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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Fälligkeitsanzeige

Am 1. November 2022 waren die

„Wasserbezugs- und Schmutzwassergebühren, wiederkehrende Beiträge der Wasserversorgung und Oberflächenentwässerung“ fällig.

Gemäß der am 14.11.2013 geänderten Entgeltsatzung für die Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Ruwer wurden mit den neuen Gebührenbescheiden vom 04.02.2022 folgende 5 Zahlungstermine festgesetzt und mitgeteilt:

1. März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September, und 1. November, 2022.

Zur Zuordnung Ihrer Zahlungen bitte unbedingt die Kunden/Abnehmer-Nr. angeben!

Sofern Sie nicht bereits durch Erteilung einer Einzugsermächtigung am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir, die fälligen Beträge innerhalb von 7 Tagen auf eines der nachstehenden Konten der Verbandsgemeindekasse Ruwer zu überweisen. Sie ersparen sich damit ein kostenpflichtiges Mahn- und Beitreibungsverfahren dieser Beträge.

Konten der Verbandsgemeindekasse Ruwer:

Sparkasse Trier

IBAN DE94 5855 0130 0003 8000 18 (BIC - TRISDE55XXX)

Volksbank Trier

IBAN DE83 5856 0103 0000 1700 00 (BIC - GENODED1TVB)

Verbandsgemeindekasse Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach (Tel. 06500/918104 FAX /918100)

Gläubiger-Identifikationsnummer DE52ZZZ00000029200