Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), in der derzeit geltenden Fassung
Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
Lorscheid
Am Montag, 02. Dezember 2024 um 19:00 Uhr findet im Dorfsaal in Lorscheid eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Lorscheid statt.
Tagesordnung:
| TOP 1 | Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lorscheid (m/w/d) |
| TOP 2 | Wahl des Stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lorscheid (m/w/d) |
Wahlberechtigt sind nach § 14 Absatz 1 Satz 5 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Lorscheid, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 14 Absatz 2 Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2 Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).