Titel Logo
Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), in der derzeit geltenden Fassung

Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bonerath

Am Freitag, 2. Dezember 2022 um 19:00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus Bonerath eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bonerath statt.

Tagesordnung:

1.

Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bonerath (m/w/d)

2.

Wahl des Stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bonerath (m/w/d)

Wahlberechtigt sind nach § 14 Absatz 1 Satz 5 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bonerath, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 14 Absatz 2 Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2 Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).

In Vertretung
Dirk Bootz, Erster Beigeordneter