| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich am 23. November 2022 der Verbandsversammlung zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für 2023 liegt in der Zeit vom 23. November 2022 bis 07. Dezember 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 202, zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Einwohnerinnen und Einwohner des Versorgungsgebietes haben die Möglichkeit, vom 23. November 2022 bis 07. Dezember 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge und Anregungen zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Diese sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, oder elektronisch an markus.demuth@ruwer.de zu senden. Die Verbandsversammlung wird über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung am 08. Dezember 2022 beraten und entscheiden. |