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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 42. Sitzung des Gemeinderates Waldrach am  04.10.2023

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Rainer Krämer fand am 04.10.2023 im Rathaussaal die 42. Sitzung des Gemeinderates Waldrach statt.

Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Vorstellung der Konzeption und der baulichen Umsetzung Seniorenwohnpark in der Hermeskeiler Straße

Der Vorsitzende übergab das Wort an den Investor des Projekts Herrn Dr. Dirk Breitschwerdt von der Fritz Meyer GmbH. Dieser stellte das Unternehmen sowie das geplante Konzept zur Umsetzung Seniorenwohnpark in der Hermeskeiler Straße vor. Anschließend erläuterte er, dass alle geplanten 78 Wohnungen barrierefrei sind, zusätzlich werden 14 behindertengerecht sein. Eine weitere Frage die im Vorfeld zum Konzept aufgetreten ist, ist die Altersgrenze. Hier wäre eine Erhöhung der Altersgrenze von 55 auf 60 Jahre von Seiten des Investors möglich. Zudem erklärte Herr Dr. Breitschwert, dass sein Unternehmen für das geplante Objekt sowohl Verkauf als auch Vermietung von Wohnungen anbieten möchte. Hiernach übergab Herr Dr. Breitschwert das Wort an Herrn Michael Decker, Kreisgeschäftsführer vom Betreiber des Deutschen Roten Kreuzes Trier-Saarburg. Herr Decker erläuterte, dass für das Objekt in Waldrach Servicewohnungen geplant sind. Bedeutet im Objekt wird eine Hausdame angestellt, die die Bewohner bei den Problemen des täglichen Lebens unterstützt. Für das Angebot der Hausdame wir eine Servicepauschale fällig. Herr Decker stellte das Objekt in Konz-Kathaus vor. Hier ist das DRK ebenfalls Betreiber von Servicewohnungen in 2 Häusern im Eigentum. Er sieht durchaus ähnliches Potenzial für das Einzugsgebiet Waldrach. Es wurde von einer Vertragslaufzeit von 5 oder 10 Jahren zwischen dem DRK und dem Investor angesprochen. Die Herren Decker und Breitschwerdt zeigten sich hier durchaus gesprächsbereit. Die Einhaltung der sozialen Kriterien soll im Zuge der Teilungsregelung durch den Notar kontrolliert werden. Der Investor räumte ein, dass wenn er nach einer bestimmten Zeit keinen Mieter findet welcher die sozialen Kriterien erfüllt, die Wohnung dem freien Markt zur Verfügung stellen wird. Im Anschluss übergab Herr Dr. Breitschwerdt das Wort an Herrn Ternes vom Architekturbüro Ternes aus Koblenz. Im jetzigen Bebauungsplan sind 2 Gebäude vorgesehen. Das zweite Gebäude im rückwärtigen Bereich möchte der Betreiber nicht umsetzen. Herr Ternes stellte den Entwurf des 4 ½ Stöckigen Gebäudes inkl. Staffelgeschoss für 78 Wohneinheiten vor. Die Wohnungsgröße soll zwischen 45 und 60 m² betragen. Auf dem Grundstück sind, auf Wunsch des Gemeinderates, 138 Stellplätze geplant. Weiter verfügt das Gebäude über einen grünen Innenhof und terrassierte Dachterrassen. Vor dem Haus sollen Elektromobilstellplätze vorgesehen werden. Des Weiteren ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Die städtebauliche Integration soll über eine modern gestaltete Fassade mit Naturmaterialien gewährleistet werden. Abschließend wurde das Wort an Herrn Lang vom Ingenieurbüro BKS übergeben. Er erläuterte die vorgesehene Bebauungsplanänderung. Zum Quadratmeterpreis für die Mietwohnungen wollte sich der Investor aufgrund der Situation im Baugewerbe noch nicht äußern. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit des Gebäudes, bestätigte er allerdings bezahlbaren Wohnraum. Ob die Wohnungen verkauft oder vermietet werden wird von der Nachfrage abhängen. Hinsichtlich der Stellplätze im Bebauungsplan und dem Konzept konnte man den Tenor im Gemeinderat heraushören, dass der Gemeinde ein Stellplatz pro Wohnung genügen würde. Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans in der Kaulwies zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Realisierung des Seniorenwohnparks. Der Vorsitzende schlug dem Gemeinderat vor, den Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „In der Kaulwies“ zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Realisierung des Seniorenwohnparks zufassen. Es geht im ersten Schritt lediglich um einen Grundsatzbeschluss, die Details zur Änderung des Plans und den Textfestsetzungen werden in einer späteren Sitzung nochmals vorgestellt, diskutiert und beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplans wurde mehrheitlich beschlossen.

