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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Beitragsrechnung der wiederkehrenden Beiträge für die Jahre 2021-2023

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Ortsgemeinde hatte aufgrund von aktuellen Situationen wie Pandemie und Ukraine-Krieg die Abrechnung der wiederkehrenden Beiträge der Baumaßnahme Valentinstraße/Neustraße/K 58 aufgeschoben. Der Gemeinderat von Korlingen hat in der Sitzung vom 17.09.2024 beschlossen die wiederkehrenden Beiträge abzurechnen. In den nächsten Wochen wird Ihnen die Beitragsrechnung der wiederkehrenden Beiträge der Ortsgemeinde Korlingen zugestellt. Abgerechnet werden die angefallenen und umlagepflichtigen Kosten der Baumaßnahme Valentinstraße/ Neustraße/ K58. Die Baumaßnahme ist damit vollständig abgerechnet. Die Summe der Beitragssätze belaufen sich auf voraussichtlich 0,12534€ pro m². Die abgerechneten Kosten setzen sich aus Straßenbaukosten, Ingenieurskosten und Vermessungskosten zusammen. Die zuletzt durchgeführte Tiefbaumaßnahme in dem Einfahrtsbereich Kreisstraße K57/Valentinstraße wird nicht über die wiederkehrenden Beiträge veranlagt. Bei Rückfragen stehen die Verwaltung und ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Damian Marx, Ortsbürgermeister