Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 11.09.2024 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
Mitteilungen
Die Vorsitzende begrüßte die Ratsmitglieder zur 1. Sitzung in der neuen Wahlperiode und informierte über folgende Themen:
Sie gratulierte allen Ausschussmitgliedern, die in den Sommermonaten Geburtstag hatten: Dirk Bootz, Wilfried Forster, Ansgar Heck, Mechthild Weis und Kai Wichmann und informiert über Dienstjubiläen in der Verwaltung: Frau Thinnes 40 Jahre und Klaus Dawen 25 Jahre. Außerdem haben 2 Auszubildende ihre Ausbildung erfolgreich beendet und sind jetzt im FB 3 und im FB 4 eingesetzt. Ein Auszubildender hat am 01. August seine Ausbildung im IT-Bereich begonnen.
Zum Feuerwehrgerätehaus Pluwig informierte sie über den aktuellen Sachstand. Am Tag der letzten VG-Ratssitzung hat die VGV ein Schreiben der ADD erhalten, aus dem das positive Ergebnis der baufachtechnischen Prüfung durch die SGD Nord hervorgeht. Zum Zeitpunkt dieser VG-Ratssitzung war noch unklar, wie mit der Aussage bezüglich der Reduzierung der Dachfläche hinsichtlich der Förderfähigkeit umzugehen ist. Dies konnte mittlerweile geklärt werden. Im Rahmen der LPH 4 soll ein Prüfauftrag an die Architekten und Ingenieure gegeben werden. Die Verhandlungsgespräche im Rahmen des Verfahren sind für den 11./12.12.2024 vorgesehen. Die abschließenden Auftragsvergaben für die LPH 4 sowie 5-9 sollen am 15.01. im VG-Rat vergeben werden.
Der Neubau der Grundschule Osburg läuft nach Plan. Der Planer möchte für die LPH 8 – Bauüberwachung - ein örtliches Architekturbüro als Leistungserbringer einschalten. Morgen findet ein weiteres Gespräch vor Ort statt.
Freibad Ruwertal: Hier soll die LPH 3 diese Woche für die Gespräche mit Zuschussgeber Land vorgelegt werden. Die Sanierung des Schwimmerbeckens kommt neu hinzu. Die Sanierung des vorderen Gebäudes wird im Rahmen der Versicherungsleistung abgewickelt.
26 Bürgerinnen und Bürger haben die Ehrenamtskarte des Landes (5 Jubiläumskarte) erhalten.
Es wurde eine Landeszuweisung für die Sanierung der Brückenbauwerke auf dem Ruwer-Hochwald-Radweg bewilligt. Die Bewilligung erfolgt aus dem Sonderprogramm ”Stadt und Land" über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder und beläuft sich auf 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen 806.672 Euro. Daraus errechnet sich eine Förderung bis zu 726.005 Euro. Der verbleibende Eigenanteil für alle Trägerkommunen beträgt 80.667 €. Die Kosten für die VG belaufen sich auf 30.000 €
Zur ärztlichen Versorgung im Bereich Hochwald teilte die Vorsitzende mit, dass derzeit Gespräche mit der KV für die Suche nach einem Arzt laufen. Nach Kenntnisstand der VG sind alle Patienten versorgt.
Zum Sachstand der Schadensbearbeitung nach dem Pfingsthochwasser teilte die Vorsitzende mit: Der Gutachter geht von einem Gesamtschaden für die VG inkl. Freibad von 1,5 Mio. € aus. Die Schadensabwicklung läuft. Hinzu kommen die Schäden der Ortsgemeinden und den Privatpersonen bzw. Unternehmen.
Die Verwaltung hat den Landrat angeschrieben, mit der Bitte um ein Gespräch als Träger der Gewässer 2. Ordnung – Riveris und Ruwer- in Folge des Hochwassers. Ein Termin steht noch nicht fest. Mit den Stadtwerken hat ein Gespräch „Aufarbeitung des Pfingsthochwassers“ stattgefunden.
