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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Sommerau am 28.08.2024

Unter dem Vorsitz der geschäftsführenden Ortsbürgermeisterin Lydia Hemmerling fand am 28.08.2024 im Gemeindehaus Sommerau, 54317 Sommerau eine Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Sommerau statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Mitteilungen

a)

Die diesjährige Spielplatzkontrolle wurde am 10.8.24 durchgeführt. Der Spielplatz wurde als sehr sauber und gepflegt wahrgenommen. Bei der durchgeführten Überprüfung wurden Verschleiß bzw. beginnende Fäulnis an verschiedenen Geräten festgestellt. Einmal ist der Abrieb am Kletterseil/Gerüst und zu wenig Fallschutz an demselben sowie beginnende Fäulnis an den Rundpfosten (untere Enden) der Schaukel festzustellen. Für 2025 sollte ein neues Spielgerät eingeplant werden.

b.)

Es wurde auf ein Vorkaufsrecht für Wiesenflächen verzichtet.

c.)

Bezgl. des Hochwasserschadens am Wirtschaftsweg an der Ruwer liegt ein Angebot seitens der Fa. Annen vor. Laut Nachfrage und der allgemeinen Zusage aller Gemeinderatsmitglieder, wurde der Fa. Annen der Auftrag erteilt (zur Abwehr und Vorsorge zusätzlicher Gefahrenpotentiale) um somit die Bewirtschaftung der Wiesen wieder zu ermöglichen.

d.)

Die erneute Kontrolle der Winterlinde im Frühjahr zeigte keine größeren Schäden. Nur kleinere Astabbrüche und nur dünneres Totholz. Damit waren keine zwingenden Pflegemaßnahmen erforderlich. Der nächste Prüftermin für die Bäume wurde auf Anfang September 2024 gelegt.

e.)

erneute Beginn des Breitbandausbaues soll Anfang September erfolgen.

Die scheidende Ortsbürgermeisterin Lydia Hemmerling bedankte sich bei den Gemeinderatsmitgliedern und allen Mitbürgern und -bürgerinnen für die immer wieder unternommenen Unterstützungsleistungen bedanken. Vor allen Dingen bedankte sie sich bei ihrem Mann der immer an ihrer Seite stand, egal um welches Thema es sich auch gehandelt hat. Ohne diese Unterstützungen wäre eine sinnvolle Gemeindearbeit nicht möglich gewesen.

TOP 2 Verpflichtung der Ratsmitglieder

Auf Grund der stattgefundenen Kommunalwahlen sind die gewählten Ratsmitglieder durch die Ortsbürgermeisterin zu verpflichten. Gem. § 30 Abs. 2 S. 1 GemO verpflichtet die Ortsbürgermeisterin die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Bei der Verpflichtung sind auf die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hinzuweisen. Alle gewählten Ratsmitglieder sind durch die Ortsbürgermeisterin verpflichtet worden.

TOP 3 Ernennung der Ortsbürgermeisterin, Vereidigung und Einführung in das Amt

Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO ist die Ortsbürgermeister/in zur Beamtin zu ernennen. Die geschäftsführende Ortsbürgermeister/in./. verlas die Ernennungsurkunde und händigte sie aus. Sodann wurde der Amtseid geleistet und die neue Ortsbürgermeister/in wird per Handschlag in ihr Amt eingeführt. Die neue Ortsbürgermeisterin Elisabeth Mayer übernahm den Vorsitz.

TOP 4 Wahl des Ersten Beigeordneten (m/w/d), Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung

Sachverhalt und Rechtslage:

Auf Grund der Kommunalwahl 2024 ist es erforderlich, für die kommende Wahlperiode bis 2029 einen neuen ersten Beigeordneten (m/w/d) zu wählen. Gem. § 50 Abs. 1 S. 1 GemO. hat jede Ortsgemeinde (mindestens) einen oder zwei Beigeordneten; Satz 2 eröffnet die Möglichkeit eines dritten Beigeordneten. Aus dem Rat wurden Herr Marc Mittelbronn und Herr Markus Schmidt zur Wahl des Ersten Beigeordneten vorgeschlagen: Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht. Der Vorgeschlagene Marc Mittelbronn nahm den Vorschlag an und stellte sich zur Wahl. Sodann beauftragte die Vorsitzende nach vorheriger Beschlusswahl / Wahl des Rates die Ratsmitglieder Markus Schmidt und Marc Mittelbronn zum Auszählen der anstehenden Wahl. Die Wahlurne wurde kontrolliert. Nachdem die Vorsitzende auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen hat, traten die Ratsmitglieder nach und nach vor, geben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und warfen die Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Die Stimmenauszählung ergab, dass Herr Marc Mittelbronn zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde gewählt wurde; er nahm die Wahl an. Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Beamtenrechts zu Beamten zu ernennen. Sodann verlas die Ortsbürgermeisterin die Ernennungsurkunde und übergab diese. Nachdem der Amtseid geleistet wurde wurde Herr Mittelbronn per Handschlag in sein Amt eingeführt.

TOP 5 Zustimmung der Ortsgemeinde zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaik- anlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)

Auf Antrag von 10 Ortsgemeinden zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaik- anlagen“, hat der Verbandsgemeinderat den Planungsauftrag an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, erteilt. Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet. Nach Durchführung des mehrstufigen Beteiligungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer, sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes als sachliche Teilfortschreibung eines Themenbereichs alle Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse von allen Ortsgemeinden erforderlich. Anschließend wird der Flächennutzungsplan der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Die Ortsgemeinde Sommerau stimmte der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zu.