Titel Logo
Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung der Einwohner über die 2. Sitzung des Gemeinderates Pluwig am 17.09.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Annelie Scherf fand am 17.09.2024 im Bürgerhaus Pluwig, 54316 Pluwig eine 2. Sitzung des Gemeinderates Pluwig statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde

Seitens der anwesenden Zuhörer / Einwohner wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der R-H-E AöR an einer GmbH

Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung der R-H-E AöR an der R-H-E GmbH mit der SWT AöR zu und beauftragt den Vorstand der R-H-E AöR mit der Umsetzung.

TOP 3 Erlass einer neuen Hauptsatzung

Gem. § 25 Gemeindeordnung (GemO) hat jede Ortsgemeinde eine Hauptsatzung gem. den Bestimmungen der GemO zu erlassen. Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Pluwig ist aus 2019. Nach der Kommunalwahl 2024 haben sich jetzt Änderungswünsche seitens der Gemeindeverwaltung ergeben, die in der Hauptsatzung aufgenommen werden müssen. Wichtige Punkte sind die Aufnahme von Geschäftsbereichen der Beigeordneten, Auszahlung von Sitzungsgeldern und Veränderungen der Zuständigkeiten. Die wesentlichen Änderungen sind in dem Entwurf gelb unterlegt. Für eine bessere Lesbarkeit wurde seitens der Verwaltung den Erlass einer „neuen“ Hauptsatzung vorgeschlagen. Für folgende Änderungen / Ergänzungen sprach der Rat sich aus: Jugendvertretung und Jugendbeauftragte/r sollen entsprechend der vorherigen Hauptsatzung ergänzt werden.

In § 2 Absatz 2 und Absatz 3, jeweils Satz 1, muss es lauten: „Die Ausschüsse gemäß / nach Absatz 1

§ 5 Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut: „Es werden zwei Geschäftsbereiche gebildet, die auf die weiteren Beigeordneten übertragen werden.“

Der Gemeinderat beschloss, die im Entwurf vorliegende Hauptsatzung – mit Ausnahme des § 8 „Aufwandsentschädigung der Beigeordneten“ – inklusive der genannten Änderungen / Ergänzungen als die neue Hauptsatzung der Ortsgemeinde zu verabschieden.

Abstimmungsergebnis 1: Zustimmung

Der Gemeinderat beschloss die im Entwurf vorliegende Regelung des § 8 „Aufwandsentschädigung der Beigeordneten“ als Inhalt der zuvor beschlossenen Hauptsatzung.

Abstimmungsergebnis 2: Zustimmung

(Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruhte dabei gem. § 36 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 GemO. Die Ratsmitglieder Dr. Heinenberg und Kühn haben bei der Beratung und Beschlussfassung gem. § 22 GemO nicht mitgewirkt)

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung zur digitalen Ratsarbeit

Der Gemeinderat beschloss, dass die Gremienarbeit (u.a. Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften) ausschließlich über das Ratsinformationssystem „Session“ der Verbandsgemeinde Ruwer erfolgen soll.

TOP 5 Festlegung der Geschäftsordnung für die Gremienarbeit

Gem. § 37 der Gemeindeordnung RLP (GemO) soll der Gemeinderat innerhalb von 6 Monaten nach der Kommunalwahl eine Geschäftsordnung erlassen. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes keine eigene Geschäftsordnung erlassen werden, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Landes. Der Gemeinderat beschloss den der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für die Gremienarbeit der Ortsgemeinde zu verabschieden.

TOP 6 Wahl der Mitglieder für die Ausschüsse

Nach der Kommunalwahl 2024 sind die Ausschüsse für die kommende Wahlperiode 2024-2029 neu zu wählen. Gem. § 45 GemO werden auf Grund der Vorschläge der im Rat vertretenen politischen Gruppen gewählt. Die Ausschussmitglieder werden nach dem Grundsatz der Verhältniswahl gewählt, für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Kommunalwahlgesetz (KWG). Demnach soll sich das Stärkeverhältnis des Rates in den Ausschüssen wiederspiegeln.

Für den Ortsgemeinderat Pluwig trifft die neue Hauptsatzung in § 2 folgende Regelungen zu den Ausschüssen:

1.

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (7 Mitglieder und jeweils einen Stellvertreter)

2.

Jugend-, Sozial- und Kulturausschuss (7 Mitglieder und jeweils einen Stellvertreter)

3.

Rechnungsprüfungsausschuss (3 Mitglieder und jeweils einen Stellvertreter)

Die Zusammensetzung der Ausschüsse soll das politische Stärkeverhältnis wiederspiegeln (§ 41 KWG, § 45 Abs. 1 GemO). Daraus ergibt sich folgende Besetzung der Ausschüsse:

Die Ratsmitglieder bzw. die beiden Wählergruppen waren sich über einen gemeinsamen Wahlvorschlag einig. Der Rat stimmte für eine offene Wahl per Handzeichen. Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruhte gem. § 36 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GemO. Der Ortsgemeinderat wählte die Besetzung der Ausschüsse wie folgt:

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Stellv. Mitglied

Norbert Faber

Albert Rausch

Maren Hochkirch

Lothar Franzen

Thomas Steinhauer

Kim Dudek

Martina Philippi

Jugend-, Sozial- und Kulturausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

TOP 7 Vergaben

TOP 7.1 Erweiterung des Ingenieurvertrages über städtebauliche Planungsleistungen (Ergänzungssatzung) für den gemeinsamen Feuerwehrstandort Pluwig/Gusterath

Vorlage: BV/122/2024/16

Der Gemeinderat Pluwig beschloss, den Ingenieurvertrag für den gemeinsamen Feuerwehrstandort Pluwig/Gusterath mit dem Ingenieurbüro BKS Stadtplanung GmbH aus Trier zu erweitern. Die Kosten für die Leistungsmehrung belaufen sich auf 8.489,88 €. Die fehlenden Haushaltsmittel sollen im Haushaltplan des Jahres 2025/2026 eingeplant werden.