Die Veranstaltungsreihe Ruwertal und Hochwald erklingt wurde wieder erfolgreich durchgeführt, ebenso den diesjährigen Seniorennachmittag im Rahmen der St. Laurentius Weinkirmes. Dank an alle für die geleistete Arbeit am Tag sowie in der Vor- und Nachbereitung.
In der Zeit vom 23.12. bis zum 31.12.2024 bleibt die Verwaltung ebenfalls geschlossen. Notdienste sind eingerichtet
Aktuell läuft wieder der Fotowettbewerb analog zu den vorhergehenden Jahren.
Vorstellung der Ergebnisse zur Wärmeplanung in der VG Ruwer
Im Vorgriff auf das Wärmeplanungsgesetz hat der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung der Verwaltung bereits in seiner Sitzung am 05.04.2023 die freiwillige Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung beschlossen und die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln beauftragt. Für das Erstellen des Wärmeplans erhält die Verbandsgemeinde eine Förderung von 90% vom Bund. Die Planung muss bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen und abgerechnet sein. Im Anschluss erörterte der Fachplaner den Anwesenden das Ergebnis der Wärmeplanung anhand einer Power-Point-Präsentation. Fragen zu dem Ergebnis werden direkt beantwortet. Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfahlen dem Verbandsgemeinderat das Ergebnis der vorgestellten kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis zu nehmen.
Mehrzweckhalle Schöndorf - aktueller Sachstand
Die Vorsitzende verwies auf die umfangreiche Beschlussvorlage und führte aus, dass Im Zuge der vermehrten Starkregenereignisse in der letzten Zeit stärkere Feuchtigkeitseinritte im Bodenaufbau der Sport- und Mehrzweckhalle Schöndorf festgestellt wurden. In Anbetracht von Ursachenanalyse musste die Halle gesperrt werden. Es wurden eine Vielzahl von Untersuchungen zur Ursachenbestimmung durchgeführt. Nach Vorlage des Ergebnisses der Raumluftmessung musste die weitere Nutzung der Halle untersagt werden. Nach einer Vielzahl von Wortmeldungen wurde festgehalten, dass sich die Schließung der Sporthalle vorerst nicht auf die festgelegte Priorität der Sanierung der Sporthallen auswirken sollte. Jedoch muss der Sachstand der Ortsgemeinde Pluwig bezüglich der Mehrzwecknutzung erfragt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss beauftragten die Verwaltung einen Gutachter für die Schadensursache zu bestellen, der u.a. auch Lösungsansätze aufzeigen soll. Nach dem Ergebnis soll dann über den Umgang bzw. Priorisierung der Sanierung der Sporthallen Pluwig, Gutweiler und Schöndorf beraten werden.
Neubau der Grund- und Realschule Plus Waldrach
hier: Kostenbeteiligung § 78 Schulgesetz (SchulG)
Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führte aus, dass nach Inkrafttreten des Schulgesetzes zum 01.08.2009 der Landkreis und die Verbandsgemeinde auf Grundlage der entsprechenden Beschlüsse des Kreistages bzw. Verbandsgemeinderates Ruwer eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen haben. Bei organisatorisch verbundenen Grund- und Realschulen plus hat die Verbandsgemeinde, die zum Schulbezirk der Grundschule gehört, dem Landkreis die auf die Grundschule entfallenden und durch Zuschüsse des Landes oder sonstiger Dritter nicht gedeckten Kosten zu erstatten. (§ 78 Abs. 2 SchulG). Auf der Grundlage der Planungsunterlagen nach der Leistungsphase 4 wurden die Kostenverteilungsverhandlungen zwischen der Verbandsgemeinde und dem Landkreis geführt. In 4 intensiven Arbeitssitzungen wurden verschiedene Varianten auf der Grundlage von Schülerzahlen und Flächenanteilen betrachtet. Festzustellen ist, dass ein nicht unerheblicher Flächenanteil gemeinsam genutzt wird, was den Synergieeffekt des Schulzentrums belegt. Im Ergebnis schlagen die Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltung folgenden Kostenverteilungsmaßstab vor: Danach sind neben den eindeutig zuordnungsbaren Flächen ein jeweiliger Anteil der Kosten für die gemeinsam genutzten Flächen zu übernehmen. Dieser soll sich je zur Hälfte aus der gemittelten Schülerzahl seit Übergang der Schulträgerschaft und nach dem Flächenanteil der eindeutig zuordnungsbaren Flächen der Kostenträger errechnen. