über die Berufung von Ersatzpersonen in den Ortsgemeinderat Herl gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO). Herr Peter Ebner hat sein Ratsmandat aufgrund der Wahl zum Ortsbürgermeister kraft Gesetzes verloren. Gemäß § 45 Abs. 3 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat einzuberufen. Die Herren Thomas Jost und Dieter Klemens haben erklärt, ihr Mandat nicht anzunehmen. Als Ersatzperson wird demzufolge
Frau Melanie Hartmann
in den Ortsgemeinderat Herl berufen. Sie hat die Wahl angenommen.