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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Ruwer am  19.07.2023

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 19.07.2023 im Rathaussaal eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Ruwer statt.

Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ruwer vom 25.09.2019

Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führte aus, dass der Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 24.05.2023 einstimmig beschlossen hat, analog zu den übrigen Fachausschüssen einen 9-er Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten einzurichten. Am 05.07.2023 folgte dann der einstimmige Empfehlungsbeschluss der Satzungsänderung an den Verbandsgemeinderat. Die im Entwurf vorliegende V. Änderung der Hauptsatzung vom 25.09.2019 wurde sodann vom Rat beschlossen.

Wahl der Mitglieder für den neuen "Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten"

Vorbehaltlich der Bekanntmachung der V. Änderung der Hauptsatzung sollen die Mitglieder und deren Stellvertreter für diesen Ausschuss benannt und gewählt werden. Gem. der Hauptsatzung handelt es sich um einen Ausschuss mit 9 Mitgliedern. Daraus ergibt sich auf Grund des Wahlergebnisses der letzten Kommunalwahl, dass jede Fraktion 3 Mitglieder und Stellvertreter entsenden kann. Der Verbandsgemeinderat Ruwer wählte sodann die folgenden von den Fraktionen vorgeschlagenen Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter gem. den Vorschlägen der Fraktionen in den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten:

CDU-Fraktion

Mitglied

stv. Mitglied

Matthias Steuer

Werner Scherf

Olaf Hein

Erhard Scherf

Florian Zonker

Christoph Meyer

SPD-Fraktion

Mitglied

stv. Mitglied

Daniel Simon

Klaus Simon

Kai Wichmann

Thomas Raul

Manfred Huberty

Fabian Klar

FWG-Fraktion

Mitglied

stv. Mitglied

Silvia Klemens

Daniel Philippi

Andreas Dewald

Martina Philippi

Christian Kühn

Kim Dudek

Beratung und Beschlussfassung zur Aktualisierung der Betriebssatzung Abwasserwerk

Für das Abwasserwerk ist eine neue Betriebssatzung notwendig. Die Begründung ergibt sich aus folgenden 3 Teilbereichen:

  1. Integration der Tiefbaukolonne in die VG-Werke

  2. Aktualisierung der bisherigen Satzung auf die aktuelle Mustersatzung

  3. Überführung des Anlagevermögens der TK in das Vermögen der VG-Werke.

Der Verbandsgemeinderat folgte sodann einstimmig den Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschuss (Sitzung vom 05.07.2023) sowie des Werkausschusses Abwasserwerk (Sitzung vom 15.06.2023) und beschloss

a) dem Übergang der Tiefbaukolonne in den Eigenbetrieb Werke

b) dem Satzungsentwurf der Betriebssatzung

c) dem Übergang des Anlagevermögens und der Verbindlichkeiten der Tiefbaukolonne zum 31.12.2023

zuzustimmen.

Berufung einer Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Osburg - Wiederwahl

Der Verbandsgemeinderat beschloss nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, Herrn Klaus Bauer, Osburg, dem Amtsgericht Trier für eine weitere Amtszeit als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Osburg vorzuschlagen. Herr Bauer ist seit dem 29.10.2013 im Amt und hat sich mit einer Wiederberufung für eine weitere Amtszeit einverstanden erklärt.

Einführung der Ehrenamtskarte in der Verbandsgemeinde Ruwer

Bei der Ehrenamtskarte handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der Landesregierung mit den auf freiwilliger Basis teilnehmenden Kommunen. Die Kommunen schließen hierzu einen Kooperationsvertrag mit dem Land ab und stellen mindestens zwei kommunale Vergünstigungen zur Verfügung. Die kommunalen Vergünstigungen können durch zusätzliche weitere Ermäßigungen kommerzieller Anbieterinnen und Anbieter ergänzt werden. Mit der Ehrenamtskarte und der Vergünstigung sollen die ehrenamtlich Tätigen eine Wertschätzung erfahren. Von Seiten der Verbandsgemeinde Ruwer werden folgende Vergünstigungen vorgeschlagen: (1) Reduzierung des Teilnehmerpreises bei Veranstaltung der Tourist-Information (z.B. Weinwanderungen) (2) Reduzierung des Eintrittspreises im Freibad Ruwertal in Mertesdorf. Voraussetzung für den Erhalt einer solchen Karte ist ein Mindestalter von 14 Jahren, eine durchschnittliche ehrenamtliche Tätigkeit von 5 h / Woche bzw. 250 h / Jahr und dass hierfür keine finanzielle Entschädigung gezahlt wird. Die Einführung wurde mehrheitlich beschlossen.

Umbau des Rasenplatzes der "Zentralen Sportanlage Waldrach" in einen Kunstrasenplatz - Umsetzung und Mehrkosten

Die Baugenehmigung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wurde am 25.05.2023 erteilt. Sobald alle Zuschüsse auf Grundlage der aktuellen Kostenberechnung bewilligt sind, kann das Ingenieurbüro Fuchs mit den Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Der Verbandsgemeinderat beschloss den Umbau des Rasenplatzes der "Zentralen Sportanlage Waldrach" in einen Kunstrasenplatz, gemäß der aktualisierten Kostenberechnung gem. der Beschlussvorlage in Höhe von rd. 2.750.000,00 Euro. Des Weiteren wurde beschlossen, das Ingenieurbüro Fuchs, nach Förderzusage, im Rahmen des abgeschlossenen Stufenvertrages mit den Leistungsphasen 5 – 9 HOAI zu beauftragen.

Photovoltaikanlage auf dem Rathaus der Verbandsgemeinde Ruwer - Beratung und Beschlussfassung

Die Entscheidung wurde vertagt; zudem wurde festgehalten, dass die endgültige Entscheidung (unabhängig der neu zu überprüfenden Gesamtkosten) im Verbandsgemeinderat getroffen wird.

Mittel im Rahmen der Klimaoffensive des Landes Rheinland-PfalzVerwendung der KIPKI-

In der bisherigen Diskussion wurde die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik als ein gemeinsames Projekt diskutiert und geprüft. Nach den aktuell vorliegenden Informationen ist jedoch unklar, ob die Umrüstung förderfähig ist, da die Straßenbeleuchtung sich formal nicht im Eigentum der Ortsgemeinden befindet. Der Gemeinde- und Städtebund steht hierzu noch in Verhandlungen mit dem Ministerium. Eine mögliche Alternative für die Verwendung der Fördermittel stellt die Mittelverwendung für Maßnahmen aus der Potentialstudie im Abwasserbereich. Bei dieser Alternative würden die Mittel nicht einwohnerbezogen an die Ortsgemeinden weitergeleitet. Die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Abwasser würden sich für die Bürgerinnen und Bürger entlastend bei den Abwassergebühren auswirken und weiteren Gebührenerhöhungen entgegenwirken. Der Verbandsgemeinderat beschloss mehrheitlich, die vorgestellte Alternative der Verbandsgemeindewerke zu verfolgen und die KIPKI-Mittel hierfür ausschließlich zu verwenden.