Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Frederik Wächter fand am 29.08.2024 im Vereinsheim am Sportplatz, 54317 Morscheid die 2. Sitzung des Gemeinderates Morscheid statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Beratung und Beschlussfassung Kita-Umbau/Erweiterung (Grundsatzbeschluss) Bezüglich des Kita-Umbaus/Erweiterung fand vor kurzem ein Gespräch mit dem Ortsbürgermeister, Daniela Mees und der Verbandsgemeinde Ruwer statt. Im Jahr 2019 wurde bereits mit der Planung des Umbaus begonnen, aktuell befindet sich dieses Projekt in der Vorplanungsstufe 2. Laut Planung ist die Betreuung für 70 Kinder vorgesehen, gerechnet wird bis Januar 2025 mit 53-55 Kindern, 2024/2025 mit 61 Kindern und 2025/2026 mit 71 Kindern. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Kind im Kindergarten einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz hat. Die derzeitige Betriebserlaubnis gestattet die Unterbringung für 57 Kinder, davon 8 Kinder unter 2 Jahren. 18 Kinder haben den Bedarf der Mittagsbetreuung der momentan nicht gedeckt werden kann da zurzeit keine räumlichen sowie personelle Kapazitäten vorhanden sind dieses zur erfüllen. Eine Genehmigung vom Kreisjugendamtes liegt ebenso hierfür nicht vor. Der Gemeinderat beschloss den Umbau bzw. die Erweiterung der Kita Morscheid zur Deckung des steigenden Betreuungsbedarfs grundsätzlich zu unterstützen und voranzutreiben.
TOP 2 Zustimmung der Ortsgemeinde zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
Auf Antrag von 10 Ortsgemeinden zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“, hat der Verbandsgemeinderat den Planungsauftrag an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, erteilt. Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet. Nach Durchführung des mehrstufigen Beteiligungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer, sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes als sachliche Teilfortschreibung eines Themenbereichs alle Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse von allen Ortsgemeinden erforderlich. Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich den Ausbau von erneuerbaren Energien wie auch das Errichten von Photovoltaikanlagen. Es wurde dennoch über den Standort diskutiert. Dieser ist nicht mehr veränderbar. Jedoch wird hierzu erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Ortsgemeinde Morscheid stimmte der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zu.
TOP 3 Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Entwicklung des Baugebietes "Sonnenhang" vor dem Hintergrund der bauplanungsrechtlichen und naturschutzfachlichen Problematik
Aufgrund der anhaltenden Baulandnachfrage, insbesondere zur Deckung des Eigenbedarfs, beschloss der Gemeinderat am 07.11.2022 ein Bebauungsplanverfahren für den Teilbereich „Sonnenhang“ einzuleiten. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde sind in der Gemarkung Morscheid große Entwicklungsbereiche, angrenzend an den Bebauungsplan „Im Riemen“ ausgewiesen. Diese konnten jedoch seinerzeit nicht mobilisiert werden. Aufgrund dessen wurden nach entsprechendem Ratsbeschluss Grunderwerbsverhandlungen im geplanten Teilbereich „Sonnenhang“ geführt; die Flächen konnten durch Vorverträge gesichert werden. Der Gesetzgeber hatte mit Einführung des § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen der Baulandentwicklung geeignete Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren einzubeziehen. Dies bedeutet, dass auch Flächen, außerhalb der im Flächennutzungsplan hierfür vorgesehene Bereiche, ohne Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens nach § 13 b BauGB als Bauland ausgewiesen werden können. Zur Vorbereitung des Verfahrens wurden Planungsaufträge an die Büros B.K.S. (Städteplaner), Landschaftsarchitekt Karlheinz-Fischer, Geoplan (Höhenaufnahmen), Büro Vertec (verkehrstechnische Stellungnahme) erteilt. Im Rahmen der Kartierung stellte der Landschaftsarchitekt fest, dass sich in dem überplanten Bereich Glatthaferwiesen bzw. magere Flachlandwiesen befinden und diese nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 Bundesnaturschutzgesetz und § 15 Landesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt sind. Dies hatte bereits zur Folge, dass ein Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB nicht mehr möglich war. Ungeachtet dessen hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass § 13 b BauGB gegen EU Recht verstößt, womit diese Rechtsnorm auch insofern nicht mehr anwendbar ist. Dies bedeutet, dass die in Rede stehenden Flächen bauplanungsrechtlich zuerst im Flächennutzungsplan dargestellt werden müssen und dann ein Bebauungsplan im Vollverfahren (mit Umweltbericht und Ausgleichsmaßnahmen) entwickelt werden muss. Dies wird umso schwieriger, als ausreichend alternativ Flächen für die Baulandentwicklung im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind. Des Weiteren ging man seinerzeit davon aus, dass von dem Verbot des Eingriffs in die gesetzlich geschützten Wiesen auf Grundlage des § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz eine Ausnahmegenehmigung durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden kann. So beschloss der Gemeinderat am 28.11.2023 einen Antrag an die Verbandsgemeinde Ruwer zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu richten. Inzwischen liegt jedoch eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vor die besagt, dass aufgrund der hohen bis sehr hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit der gesetzlich geschützten Glatthaferwiesen, die Ausgleichbarkeit als nicht realisierbar angesehen wird und eine Befreiung seitens der SGD Nord, Obere Naturschutzbehörde, als unwahrscheinlich angesehen wird. Unabhängig davon dürfte es äußerst schwierig sein, in dieser Größenordnung geeignete Kompensationsflächen im betroffenen Landschaftsraum zu finden. Der Verbandsgemeinderat befasste sich in der Sitzung am 21.02.2024 mit dem Antrag der Ortsgemeinde Morscheid auf Änderung des Flächennutzungsplans zur Entwicklung eines Baugebietes im Bereich „Sonnenhang“. Der Verbandsgemeinderat beschloss, die Entscheidung über den Antrag der Ortsgemeinde aufgrund der bekannten naturschutzfachlichen Problemlage zurückzustellen. Der Ortsgemeinde Morscheid wurde anheimgestellt, ein qualifiziertes Büro mit einer naturschutzfachlichen Bewertung als Grundlage für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde auf Grundlage des § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz zu beauftragen.
