Ab dem 05.10.2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob die IBAN des Zahlungsempfängers mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt (sogenannte Verification of Payee, VoP).
Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die Verbandsgemeindekasse bucht Ihre Beträge wie gewohnt ab.
| Bei Überweisungen an | |
| - | die Verbandsgemeinde Ruwer |
| - | die angehörigen Ortsgemeinden |
| - | den Zweckverband Wasserwerk Ruwer |
| - | die Verbandsgemeindewerke Ruwer |
| - | die Friedhofszweckverbände Gutweiler und Schöndorf |
| - | den Zweckverband Freibad Ruwertal |
muss als Zahlungsempfänger die „Verbandsgemeinde Ruwer“ (Kontoinhaber) angegeben werden.
Die Bankverbindungen lauten:
Sparkasse Trier, IBAN: DE94 5855 0130 0003 8000 18
Volksbank Trier-Eifel eG, IBAN: DE92 5866 0101 0002 8519 41
Die Verbandsgemeindekasse Ruwer empfiehlt generell die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens (Steuern/Wasser/Beiträge). Fällige Beträge werden dann automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Sie selbst eine Überweisung tätigen müssen. Zudem werden verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen vermieden.