des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes, Teilgebiet „Hinter Klopp “ gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Osburg hat in der Sitzung am 11.10.2023 gem. § 2 Abs. 1, i. V. m. § 13 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan, Teilgebiet „Hinter Klopp“, zu ändern.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter Klopp“ im Jahr 2021 erfolgten Höhenfestsetzungen für die baulichen Anlagen in Bezug zur Höhe der erschließenden Straßenverkehrsfläche und dem in der Planzeichnung für jedes Baugrundstück festgesetzten Bezugspunkt. Die Erschließung der Straßen im Rahmen des Planvollzugs wurde jedoch höher ausgeführt als die im zeichnerischen Teil der Planurkunde vermerkten Höhenbezugspunkte. Die Planänderung zielt darauf ab, die durch die Planausführung zu hohen Straßenbezugspunkte in Relation zu der Festsetzung zur Höhe der baulichen Anlagen zu beheben. Die Bebauungsplanänderung erfolgt gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren. Gem. § 13, Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Änderungsbereich ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht. Gem. § 13, Abs. 2, BauGB ist den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 13.12.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208 schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Entwurf der Bebauungsplanänderung und Begründung können während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Planinhalt wird Auskunft erteilt. Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse www.ruwer.de – Bauen & Wirtschaft – Planverfahren – Osburg, ab dem 13.11.2023 veröffentlicht.