Aufgrund dessen hat die Verwaltung für die Ortsgemeinde Morscheid ein entsprechendes Angebot beim Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz-Fischer, Trier, eingeholt. Das Angebot vom 06.03.2024 liegt der Ortsgemeinde vor. Der angefragte Landschaftsarchitekt weist mit Vorlage seines Angebotes ausdrücklich darauf hin, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, das weder für den Ausnahmeantrag noch für den darauffolgenden Befreiungsantrag eine Aussicht auf Genehmigung besteht. Gem. § 22 GemO waren der erste Beigeordnete Alwin Naumes und die Ratsmitglieder David Berens und Guido Naumes von der Beschlussfassung auszuschließen. Ortsbürgermeister Frederik Wächter sah sich aufgrund der Anpachtung einer Fläche, die unmittelbar an die geplante Zufahrt des Baugebietes grenzt, befangen und nahm ebenfalls in der Zuhörerschaft Platz. Beigeordnete Daniela Mees übernahm die Leitung der Sitzung und aufgrund verschiedener Faktoren die zur Unentschlossenheit des Gemeinderates führen, schlug sie vor, den Beschluss zu vertagen. Ein Ratsmitglied stellte den Antrag, den Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Entwicklung des Neubaugebietes „Sonnenhang“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes auf eine spätere Sitzung zu vertagen. Der Rat hat dem entsprochen.
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung zur digitalen Ratsarbeit
Der Gemeinderat beschloss, dass die Gremienarbeit (u. a. Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften) ausschließlich über das Ratsinformationssystem „Session“ der Verbandsgemeinde Ruwer erfolgen soll.
TOP 5 Festlegung der Geschäftsordnung für die Gremienarbeit
Der Gemeinderat beschloss den Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für die Gremienarbeit der Ortsgemeinde Morscheid zu verabschieden.
TOP 6 Mitteilungen des Vorsitzenden
Am 03.08.2024 fand aufgrund der im September stattfindenden Rezertifizierung des Wanderweges Morscheider Grenzpfad unter der Aufsicht von Ratsmitglied Alfred Stüttgen ein Aktionstag statt.
Ortsbürgermeister Wächter bedankte sich für die gelungene Aktion bei Alfred Stüttgen und allen Helfern. Am 09.09.2024 fandt die Abnahme der Baumaßnahmen in der Ringstraße und Donatusstraße durch die Firma Westnetz statt. Es fanden Begehungen am gemeindlichen Spielplätzen und dem Bürgerhausvorplatz statt, wobei festgestellt wurde, dass u. a. ein Kletterturm, ein Netz und ein Wippvogel ausgetauscht werden müssen. Die jährliche Glasreinigung im Bürgerhaus und in der Kindertagesstätte wurde von einer Gebäudereinigungsfirma übernommen. Mit der Dienstleistung der Firma war man sehr zufrieden. Der Gemeinde liegt ein Bewilligungsbeschluss für nachwachsende Rohstoffe vor. Dieser wird auch für das kommende Jahr erwartet. Auf dem gemeindlichen Sportplatz ist die Beregnungsanlage defekt und die Elektrozuleitung marode. Der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Ruwer liegt ein Gutachten zur 6-Tonnen-Brücke vor, die sich im Wochenendgebiet befindet. Für die Instandsetzung wurde ein Betrag von 100.000 € angesetzt, wobei sich die Höhe der Schäden durch das Hochwasser im Mai 2024 auf 30.000 € belaufen. Die Zuwegung zum Wochenendgebiet muss allerdings stets garantiert werden. Im Zusammenhang mit dem Hochwasser stellt sich die Frage, ob es Zuschüsse für derartige Schäden gibt. Von den Anwohnern zu zahlende wiederkehrende Beiträge sind von der Instandhaltung der Brücke ausgenommen. Die Firma Peters hat das Treppengeländer in der Kindertagesstätte erneuert. Dieses wurde vorab von der Unfallkasse bemängelt.