TOP 7.2 Bauarbeiten zur Anlegung Ruheplatz am Urnenfeld auf dem Friedhof

Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Errichtung eines Ruheplatzes für das Urnenfeld an Bernd Heiser aus Riveris zum Angebotspreis i. H. v. 3.100,- € brutto zu vergeben.

TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung eines Gemeindelaptops und -mobiltelefons

Der Rat stimmte der Ersatzbeschaffung des Gemeindelaptops und Gemeindemobiltelefons zu und ermächtigte die Ortsbürgermeisterin im Benehmen mit den Beigeordneten, entsprechende Beschaffungen zu beauftragen.

TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines NAS-Systems zur lokalen Datensicherung und Datenbereitstellung

Ein Ratsmitglied erläuterte, was es mit einem sog. NAS-System (Network Attached Storage) auf sich hat. Dabei handelt es sich um einen dedizierten Dateispeicher, der es mehreren Benutzern und Client-Geräten ermöglicht, Daten von einer zentralen Festplatte abzurufen. Zusätzlich möchte man für die digitale Ratsarbeit eine Cloud zur Verfügung stellen. Es können Kosten in Höhe von (bis zu) 240 Euro im Jahr entstehen. Zuerst soll jedoch mit der Verwaltung abgeklärt werden, ob es entsprechende Rahmenverträge gibt. Der Rat beschloss, nach vorheriger Rücksprache mit der Verwaltung, ein entsprechendes NAS-System zur lokalen Datensicherung und –bereitstellung zu beschaffen.

TOP 10 Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spenden und ähnlichen Zuwendungen i.H.V. 6.800,00 €, gem. § 94 Abs. 3 GemO.

TOP 11 Mitteilungen

Bezüglich der Vermessung des Neubaugebietes teilte die Vorsitzende mit, dass die örtliche Vermessung erfolgt ist und alle Grundstücke abgemarkt sind. Als nächstes erfolgen die Grenzverhandlungen, nach deren Durchführung die Ergebnisse an das Vermessungs- und Katasteramt weitergeleitet werden. Parallel wurde auch bereits die Grundstücksvereinigung beim Grundbuchamt (Amtsgericht) angestoßen. Die Übernahme durch das Vermessungs- und Katasteramt kann erst nach Umschreibung im Grundbuch erfolgen.

Die Sanierung des Wirtschaftsweges Richtung Hundeschule sollte ursprünglich Anfang Oktober beginnen. Da die Vorsitzende jedoch noch keine Rückmeldung erhalten hat, wird mit einem späteren Beginn (Mitte / Ende Oktober) gerechnet.

Der Walburga-Wanderweg wurde – wie in den Medien mitgeteilt – aufgrund von Windbruch und Gefahr in Verzug bis auf weiteres gesperrt. Da der Weg über ein Privatgrundstück führt, muss hier zunächst die Thematik der Verkehrssicherungspflicht geklärt werden.

Die Restarbeiten zum Glasfaserausbau sollen bis spätestens 01.10.24 beendet sein. Defekte Straßen bzw. generell noch ausstehende Leistungen sollen der Ortsbürgermeisterin umgehend gemeldet werden.

Das Orga-Team des Poar-Busses (Bürgerbus) hat sich bei der Vorsitzenden gemeldet und mitgeteilt, dass Kapazitäten für die Bürger/innen aus Pluwig, Gusterath und Gutweiler frei wären. Allerdings hat ein in der Vergangenheit bereitgestellter ehrenamtlicher Fahrdienst gezeigt, dass für die Nutzung des Poar-Busses nicht genügend Nachfrage besteht.

Das am vorletzten Wochenende stattgefundene Fest der freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath war ein voller Erfolg. Die Vorsitzende lobte und dankte der freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath, der Jugendfeuerwehr und der Bambini Feuerwehr sowie allen Helferinnen und Helfern, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben. Außerdem dankte sie (Wortlaut): „der besten Feuerwehr mit Jugendfeuerwehr und Bambini der Welt für ihr Engagement. Die Gemeinden sind sehr stolz auf die Leistung und Arbeit der gesamten Feuerwehr. Die Feuerwehr Pluwig-Gusterath ist mit einer Truppe von 68 aktiven Feuerwehrleuten, über 30 Jugendfeuerwehrleuten und 15 Bambini die stärkste und größte Wehr in der VG Ruwer. Das erfüllt alle mit Stolz und Bewunderung! Den Jugendlichen wünsche ich weiterhin viel Spaß in der Jugendfeuerwehr. Nutzt die Chance und gestaltet eure Freizeit gemeinsam mit eurem Betreuerteam, dann seid ihr jederzeit „gut aufgehoben“. Den aktiven Feuerwehrleuten wünsche ich für die Zukunft, dass sie immer wieder gesund von ihren Einsätzen zurückkehren und weiterhin viel Kraft und Mut für den Dienst zum Wohle der Gemeinschaft. Lebt weiterhin euren Leitspruch: Eine Gemeinschaft lebt davon, dass es Menschen gibt, die mehr tun als sie tun müssen. Von daher hoffe ich, dass in Zukunft viele junge Menschen den Weg zur Feuerwehr finden. Der gesamten Feuerweher Pluwig-Gusterath wünsche ich ebenso weiterhin viel Freude, Ausdauer und dass die Bereitschaft zu diesem Engagement stets bestehen bleibt.“