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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

über die Berufung von Ersatzpersonen in den Ortsgemeinderat Herl gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO). Herr Peter Ebner hat sein Ratsmandat aufgrund der Wahl zum Ortsbürgermeister kraft Gesetzes verloren. Gemäß § 45 Abs. 3 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat einzuberufen. Die Herren Thomas Jost und Dieter Klemens haben erklärt, ihr Mandat nicht anzunehmen. Als Ersatzperson wird demzufolge

Frau Melanie Hartmann

in den Ortsgemeinderat Herl berufen. Sie hat die Wahl angenommen.

Peter Ebner
Gemeindewahlleiter