Änderungen der Gründungssatzung Anstalt des öffentlichen Rechts Ruwertal-Hochwald-Energie (AöR R-H-E)

Die Verbandsgemeinde Ruwer und die 18 beteiligten Ortsgemeinden haben eine Satzung zur Gründung der AöR R-H-E beschlossen und am 24.07.2023 unterzeichnet. Der Entwurf dieser Satzung war im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Im Rahmen der erneuten rechtlichen Prüfung der vorgelegten unterschriebenen Satzung hat die Kommunalaufsicht Trier-Saarburg nun anders als in der Vorabstimmung verschiedene redaktionelle Änderungen zur Klarstellung des Satzungsinhaltes gefordert. Als Begründung gibt die Kommunalaufsicht an, dass der Landkreis jüngst in Rechtsangelegenheiten Erfahrungen gesammelt hat, die diese Änderungsforderungen begründen. Einstimmig wurden die Änderungen zur Kenntnis genommen und der Ortsbürgermeister beauftragt, die Satzung zu unterschreiben.

Information zum aktuellen Stand „Gotterhüttentrail“

Beigeordnete Annette Mai verwies auf den Gestattungsvertrag, der in der Sitzung am 21.06.2023 beschlossen wurde. Der Verein „Fahrverein e. V.“ wird die Verkehrssicherungspflicht der Strecke übertragen bekommen. Die Verkehrssicherheitspflicht für Bäume im übrigen Waldgebiet obliegt dem Forst, es sei denn es besteht wie in diesem Fall eine artfremde Nutzung. Da es sich bei dem Trail um eine artfremde Nutzung handelt soll die Verkehrssicherheitspflicht für die Bäume bei der Ortsgemeinde verbleiben. Die Ortsgemeinde wird sich für die Baumkontrollen einer Firma bedienen. Die wirtschaftlichste Firma soll hier durch die Ortsgemeinde beauftragt werden. Ob der Verein „Fahrhilfe e. V.“ die Kosten für die Baumkontrollen übernimmt soll noch geprüft werden. Die Übertragung der Verkehrssicherheitspflicht für die Bäume auf die Ortsgemeinde stoß im Gemeinderat auf Unverständnis, wurde jedoch so auch durch die Bürgermeisterin bestätigt.

Eilentscheidungen gem. § 48 GemO

Der Vorsitzende informierte hier über eine Eilentscheidung, die vom Vorsitzenden und den Beigeordneten am 28.09.2023 getroffen wurde. Um die von der Kreisverwaltung eingeräumte Frist zum Abbau des Zeltes einzuhalten, wurde der Zeltverkäufer und damalige Aufsteller Fa. Lenz mit dem Abbau des Zeltes beauftragt. Dieser hat mitgeteilt, dass ein Abbau erst ab der 43. KW (23.10.23) möglich ist. Die Beauftragung musste im Rahmen der Eilentscheidung erfolgen, um eine weitere Verzögerung zu vermeiden und der Bauaufsicht darzulegen, dass verbindliche Schritte zur Einhaltung der Anordnung innerhalb der gesetzten Frist veranlasst wurden.

Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise zur Übergangshalle

In der letzten Sitzung wurde die Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Adams Schulze Verheul – vertreten durch RA Frank Schulze (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) mit der Wahrnehmung der Interessen der Ortsgemeinde beauftragt. Nach Gesprächen zwischen Herrn Schulze und der Kreisverwaltung macht dieser gegenüber der Ortsgemeinde deutlich, dass er aufgrund der fehlenden Voraussetzungen einer weiteren Genehmigung des Fliegenden Baus keine Erfolgsaussichten in einem etwaigen Rechtsstreit sieht und daher empfiehlt, der baurechtlichen Anordnung der Kreisverwaltung (Rückbau des Zeltes) Folge zu leisten. Die weiteren Schritte werden zwischen dem Rechtsanwalt, der OG und VG abgestimmt. Mehrheitlich stimmte der Rat für diese Vorgehensweise.

Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Ausgabe für die Umgestaltung der Außenanlage der Kindertagesstätte

Aufgrund der Forderungen der Unfallkasse muss die Ortsgemeinde Waldrach die Außenlage der Kindertagesstätte umgestalten und die Betriebssicherheit wiederherstellen. Für die notwendigen Arbeiten sind im Doppelhaushalt 2022/2023 Mittel in Höhe von insgesamt 25.000,- € eingestellt. Nach Planung durch das Fachbüro belaufen sich die Kosten nunmehr auf 65.507,82 € inkl. Planungs- und Baunebenkosten. Dem gegenüber steht eine bewilligte Kreisförderung i.H.v. 13.656,- € mit eventueller Aufstockung nach Abschluss der Baumaßnahme. Da die bereitstehenden Mittel i.H.v. 25.000,- € nicht auskömmlich sind, bedarf es eines Beschlusses zur überplanmäßigen Ausgabe. Dieser wurde mehrheitlich gefasst.

Anfragen/Anregungen

Ein Ratsmitglied erkundigte sich nach dem Stand der Ertüchtigung Treppe/Treppengeländer bei der Arztpraxis Hagenburger. Der Beigeordnete teilte mit, dass sich das Planungsbüro INCA die Treppenanlage begutachten und zu treffende Maßnahmen benennen wird.

Die Bürgermeisterin informierte über ein Gespräch mit Herrn Raul. Herr Raul wird den Haus- und Gartenmarkt in Waldrach altersbedingt aufgeben. Die Ortsgemeinde ist bereits seit längerem auf der Suche nach einem potentiellen Nachfolger.