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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer am  06.09.2023

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 06.09.2023 im Rathaussaal, Waldrach, eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer statt.

Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Mitteilung über eine getroffene Eilentscheidung gem. § 48 GemO

Die Vorsitzende führte aus, dass die Wärmeversorgung im Feuerwehrgerätehaus Morscheid durch eine Gastherme Baujahr Juni 2000 erfolgt. In den letzten beiden Jahren sind bereits mehrere Reparaturen durchgeführt worden. Aktuell wurde nun eine Leckage im System der Therme durch eine Fachfirma festgestellt. Die Funktion der Anlage ist mangels Ersatzteilen nicht mehr herzustellen. Auf Grund der Lieferzeiten war es dringend erforderlich, direkt eine Bestellung zu veranlassen, so dass für die kommende Heizperiode eine funktionstüchtige Heizung vorhanden ist. Nach Rücksprache mit den Beigeordneten wurde der Auftrag im Rahmen einer Eilentscheidung an die mindestfordernde Firma WEME GmbH, Gutweiler zum Angebotspreis von 8.626,00 Euro vergeben. Die Fraktionsvorsitzenden wurden vorab über die Eilentscheidung informiert.

Änderungen der Gründungssatzung Anstalt des öffentlichen Rechts Ruwertal-Hochwald-Energie (AöR R-H-E)

Die Vorsitzende führte aus, dass nach der Vorlage der mit der Kommunalaufsicht abgestimmten Satzung, die Kommunalaufsicht dennoch Änderungen an der Satzung vorgenommen haben möchte. Hierbei geht es um redaktionelle Änderungen, die die Kommunalaufsicht mit jüngsten Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Ortsgemeinden begründet. Diese Änderungen wurden ebenfalls mit der Kommunalberatung RLP abgestimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm die Änderungen innerhalb der Satzung über die Gründung der AöR R-H-E zur Kenntnis und empfahl dem Verbandsgemeinderat die Bürgermeisterin mit der Unterzeichnung der Satzung zu beauftragen.

Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung - Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement

Die Stelle des Klimaschutzmanagers (KSM) wurde zum 01.10.2022 mit Herrn Michael Reuter besetzt. Die Stelle ist vorerst auf zwei Jahre (bis einschließlich 30.09.2024) befristet; dieser Zeitraum entspricht dem der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), welches die Stelle mit 75 % fördert. Nach Erstellung des Konzeptes und Erarbeitung der Maßnahmen ist der nächste Schritt, diese auch umzusetzen. Dazu dient explizit die Förderung der Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement der Kommunalrichtlinie. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat zu beschließen, die Verwaltung mit der Beantragung der Förderung für das Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement (Umsetzung der im Klimaschutzkonzept erarbeiteten Maßnahmen) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu beauftragen.

Sanierung der Sporthalle Pluwig im Bestand bzw. Ausbau der Sporthalle für die Mehrzwecknutzung nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)

Durch die erhöhten gesetzlichen Auflagen für Versammlungsstätten darf die Halle ungeachtet der anstehenden Sanierung nicht mehr für Veranstaltungen genutzt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, dass die Sporthalle Pluwig als Veranstaltungshalle ausgebaut werden soll. Die Mehrkosten von derzeit geschätzt von rd. 1 Mio. Euro sollen zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden Pluwig und Gusterath aufgeteilt werden. Dabei soll die Verbandsgemeinde einen Anteil von max. 50 v.H. der ungedeckten Bau- und Unterhaltungskosten tragen. Die verbleibenden ungedeckten Mehrkosten sollen die Ortsgemeinden in einem noch festzulegenden Anteil tragen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die entsprechenden Gespräche zu führen.

Zuschussantrag DJK Pluwig-Gusterath für den Neubau eines Kleinspielfeldes

Die DJK Pluwig-Gusterath plant, die vorhandene Sportanlage durch ein Kleinspielfeld als Kunstrasenplatz, einhergehend mit einem Teilrückbau des bestehenden Rasenplatzes, zu ergänzen. Bei dem von der DJK beantragten Zuschuss für das gemeindliche, örtliche Kleinspielfeld in Pluwig handelt sich nicht um eine Maßnahme nach dem Sportfördergesetz RLP. Somit handelt es sich um keine Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinde, sondern um eine freiwillige Leistung. Bei einem Zuschuss für die DJK Pluwig/Gusterath würde demnach ein Präzedenzfall geschaffen. Ein Zuschuss wäre umlagepflichtig und müsste demzufolge von allen Ortsgemeinden mitgetragen werden. Auf Grund fehlender Finanzmittel und der aktuellen Finanzlage der Verbandsgemeinde kann keine kurzfristige freiwillige Leistung für den Neubau eines Kleinspielfeldes als Kunstrasenplatz an die DJK Pluwig-Gusterath gewährt werden.