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Verteilungsmaßstabes errechnet sich auf Grundlage der aktuell vorliegenden Grunddaten ein Verhältnis von 74,39% für den Landkreis und 25,61% für die Verbandsgemeinde Ruwer. Der vorgeschlagene Verteilungsmaßstab soll ab dem 01.01.2024 für die Baukosten des Neubaus gelten und auch als Maßstab für die Baukosten der Interimsschule angewendet werden. Bezüglich der Mitnutzung eines Teilbereichs der Aula durch die Gemeinde findet durch die Kreisverwaltung noch eine Abklärung hinsichtlich der schulischen Raumbedarfe/Förderung statt. Wenn diese Flächen nicht den Schulen zuzurechnen sind, fallen sie nicht in die besprochene Kostenverteilung. Sofern sich auf Grund von Schülerzahlentwicklungen oder aus pädagogischen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt geänderte Raumbedarfe ergeben, ist dies gesondert zu verhandeln. Der Bau-, Umwelt und Planungsausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfahlen dem Verbandsgemeinderat für den Neubau der Grund- und Realschule plus Waldrach folgende Kostenbeteiligung nach § 78 SchulG zu beschließen:
Der zwischen der Verbandsgemeindeverwaltung und der Kreisverwaltung erarbeitete Verteilungsmaßstab wird angewendet. Danach sind neben den eindeutig zuordnungsbaren Flächen ein jeweiliger Anteil der Kosten für die gemeinsam genutzten Flächen zu übernehmen. Dieser errechnet sich je zur Hälfte aus der gemittelten Schülerzahl seit Übergang der Schulträgerschaft und nach dem Flächenanteil der eindeutig zuordnungsbaren Flächen der Kostenträger.
Zwischenzeitlich war im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss zum TOP 3 die Nichtöffentlichkeit hergestellt worden zur Beratung und Beschlussfassung der Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft für den Neubau des FFW-Gerätehauses Pluwig/Gusterath. Die weitere Beratung erfolgte ausschließlich durch den Haupt- und Finanzausschuss.
Erlass einer neuen Hauptsatzung
Gem. § 25 Gemeindeordnung (GemO) hat jede Verbandsgemeinde eine Hauptsatzung gem. den Bestimmungen der GemO zu erlassen. Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ruwer ist von 2019 und wurde bis heute 5-mal geändert. Nach der Kommunalwahl 2024 haben sich jetzt Änderungswünsche seitens der Verbands-gemeindeverwaltung ergeben, die in der Hauptsatzung aufgenommen werden müssen. Für eine bessere Lesbarkeit wurde seitens der Verwaltung den Erlass einer „neuen“ Hauptsatzung vorgeschlagen. Im Rahmen der Beratung wird beantragt, dass die Beträge im § 5 Abs. Nr. 10 und im § 6 Abs. 1 Nr. 2 nicht verändert werden sollen. Hier soll es bei den bisherigen Beträgen verbleiben. Der Ausschuss beschließt dies mit 6 Ja- und 2 Nein-Stimmen, bei einer Enthaltung. Ferner wird vorgeschlagen den Jugend-, Sport- und Soziallausschuss auch den Begriff der Senioren mit zu integrieren. Hier sind alle Ausschussmitglieder dafür. Ein Antrag auf Erhöhung des Sitzungsgeldes bei einer längeren Sitzung (über 3 Stunden) wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ebenfalls wurde beantragt, die Aufwandsentschädigung für den Bürgerbusbeauftragten von 50€ auf 200 € zu erhöhen. Der Vorschlag 50 € begründete sich sachlich darauf, dass der Bürgerbus derzeit nur 5 Ortsgemeinden anfährt und die weiteren Beauftragten für das gesamte Gebiet mit 20 Ortsgemeinden zuständig sind. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat den überarbeiteten Entwurf der Hauptsatzung als die neue Hauptsatzung der Verbandsgemeinde zu verabschieden.
