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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 25. Sitzung des Gemeinderates Korlingen am  18.07.2023

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Damian Marx fand am 18.07.2023 im Gemeindehaus Korlingen die 25. Sitzung des Gemeinderates Korlingen statt.

Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Mitteilungen

Der Vorsitzende verlas folgende Stellungnahme:

Ich höre immer wieder: „Die Gemeinde hat sich so viel Zeit gelassen“ Dazu möchte ich Folgendes mitteilen:

25 Sitzungen in 4 Jahren zeugen vom Gegenteil. Und ich denke dies ist auch sichtbar. An dieser Stelle spreche in den Ratsmitgliedern meinen Dank aus. Viele Projekte konnten in dieser Zeit umgesetzt werden. Heut zu Tage gibt es eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften, Vorgängen und Genehmigungen, die ihre Zeit fordern.

Ich bitte, diese Tatsache zu beachten und den ehrenamtlichen Einsatz nicht in Frage zu stellen.

Für die schnelllebige sich verändernde Welt kann weder die Gemeinde, Gemeindevertreter und noch weniger die Gemeinderatsmitglieder, etwas dafür.

Beratung und Beschlussfassung über eine Zuwendung für den Musikverein Korlingen e.V.

Dem Musikverein wurde anlässlich des 50-jährigen Bestehens, der Anschaffung neuer Uniformen und der Veranstaltung des großen Jubiläumsfestes ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € ausgezahlt.

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Mietgebühren für das Gemeindehaus

Durch den Anbau und die Platzgestaltung wurde eine wesentliche Verbesserung und Mehrwert des Gemeindehauses erzielt. Eine entsprechende Anpassung der Mietgebühren ist angemessen. Der Rat hob die Mietgebühren für das Gemeindehaus um 25,00 € an. Für Bürger aus Korlingen, Gutweiler und Sommerau beträgt die Miete demnach 125,00 €, für alle anderen beträgt die Miete 175,00 €. Unverändert bleibt, dass die Mieter aus den Orten Gutweiler und Sommerau zusätzlich 25 € für die Nebenkosten entrichten müssen.

Beratung und Beschlussfassung über den Straßennamen im Baugebiet "Hinterste Anwand"

Der Vorsitzende berichtete über die rege Teilnahme am „Aufruf Namensvorschläge neues Baugebiet“. Die Liste der eingereichten Namen wurde vorgelesen und am Beamer präsentiert. Die Nennungen bezogen sich auf Korlinger Persönlichkeiten, die Korlinger Lage, Natur und die Korlinger Geschichte/Bergbau. Sodann beschloss der Rat für die neue Straße im Baugebiet „Hinterste Anwand“ den Namen: „Zum Erzstollen“ und beauftragt den Ortsbürgermeister in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zur Vergabe der Hausnummern.

Beratung und Beschlussfassung, Namensgebung, Mehrgenerationenplatz

Nachdem verschiedene Vorschläge besprochen wurden stimmte der Gemeinderat einstimmig dafür, den Mehrgenerationenplatz „Platz an der Labach“ zu nennen.

Erste Änderung des Bebauungsplanes, Teilgebiet "Hinterste Anwand" gem. 13 a Baugesetzbuch -Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentl. Belange eingegangenen Stellungnahmen

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 12.06.2023 bis einschließlich 13.07.2023 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls in der Zeit vom 12.06.2023 bis einschließlich 13.07.2023 durchgeführt. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat der Planung mit Schreiben vom 12.07.2023 zugestimmt. Dementsprechend waren keine Beschlussfassungen notwendig.

Erste Änderung des Bebauungsplanes, Teilgebiet "Hinterste Anwand" gem. 13 a Baugesetzbuch - Satzungsbeschluss

Nachdem das Verfahren zur Offenlage und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war, beschloss der Gemeinderat einstimmig die 1. Änderung des in Rede stehenden Bebauungsplanes als Satzung.