Vergabe - Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF 1 Allrad für den Standort Thomm

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 auf der Grundlage des Feuerwehrkonzeptes 2025 die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF 1 Allrad für die FFW Thomm beschlossen. Nach Prüfung und Bewertung der Angebote wird empfohlen, den Auftrag für die Lieferung des MZF 1 Allrad an die Firma Martin Schäfer, 75038 Oberderdingen-Flehingen, zum Angebotspreis von insgesamt brutto 107.637,36 € zu vergeben. Dieser Empfehlung schloss sich der HFA einstimmig an.

Vergabe - Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF 3 für den Standort Pluwig (FFW Pluwig-Gusterath)

Die Anschaffung des MZF 3 wurde gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 14.12.2022 öffentlich ausgeschrieben. Nach Prüfung und Bewertung der Angebote wird empfohlen, den Auftrag für die Lieferung des MZF 3 an die Firma Junghanns Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Hofer Str. 29, 95030 Hof/Saale, zum Brutto-Angebotspreis von 287.028 € zu vergeben. Diese Empfehlung leitet der HFA einstimmig an den Verbandsgemeinderat weiter.

Vergabe - Beschaffung von je einem Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser TSF-W für die Standorte Farschweiler, Korlingen und Holzerath

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 auf der Grundlage des Feuerwehrkonzeptes 2025 die Beschaffung je eines baugleichen TSF-W für die Standorte Farschweiler, Korlingen und Holzerath sowie einer Option für ein viertes TSF-W (Möglichkeit der Auftragserteilung in 2024 für den Standort Lorscheid) beschlossen. Die Leistung (Lieferung Fahrgestell und Aufbau) wurde europaweit im Offenen Verfahren nach VgV ausgeschrieben. Nach Prüfung und Bewertung der Angebote wird empfohlen, den Auftrag zur Lieferung von drei baugleichen TSF-W (Fahrgestell und Aufbau) für die Feuerwehren Farschweiler, Korlingen und Holzerath, an die Firma Brandschutztechnik Görlitz GmbH, Dr.-Kahlbaum-Allee 15, 02826 Görlitz, zum Brutto-Angebotspreis von insgesamt 570.157,56 € zu vergeben. Auch diese Empfehlung leitete der HFA einstimmig an den Verbandsgemeinderat weiter.

Vergabe - Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel)

Die Vorsitzende führte aus, dass im Rahmen der von den Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen Prüfung der elektrischen Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel (wie z. B. Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Monitore etc.) nach der Norm der DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3 oder auch E-Check genannt), verbunden mit den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV), jeder Arbeitgeber/ Unternehmer zu einer Gefährdungsbeurteilung und zur regelmäßigen und wiederkehrenden Überprüfung seiner gesamten elektrischen Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel verpflichtet ist. Wiederkehrende Prüfungen sollen, je nach Arbeits- oder Betriebsmittel, im Zeitrahmen von 6 bis 48 Monaten erneut durchgeführt werden, um die Betriebssicherheit aufrecht zu erhalten. Nach Auswertung der Angebote konnte das Angebot der Fa. IB-TEC aus Beckingen als wirtschaftlichstes Angebot ermittelt werden. Es wird empfohlen die Fa. IB-TEC aus Beckingen mit der Durchführung der Prüfungen zu einem Bruttoangebotspreis von 8.500,76 € zu beauftragen. Dies wurde vom Ausschuss beschlossen.

Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)

Der Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) ermöglicht dem Arbeitgeber, seinen Mitarbeiter*innen ein Fahrrad zu leasen und die Leasingskosten, einschließlich der Versicherungsleistungen und Kosten für das Servicepaket, mit Hilfe der Entgeltumwandlung zu finanzieren. Von dem Arbeitgeber ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem Leasinggeber notwendig. Der wirtschaftlichste Anbieter ist die Fa. „Deutsche Dienstrad“ bei der Gegenüberstellung der monatlichen Nettobelastung für den/die Arbeitnehmer*in. Das Versicherungspaket (Premium) wurde dabei ebenfalls immer vorgeschrieben, damit die Verwaltung nahezu kein Risiko zu tragen hat. Auch das Servicepaket ist abzuschließen, damit gewährleistet wird, dass die erforderlichen Bedingungen des Leasingvertrages erfüllt werden (Sicherheitscheck, Wartung usw.). Damit wird ebenfalls das Risiko, dass die Verwaltung Kosten zu tragen hat minimiert. Mit dem Leasinggeber wurde geklärt, dass die Ortsgemeinden und Zweckverbände über eine Zusatzvereinbahrung dem Rahmenvertrag der Verbandsgemeinde beitreten können. Einstimmig beschloss der Ausschuss den Abschluss eines Leasing-Rahmenvertrages gem. der Darstellung im Sachverhalt mit der Fa. „Deutsche Dienstrad“.