Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Korlingen hat die Jahresrechnung 2014 bis 2017 am 29.11.2021 nach den Vorschriften des § 113 GemO geprüft. In der Sitzung am 30.08.2022 hat der Gemeinderat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2014 bis 2017 beschlossen und dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten –soweit sie den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister vertreten haben- Entlastung erteilt. Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz liegt der Jahresabschluss zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, Zimmer 106, in der Zeit vom 17.10.2022 bis zum 25.10.2022 öffentlich aus.