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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 2. Sitzung des Gemeinderates Bonerath am 19.09.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Thomas Kluge fand am 19.09.2024 in der Gemeindehalle, 54316 Bonerath eine 2. Sitzung des Gemeinderates Bonerath statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Mitteilungen

a)

Die Tür des Gemeindehauses muss ausgetauscht werden. Sie weist irreparable Schäden auf.

b)

Verschiedene Bürger haben moniert, dass ein Hundehalter mit zwei Hunden jeden Tag die Hunde in der OG Bonerath nicht angeleint laufen lässt. Der Vorgang wird weiterhin beobachtet und gegebenenfalls das Ordnungsamt benachrichtigt.

c)

Im Gemeindehaus muss eine Tür zu den Toiletten repariert werden. Diese wurde während einer Feier beschädigt.

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der

R-H-E AöR an einer GmbH

Wie bereits in den Informationsveranstaltungen mit dem GStB erörtert, ist der Aufbau einer angemessenen Organisationsstruktur erforderlich, um als Kommune im Rahmen der Energiewirtschaft tätig zu werden. Um die Haftung der Kommunen als Träger der R-H-E AöR bei der Umsetzung von Energieprojekten gering zu halten und Inhouse-Geschäfte in Bezug auf Stromlieferung bei gleichzeitig einfacher Abwicklung der angedachten Projekte möglich zu machen, hat der Verwaltungsrat der R-H-E AöR in der Sitzung am 23.05.2024 die Gründung der R-H-E GmbH gemeinsam mit der SWT AöR nebst zugehörigem Gesellschaftervertrag beschlossen. Vorgesehen sind hier Anteile von 74,9% R-H-E AöR und 25,1 % SWT AöR. Gem. § 7 Absatz 3 d. der Satzung der R-H-E AöR und vom 23.11.2023 bedarf die Beteiligung der R-H-E AöR an anderen Unternehmen (hier R-H-E GmbH) der Zustimmung der Räte der Trägerkommunen. Die Steuerungsmöglichkeiten der einzelnen Träger der RHE AöR (Kommunen) erfolgen im Rahmen der Beratung und Genehmigung des Wirtschaftsplanes der R-H-E GmbH durch den Verwaltungsrat der R-H-E AöR. Gegenstand und Zweck der R-H-E GmbH sind identisch mit den satzungsgemäßen Aufgaben der R-H-E AöR. Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung der R-H-E AöR an der R-H-E GmbH mit der SWT AöR zu und beauftragt den Vorstand der R-H-E AöR mit der Umsetzung.

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung zur digitalen Ratsarbeit

Der Gemeinderat beschloss, dass die Gremienarbeit mit Ausnahme der Einladung, ausschließlich über das Ratsinformationssystem „Session“ der Verbandsgemeinde Ruwer erfolgen soll.

TOP 4 Festlegung der Geschäftsordnung für die Gremienarbeit

Gem. § 37 der Gemeindeordnung RLP (GemO) soll der Gemeinderat innerhalb von 6 Monaten nach der Kommunalwahl eine Geschäftsordnung erlassen. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes keine eigene Geschäftsordnung erlassen werden, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Landes. Die Verwaltung hat die Mustergeschäftsordnung, die für alle Kommunen im Land aufgestellt wurde, auf die notwendigen Inhalte der Ortsgemeinde heruntergebrochen. Diese Geschäftsordnung beinhaltet auch die digitale Gremienarbeit. Der Gemeinderat beschloss den der Beschlussvorlage beigefügte Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für die Gremienarbeit der Ortsgemeinde zu verabschieden.

TOP 5 Neufassung der Hauptsatzung

Gem. § 25 Gemeindeordnung (GemO) hat jede Ortsgemeinde eine Hauptsatzung gem. den Bestimmungen der GemO zu erlassen. Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bonerath ist aus 2019. Nach der Kommunalwahl 2024 haben sich jetzt Änderungswünsche seitens der Gemeindeverwaltung ergeben, die in der Hauptsatzung aufgenommen werden müssen. Der Gemeinderat beschloss, dass keine Sitzungsgelder gezahlt werden. Der Gemeinderat beschloss die im Entwurf vorliegende Hauptsatzung (vgl. Beschlussvorlage) als die neue Hauptsatzung der Ortsgemeinde zu verabschieden.

