der offizielle Spatenstich für das neue Funktions- und Sanitärgebäude. Die Abrissarbeiten sind bereits erledigt und die neuen Rohrleitungen werden bereits verlegt.
Weitere Informationen bzgl. des Planschbeckens und der Vergaben sind Gegenstand der Sitzung.
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der
Verbandsordnung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal
Die Verbandsversammlung empfahl dem Stadtrat der Stadt Trier und dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ruwer, der vorliegenden Neufassung der Verbandsordnung zuzustimmen.
TOP 3 Kleinkinderbereich (2. Bauabschnitt)
TOP 3.1 Beratung und Beschlussfassung über die Weiterentwicklung des Kleinkinderbeckens
In der bisherigen Generalsanierung des Freibades Ruwertal war angedacht, das Kleinkinderbecken in einem gesonderten Bauabschnitt nach der Sanierung der Filtertechnik zu erneuern. Gemäß einer gutachterlichen Stellungnahme der deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen gilt für das derzeitige Kleinkinderbecken kein Bestandschutz mehr, da die vorhandene Wassertiefe für Kleinkindbecken zu tief ist. Da die Förderung des Landes Rheinland-Pfalz für Freibäder auf 2.000.000 € gedeckelt und diese Summe bereits für die laufende Maßnahme ausgeschöpft ist, kann das Kleinkindbecken ohne zusätzliche Förderung in die laufende Fördermaßnahme aufgenommen oder im Rahmen einer eigenen Sanierungsmaßnahme mit zusätzlichen Mitteln gemäß der Sportstättenförderung durchgeführt werden. Die Mitglieder der Verbandsversammlung stimmten der Verwaltung zu, dass das Kleinkinderbecken als gesonderte Maßnahme zur Förderung angemeldet werden soll. Die Förderquote liegt bei 50% der anerkennungsfähigen Kosten, dies entspricht einer Förderung in Höhe von ca. 200.000 €. Eine genaue Aussage der Förderhöhe ist erst im Zuge der weiteren Planung möglich. Ziel ist es, dass Kleinkinderbecken gemeinsam mit dem Freibad in 2026 wieder zu eröffnen, um dies zu erreichen soll ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei den Zuschussgebern gestellt werden. Die Verbandsversammlung stimmte der Verwaltung zu, dass das Kleinkinderbecken als gesonderte Maßnahme zur Förderung angemeldet werden soll und beschloss das Kleinkinderbecken zeitgleich mit der aktuell laufenden Sanierung des Freibades als gesonderten Bauabschnitt zu erneuern.
TOP 3.2 Vergabe Planungsauftrag Kleinkinderbecken
Die Verbandsversammlung beschloss den Planungsauftrag (Leistungsphasen 1-3 HOAI) für den Bau eines Kleinkinderbeckens an das Architekturbüro KBH aus Föhren bis zu einer Summe von 29.004,08 Euro netto zu vergeben.
TOP 4 Vergaben
TOP 4.1 Vergabe der Rohbauarbeiten für das Filter- und
Funktionsgebäude
Die Verbandsversammlung beschloss die Rohbauarbeiten für das Filter- und Funktionsgebäude an den wirtschaftlichsten Bieter Schneider+Lieser Hoch- und Tiefbauunternehmung GmbH & Co. KG Trier mit einer geprüften Gesamtsumme zu vergeben.
TOP 4.2 Vergabe der Leistungen zur Badeaufbereitungstechnik
Die Verbandsversammlung beschloss die Leistungen zur Badeaufbereitungstechnik dem wirtschaftlichsten Bieter aquila Wasseraufbereitungstechnik GmbH mit zu vergeben. Außerdem wird die Verbandsvorsteherin ermächtigt, die Wartung für die nächsten vier Jahre die Firma aquila Wasseraufbereitungstechnik GmbH zu vergeben.
TOP 4.3 Vergabe zur Erweiterung der Architektenleistungen für das
Betriebsgebäude
Die Verbandsversammlung stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Nach Rücktritt des Sanierers soll das Architekturbüro KBH mit den Leistungsphasen 6-9 beauftragt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt die Höhe der Abfindung zu verhandeln und dem ZV zur Zustimmung vorzulegen.
Nichtöffentliche Sitzung
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Personalangelegenheiten beraten und beschlossen.