Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), in der derzeit geltenden Fassung
Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mertesdorf
Am Dienstag, 10. Dezember 2024 um 20:00 Uhr findet im Feuerwehrgerätehaus in Mertesdorf eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mertesdorf statt.
Tagesordnung: | |
| 1. | Wahl des Stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Mertesdorf (m/w/d) |
Wahlberechtigt sind nach § 14 Absatz 1 Satz 5 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mertesdorf, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 14 Absatz 2 Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2 Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).