TOP 6 Zustimmung der Ortsgemeinde zur 6. Änderung des

Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer;

sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freiflächen-

Photovoltaikanlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung

(GemO)

Auf Antrag von 10 Ortsgemeinden zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaik- anlagen“, hat der Verbandsgemeinderat den Planungsauftrag an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, erteilt. Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet. Nach Durchführung des mehrstufigen Beteiligungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes als sachliche Teilfortschreibung eines Themenbereichs alle Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse von allen Ortsgemeinden erforderlich. Anschließend wird der Flächennutzungsplan der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. In der Ortsgemeinde Bonerath ist eine Potentialfläche von 15,2 ha für Photovoltaikanlagen ausgewiesen worden. Zu beachten ist, dass im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes nachzuweisen ist, dass keine Landwirte oder Pächter, insbesondere durch die Überplanung von im ROP ausgewiesenen gut bis sehr gut geeigneten landwirtschaftlichen Nutzflächen, in ihrer Existenz bedroht werden. Die Ortsgemeinde Bonerath stimmte der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zu. Im Rahmen des konkreten Bauleitplanverfahrens (Bebauungsplan) ist nachzuweisen, dass keine Landwirte oder Pächter, insbesondere durch die Überplanung von im Raumordnungsplan ausgewiesenen gut bis sehr gut geeigneten landwirtschaftlichen Nutzflächen, in ihrer Existenz bedroht werden.

TOP 7 Beschlussfassung einer neuen Zweckvereinbarung über

die Bau- und Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte

"Wirbelwind" in Holzerath

Die bisherige Zweckvereinbarung über die Trägerschaft des Kindergartens Holzerath stammt aus dem Jahr 1983 und trat zum 01.01.1984 in Kraft. Die Kommunalaufsicht hatte mit Schreiben vom 17.05.2024 an die VGV Ruwer im Zusammenhang mit der Kreditgenehmigung zur Erweiterung der Kita Holzerath eine Aktualisierung der bestehenden Zweckvereinbarung gefordert. Unter Beteiligung des Gemeinde- und Städtebundes (GStB), der Kommunalaufsicht und in Abstimmung mit den Gemeindevertretungen der Ortsgemeinden Bonerath, Holzerath, Hinzenburg, Ollmuth und Schöndorf (zuletzt am 14.06.2024 in Holzerath) hat die Verwaltung einen aktualisierten Entwurf ausgearbeitet, Der wesentliche Charakter der Zweckvereinbarung vom 01.01.1984 wird beibehalten, in dem die Kostenverteilung (§ 4 der Vereinbarung) für die laufenden Betriebskosten und die Investitionskosten in bisheriger Form bleibt. Auch die an der Vereinbarung beteiligten Ortsgemeinden Holzerath, Bonerath, Hinzenburg, Ollmuth und Schöndorf bleiben unverändert. Im § 1 wird die Eigenverantwortlichkeit der Ortsgemeinde Holzerath als Bau-und Betriebsträgerin der Kita dokumentiert. Es besteht eine Informationspflicht gegenüber den Zuordnungsgemeinden bei der Durchführung von Investitionen in Höhe von mehr als 50.000 € netto. Der Zusammenhang zwischen den Bau- und Betriebskosten und einer notwendigen Kindertagesstättenbedarfsplanung (§§ 1, 2) sind wesentlicher Bestandteil der Zweckvereinbarung.

1. Der Gemeinderat beschloss auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs eine neue Zweckvereinbarung über die Bau- und Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Holzerath mit Wirkung zum 01.01.2025. Gleichzeitig tritt die bisherige Zweckvereinbarung vom 01.01.1984 zum 31.12.2024 außer Kraft.

2. Die Verwaltung wurde beauftragt, die beschlossene Zweckver-

einbarung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen

TOP 8 Vergaben

TOP 8.1 Kauf eines Anhängers

Der Gemeinderat hat zwecks einer Anschaffung eines Gemeindeanhängers drei Angebote angefordert. Dieser soll schnellstmöglich angeschafft werden. Der Rat stimmte dem zu.

TOP 9 Anschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

für den neuen Gemeindearbeiter

Der Gemeinderat wurde vom Vorsitzenden darüber informiert, dass der Gemeindearbeiter eine Ausstattung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erhält.

TOP 10 Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung

eines Gitteraufsatzes für den gemeindlichen Anhänger

Der Gemeinderat hat zwecks einer Anschaffung eines Gitteraufsatzes für den Gemeindeanhänger ebenfalls Angebote angefordert. Dieser soll schnellstmöglich angeschafft werden. Der Rat stimmte dafür.

TOP 11 Einwohnerfragestunde

Bei der Einwohnerfragestunde wurde darauf hingewiesen, dass die Wanderwege einer Pflege bedürfen. Hierüber wird der Wegewart entsprechend informiert werden. Außerdem kann beim Forstamt nachgehört werden, wer dafür zuständig ist. Außerdem wurde von einigen Bürgern vorgetragen, dass ein Hundehalter in der Ortsgemeinde seine Hunde freilaufen lässt. Der Halter ist nicht einsichtig und somit wird über eine weitere Vorgehensweise (Ordnungsamt) diskutiert

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Grundstücks- und Personalangelegenheiten beraten und beschlossen sowie über Bauanträge beraten und beschlossen.