Festlegung der Geschäftsordnung für die Gremienarbeit
Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führte aus, dass gem. § 37 der Gemeindeordnung RLP (GemO) der Rat innerhalb von 6 Monaten nach der Kommunalwahl eine Geschäftsordnung erlassen soll. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes keine eigene Geschäftsordnung erlassen werden, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Landes. Der Entwurf war in einer Beigeordnetenbesprechung und in der letzten Ältestenratssitzung vorbesprochen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat den der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für die Gremienarbeit der Verbandsgemeinde zu verabschieden.
Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Annahme der Spenden i.H.v. 1.200,00€ gem. § 94 Abs. 3 GemO.
Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der R-H-E AöR an einer GmbH
Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führte aus, dass wie bereits in den Informationsveranstaltungen mit dem GStB erörtert, der Aufbau einer angemessenen Organisationsstruktur erforderlich ist, um als Kommune im Rahmen der Energiewirtschaft tätig zu werden. Um die Haftung der Kommunen als Träger der R-H-E AöR bei der Umsetzung von Energieprojekten gering zu halten und Inhouse-Geschäfte in Bezug auf Stromlieferung bei gleichzeitig einfacher Abwicklung der angedachten Projekte möglich zu machen, hat der Verwaltungsrat der R-H-E AöR in der Sitzung am 23.05.2024 die Gründung der R-H-E GmbH gemeinsam mit der SWT AöR nebst zugehörigem Gesellschaftervertrag beschlossen. Vorgesehen sind hier Anteile von 74,9% R-H-E AöR und 25,1 % SWT AöR. Gem. § 7 Absatz 3 d. der Satzung der R-H-E AöR und vom 23.11.2023 bedarf die Beteiligung der R-H-E AöR an anderen Unternehmen (hier R-H-E GmbH) der Zustimmung der Räte der Trägerkommunen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat der Beteiligung der R-H-E AöR an der R-H-E GmbH mit der SWT AöR zu zustimmen und den Vorstand mit der Umsetzung zu beauftragen.
Grundsatzbeschluss Fortschreibung Bedarfsplan FFW
Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führte aus, dass der aktuelle Feuerwehrbedarfsplan 2025 sehr zeitintensiv durch die Wehrleitung und den erweiterten Führungsstab der FFW in der VG Ruwer vorbereitet und im VG-Rat am 21.03.2022 beschlossen wurde. Der Planungszeitraum endet am 31.12.2025. Die Wehrleitung hatte der Verwaltung bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt, die Fortschreibung der nächsten Periode nicht mehr übernehmen zu können. In der Vergangenheit wurden bereits in umliegenden Verbandsgemeinden Feuerwehrbedarfspläne durch externe Dienstleister erstellt. Es werden weiterhin Zuarbeit durch Wehrleitung (Feuerwehr) und Verwaltung notwendig sein. Ziel ist es, den Bedarfsplan im IV. Quartal 2025 zu beraten und zu verabschieden. Der Haupt- und Finanzausschuss fasste den Grundsatzbeschluss, für die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans 2030 einen externen Dienstleister zu beauftragen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Verhandlungsvergabe nach § 8 UVgO durchzuführen. Die Auftragsvergabe soll in der nächsten HFA-Sitzung erfolgen.
Vergaben
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Reinigung des Rathauses
Die Vorsitzende führte aus, dass bisher die Reinigung des Rathauses durch eigenes Personal erfolgte. Aufgrund dem altersbedingten Ausscheiden von zwei Reinigungskräften soll die Unterhaltsreinigung des Rathauses künftig durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Die Verwaltung wurde am 03.07.2024 mit Beschluss des VG-Rates beauftragt, eine entsprechendes Vergabeverfahren einzuleiten. Aufgrund von einzuhaltenden Fristen im Vergabeverfahren liegen die Auswertungen der Angebote voraussichtlich zum 15.10.2024 vor. Die Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am 09.10.2024 statt. Die Auftragserteilung hat nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Um dem Reinigungsunternehmen die notwendige Zeit zur Vorbereitung des Reinigungsdienstes zu geben, wird empfohlen einen Ermächtigungsbeschluss zu fassen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, in Abstimmung mit den Beigeordneten den Auftrag zur Reinigung des Rathauses an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Vergabe der Beladung für 4 TSF-W und für 3 mobile Stromerzeuger der Feuerwehr
Die Vorsitzende führte aus, dass im vergangenen Jahr 2023 4 TSF-W gleicher Bauart europaweit im Offenen Verfahren nach VgV ausgeschrieben wurden. Davon wurden in 2023 bereits 3 Stück in Auftrag gegeben. Das 4. TSF-W (Lorscheid) wurde im Mai 2024 beauftragt. Die Fahrzeugbeschaffungen entsprechen dem Brandschutzkonzept 2025. Die Beladung der 4 TSF-W wurde bewusst getrennt zur Fahrzeugbeschaffung ausgeschrieben. Diese erfolgte im Juli 2024 national als Öffentliche Ausschreibung nach UVgO über die Zentrale Vergabestelle. Neben der Beladung der 4 TSF-W wurden außerdem 3 mobile Stromerzeuger für 3 vorhandene Feuerwehrfahrzeuge gemäß Brandschutzkonzept 2025 ausgeschrieben. Für das Los 1 wurden drei Angebote abgegeben, für das Los 2 wurde ein Angebot abgegeben. Die Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch geprüft. Die Preise sind angemessen. Es wurde vorgeschlagen, dem wirtschaftlichsten Anbieter Fa. W. Schmitt zu Los 1 und der Fa. Ziegler zu Los 2 den Auftrag zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat folgende Auftragsvergaben zu beschließen:
Los 1: 188.483,46 € brutto an Fa. W. Schmitt Feuerwehrtechnik GmbH
aus Neuwied
164.703,90 € brutto für die Beladung von 4 TSF-W. Schmitt
23.779,56 € brutto für 3 mobile Stromerzeuger für Feuerwehr-
fahrzeuge Gutweiler, Korlingen, Riveris
Los 2: 10.268,22 € brutto an Fa. Ziegler GmbH aus Giengen
Grundschulen Mertesdorf und Osburg - Auftragsvergaben Instandsetzung Blitzschutz
Die Vorsitzende informierte darüber, dass die Blitzschutzanlagen an den Grundschulen Mertesdorf und Osburg nicht mehr den geltenden Bestimmungen entsprechen und instandgesetzt werden müssen. Die Leistungsverzeichnisse zur Durchführung der Arbeiten wurden gemäß den Bestimmungen der Dienstanweisung (DA) Vergabe der VG Ruwer im Rahmen einer Preisanfrage an 4 geeignete Fachunternehmen versendet. Die Arbeiten sollen kurzfristig durchgeführt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die Auftragsvergaben zur Instandsetzung der Blitzschutzanlagen auf den Gebäuden der Grundschulen Mertesdorf und Osburg an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter – Fa. Elektro Schneider, Raiffeisenstraße 17, 54340 Bekond - zum geprüften pauschalen Angebotspreis von brutto 18.742,50 € für die Grundschule Mertesdorf und zum geprüften pauschalen Angebotspreis von brutto 16.243,50 € für die Grundschule Osburg.
Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage für die zentrale Feuerwehrwerkstatt der VG Ruwer
Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führt aus, dass die Planung und Baugenehmigung zum Umbau des Bestandsgebäudes am ehemaligen Klärwerk am Fischweg 52-54, Gemarkung Trier zur zentralen Feuerwehrwerkstatt u.a. auch die Einrichtung einer zentralen Schlauchpflegeanlage beinhaltete. Bei der Kostenfortschreibung zum VG-Haushalt 2024 wurde für die Einrichtung der Feuerwehrwerkstatt insgesamt ein Betrag von 202.000 € veranschlagt (92.000 € Etatmittel in 2024 und 110.000 € HH-Reste). Von diesem Betrag waren für die Schlauchpflegeanlage 105.000 € reserviert. Aufgrund der fachtechnischen Expertise der Wehrleitung konnte im Rahmen der Verhandlungsvergabe gem. § 8 Abs. 4 Nr. 10 der UVgO mit dem Hersteller und Anbieter Fa. Rud. Prey Maschinenbau GmbH & Co.KG aus 24113 Kiel ein Angebot in Höhe von 93.549,47 € brutto vorgelegt werden. Ab Auftragserteilung ist mit einer Lieferung und Montage in ca. 12-14 Monaten zu rechnen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die Vergabe zur Lieferung und Montage einer Schlauchpflege-Kompaktanlage für die zentrale Feuerwehrwerkstatt der VG Ruwer im Fischweg 52-54, 54292 Trier (ehemaliges Klärwerk) an die Fa. Rud. Prey Maschinenbau GmbH & Co.KG in Kiel zum Preis von 93.549,47 € brutto auf der Grundlage des Angebotes Nr. 121280-4 vom 22.07.2024.
Antrag auf Änderung der Organisationsverfügung zum dislozierten Standort der Grundschule Mertesdorf- Kasel
Die Vorsitzende führte aus, dass das vom Büro DKC Kommunalberatung ausgearbeitete Machbarkeitsstudie inklusive Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in den Fachausschüssen und Gremien im Zeitraum 16.06. bis 05.07.2023 vorgestellt und beraten wurde. Zwischenzeitlich fand ein Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern der ADD statt. Im Rahmen dieses Gespräches wurden weitere Arbeitsschritte vereinbart. Hinsichtlich der Grundschule Kasel-Mertesdorf sind folgende Schritte notwendig:
Auf Grund der geringen Schülerzahlen wurden die einst selbstständigen Grundschulen Kasel und Mertesdorf zum Schuljahr 1974/75 zu einer Schule zusammengefasst und seither als eine Schule mit 2 dislozierten Standorten geführt. Die seit 1974 geltende Organisationsverfügung gilt weiterhin. Voraussetzung für das weitere Genehmigungsverfahren eines zentralen Neubaus bei der ADD ist, dass diese Verfügung fortgeschrieben wird. Hierzu muss der Schulträger einen entsprechenden Antrag bei der ADD stellen, dass die dislozierten Grundschulstandorte ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung eines zentralen Grundschulneubaus aufgehoben werden. Parallel hierzu fand ein Gespräch mit Ortsbürgermeisterin Jansen und Ortsbürgermeister Stüttgen zwecks Bereitstellung eines geeigneten und erschlossenen Grundstücks statt. Hierzu ist die jeweilige Ortsgemeinde gemäß dem Schulgesetz verpflichtet. Aktuell laufen die Abstimmungen in den Gemeinden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat unter Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung des Schulträgerausschusses, einen Antrag auf Aufhebung der dislozierten Grundschulstandorte für die Schule Mertesdorf-Kasel ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung eines zentralen Grundschulneubaus zu stellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Zustimmung des Schulträgerausschusses einen entsprechenden Antrag bei der ADD einzureichen. Die festgelegte Priorisierung der Schulbauten/-Sanierungen ist hiervon nicht betroffen.
