Der Gemeinderat Schöndorf hat in der Sitzung am 02.10.2024 gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB beschlossen, den Bebauungsplan, Teilgebiet „Oberm Schulhaus – Ronnheck“ zu ändern. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Oberm Schulhaus-Ronnheck“ ist für das Grundstück Flur 6, Flurstück 188 die Nutzung als öffentliche Grünfläche/Parkplatz festgeschrieben. Zukünftig soll auf diesem Grundstück eine Bebauung mit Nebenanlagen zugelassen werden. Der Gebietscharakter wird in allgemeines Wohngebiet (WA) geändert.
Weiterhin wird durch die Planänderung das Baufenster der Grundstücke Flur 6, Flurstücke 220 und 221 verbunden. Die Änderung des Bebauungsplanes ermöglicht die Umsetzung eines konkreten Bauvorhabens, welches städtebaulich vertretbar ist. Die Bebauungsplanänderung erfolgt gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht. Gem. § 13 Abs. 2 BauGB ist den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 elektronisch über die E-Mail-Adresse bauleitplanung@ruwer.de übermittelt werden, können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208 schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Die Bekanntmachung, der Entwurf der Bebauungsplanes und die Begründung können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter www.ruwer.de – Bauen & Wirtschaft – Planverfahren – Schöndorf eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich liegen die Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208, während der Dienststunden zur Einsicht bereit.