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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtige Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer

Ab dem 05.10.2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob die IBAN des Zahlungsempfängers mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt (sogenannte Verification of Payee, VoP).

Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die Verbandsgemeindekasse bucht Ihre Beträge wie gewohnt ab.

Bei Überweisungen an

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die Verbandsgemeinde Ruwer

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die angehörigen Ortsgemeinden

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den Zweckverband Wasserwerk Ruwer

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die Verbandsgemeindewerke Ruwer

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die Friedhofszweckverbände Gutweiler und Schöndorf

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den Zweckverband Freibad Ruwertal

muss als Zahlungsempfänger die „Verbandsgemeinde Ruwer“ (Kontoinhaber) angegeben werden.

Die Bankverbindungen lauten:

Sparkasse Trier, IBAN: DE94 5855 0130 0003 8000 18

Volksbank Trier-Eifel eG, IBAN: DE92 5866 0101 0002 8519 41

Die Verbandsgemeindekasse Ruwer empfiehlt generell die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens (Steuern/Wasser/Beiträge). Fällige Beträge werden dann automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Sie selbst eine Überweisung tätigen müssen. Zudem werden verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen vermieden.