Beratung und Beschlussfassung über das Projekt "Wasser im Ruwertal - Von der Antike bis heute"
Die Verbandsgemeinde Ruwer hat sich mit dem Projektthema „Wasser im Ruwertal – Von der Antike bis heute“ erfolgreich beim Landesprojekt „Digitale Erfassung und Präsentation von Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz" (kurz: KuLaDig RLP) für das Projektjahr 2024 beworben und wurde Ende Februar durch Innenminister Michael Ebling offiziell zur Modellkommune ernannt. Damit wird die Verbandsgemeinde Ruwer dabei unterstützt, ausgewählte Kulturschätze digital zu erfassen und für die Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Beim Projekt im Ruwertal wird die Historie der Trinkwassernutzung vom römischen Zeitalter bis in die Neuzeit betrachtet. Standorte wie die römische Wasserleitung in Waldrach und die Riveristalsperre sind dabei zentrale Elemente. An verschiedenen Standorten zwischen Kasel und Riveris werden in Erklärvideos Geschichten erzählt, die über QR-Code abrufbar sind. Diese werden durch eine Wander- bzw. Spazierroute analog miteinander vernetzt und digital in einer App miteinander verbunden. Jeder Standort hat ein Thema, die Themen werden entlang der Route chronologisch angeordnet. Die ersten Stationen ab Kasel bis zum Nachbau der römischen Wasserleitung an der Kreisstraße Richtung Korlingen beschäftigen sich mit der antiken Wasserversorgung. Auf dem Weg nach Riveris wird eine Station dann die Wasserversorgung im Mittelalter behandeln. In Riveris angekommen, wird das Thema „Wasser heute“ in verschiedenen Themenbereichen behandelt. Die digitale Umsetzung des Projektes wird im Rahmen der Ernennung als Modellkommune realisiert. Da aus Sicht der Tourist-Information aber auch die analoge Vernetzung der einzelnen digitalen Standorte und die damit einhergehende Etablierung eines Themenwanderweges wichtig ist, um das Projekt als touristisches Produkt adäquat zu vermarkten, soll in einem zweiten Schritt das Anlegen des Wanderweges über ein weiteres Förderprojekt umgesetzt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßte die Ernennung der Verbandsgemeinde Ruwer als Modellkommune und beauftragte die Verwaltung mit der Realisierung des Projektes „Wasser im Ruwertal“ und der Umsetzung damit einhergehender Maßnahmen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss das Anlegen eines analogen Themenwanderweges als erste Maßnahme, vorbehaltlich der Gewährung einer Zuweisung.
Beschlussfassung eine überplanmäßigen Ausgabe zur Umsetzung des Projektes Gemeindeschwester plus
Die Vorsitzende führte aus, dass in der HFA-Sitzung am 13.03.2024 dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis, dem DRK, der VG Hermeskeil und der VG Ruwer für das Projekt „Gemeindeschwester plus“ für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2024 zugestimmt wurde. In der damaligen Vorlage wurde von der Verwaltung angenommen, dass der Kostenanteil für das Jahr 2023 und 2024 jeweils rd. 2.600 € beträgt in Anlehnung an die Abrechnung für das Jahr 2022. Die Kooperationsvereinbarung 2022 beinhaltete aber lediglich den Zeitraum vom 01.08.-31.12.2022, die neue Vereinbarung beinhaltete dagegen zwei volle Kalenderjahre. Im Etat 2024 ist außerdem eine Vorausleistung für das Jahr 2024 zu zahlen, so dass der Etatansatz von 6.000 € bei der Leistung 01-31416.5259 nicht ausreichend ist. Von dem Ansatz sind außerdem die jährlich nicht gedeckten Personalkosten für den Pflegestützpunkt Waldrach in Höhe von 3.125 € zu finanzieren. Der HFA beschloss die überplanmäßigen Ausgaben bei der Leistung 01-31416.5259 in Höhe von 7.465,68 € und die Auszahlung des Personalkostenanteils an das DRK für das Jahr 2023 (5.339,90 €) und die Vorausleistungen für das Jahr 2024 (5.000 €) für das Projekt „Gemeindeschwester plus“.
Bushaltestelle Pluwiger-Hammer
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da der Ortsgemeinderat Schöndorf diesen Tagesordnungspunkt noch nicht behandelt hat. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgte eine weitere Mitteilung.