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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Zum 01.12.2024 ist die Stelle

einer befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen (m/w/d)

im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung neu zu besetzen.

Der Aufgabenbereich umfasst folgende Schwerpunkte:

Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen im gesamten Bereich der Verbandsgemeinde.

Wir erwarten:

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Zuverlässige und fristgerechte Aufgabenwahrnehmung.

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Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen.

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Führerschein Klasse B und ggf. die Nutzung des privaten Pkw.

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Führung eines monatlichen Stundennachweises.

Wir bieten:

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Eine geringfügige Beschäftigung mit der Eingruppierung in die EG 4

6 Stunden wöchentlich / 6 Wochenarbeitsstunden.

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Flexible Zeiteinteilung, bei eigener Terminabsprache.

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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen.

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Nutzung Dienstwagen, oder Fahrkostenerstattung bei Anerkennung des Privat-Pkw.

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Bereitstellung eines Dienst-Tablet sowie der nötigen Ausrüstungsgegenstände zur Durchführung der Prüfungen.

Personen mit Beeinträchtigungen nach dem Sozialgesetzbuch IX werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. In Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen können bis zum

25.10.2024

eingereicht werden an die:

Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer

- Personalamt -

Untere Kirchstraße 1

54320 Waldrach

oder per E-Mail: bewerbungen@ruwer.de

Hinweis zu Bewerbungen per E-Mail:

Bei Bewerbungen per E-Mail sind alle Anlagen in einer pdf-Datei zusammenzufassen! Wir bitten dies unbedingt zu beachten. Sonstige Dateiformate werden nicht akzeptiert.

Für Rückfragen stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung gerne zur Verfügung.

Bei Fragen zur Tätigkeit unter der Telefon-Nr.: 06500 918-135 und bei Fragen zur Vergütung unter 06500 918-113.

Bitte keine Originale und keine Mappen einreichen - Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt!