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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 3. Sitzung des Gemeinderates Farschweiler am 14.10.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Silke Weber fand am 14.10.2024 im Bürgerhaus, 54317 Farschweiler die 3. Sitzung des Gemeinderates Farschweiler statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

Mitteilungen

Die Vorsitzende erläuterte nochmals vertieft die Aufgabenbereiche der am 24.07.2024 beschlossenen drei Geschäftsbereiche.

Die diesjährige St. Martinsfeier findet am 10.11.2024 statt und beginnt um 17:30 Uhr in der Kirche.

Die Veranstaltung zum Volkstrauertag wird in diesem Jahr wieder gemeinsam mit der Ortsgemeinde Herl durchgeführt und findet am 24.11.2024 statt.

Die Vorsitzende informierte über die in der Ortsgemeinde kürzlich stattgefundene Sinkkastenleerung.

Das Strafverfahren zur Ermittlung der Täter bzgl. des Diebstahls der Kreuzwegfiguren am Ortseingang wurde ohne Ergebnis eingestellt.

Die Eigentumsverhältnisse sind bislang noch nicht abschließend geklärt. Es können sich jedoch weiterhin Zeugen melden bzw. Fotos zu den gestohlenen Objekten abgegeben werden.

Am 11.10.2024 fand die konstituierende Kreisgruppensitzung der Kreisgruppe Trier-Saarburg im Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz in Schweich statt. Entsprechende Informationen zu der Sitzung werden noch erfolgen.

Die nächste Sitzung des Gemeinderats Farschweiler ist für den 10.12.2024 geplant.

Die Vorsitzende hat ein Schlüsselpaar im Bereich der Grundschule gefunden. Sollte sich kurzfristig hierzu niemand melden, werden die Schlüssel an das Fundbüro übergeben.

In diesem Jahr wird es keinen Adventszauber geben. Stattdessen wird vom 01.12. bis 23.12.2024 täglich ein lebendiger Adventskalender durchgeführt.

Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen von Seiten der Bürger gestellt.

Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der R-H-E AöR an einer GmbH

Wie bereits in den Informationsveranstaltungen mit dem GStB erörtert, ist der Aufbau einer angemessenen Organisationsstruktur erforderlich, um als Kommune im Rahmen der Energiewirtschaft tätig zu werden. Um die Haftung der Kommunen als Träger der R-H-E AöR bei der Umsetzung von Energieprojekten gering zu halten und Inhouse-Geschäfte in Bezug auf Stromlieferung bei gleichzeitig einfacher Abwicklung der angedachten Projekte möglich zu machen, hat der Verwaltungsrat der R-H-E AöR in der Sitzung am 23.05.2024 die Gründung der R-H-E GmbH gemeinsam mit der SWT AöR nebst zugehörigem Gesellschaftervertrag beschlossen. Vorgesehen sind hier Anteile von 74,9% R-H-E AöR und 25,1 % SWT AöR. Gem. § 7 Absatz 3 d. der Satzung der R-H-E AöR und vom 23.11.2023 bedarf die Beteiligung der R-H-E AöR an anderen Unternehmen (hier R-H-E GmbH) der Zustimmung der Räte der Trägerkommunen. Die Steuerungsmöglichkeiten der einzelnen Träger der RHE AöR (Kommunen) erfolgen im Rahmen der Beratung und Genehmigung des Wirtschaftsplanes der R-H-E GmbH durch den Verwaltungsrat der R-H-E AöR. Gegenstand und Zweck der R-H-E GmbH sind identisch mit den satzungsgemäßen Aufgaben der R-H-E AöR. Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung der R-H-E AöR an der R-H-E GmbH mit der SWT AöR zu und beauftragte den Vorstand der R-H-E AöR mit der Umsetzung.

Beratung und Beschlussfassung zur digitalen Ratsarbeit

Durch die Einführung des Ratsinformationssystems innerhalb der Verbandsgemeinde Ruwer wurde für alle Ortsgemeinden die technische Möglichkeit geschaffen, Unterlagen zur Ratssitzung von der Einladung bis zur Niederschrift ausschließlich in digitaler Form zu erhalten. Über das angeschlossene Bürgerinformationssystem werden darüber hinaus auch die Bürgerinnen und Bürger in digitaler Form über die öffentlichen Tagesordnungspunkte informiert. Mit den einzelnen Ratsmitgliedern ist dann eine „Kommunikationsvereinbarung“ abzuschließen. Die Ratsmitglieder erhalten anschließend die Zugangsdaten zu dem Gremieninformationssystem der Verbandsgemeinde Ruwer. Aus Sicht der Verwaltung kann hierdurch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Darüber hinaus ist die Kommunikation zwischen Verwaltung und Ratsmitgliedern effektiver und schneller. Für die Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit ist jedes mobile wie stationäre Endgerät zugelassen. Seitens der Verwaltung wird den Ortsgemeinden empfohlen, den Ratsmitgliedern kein Endgerät durch die Ortsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Vielmehr empfiehlt die Verwaltung, dass die Ratsmitglieder ihre privaten Endgeräte hierfür nutzen. Im Gegenzug kann die Ortsgemeinde festlegen, dass für die Nutzung der privaten Endgeräte eine pauschale Entschädigung gezahlt wird. Hierüber muss dann der Gemeinderat einem separaten Beschluss fassen. Der Gemeinderat beschloss, dass die Gremienarbeit (u.a. Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften) über das Ratsinformationssystem „Session“ der Verbandsgemeinde Ruwer erfolgen soll.

Festlegung der Geschäftsordnung für die Gremienarbeit

Gem. § 37 der Gemeindeordnung RLP (GemO) soll der Gemeinderat innerhalb von 6 Monaten nach der Kommunalwahl eine Geschäftsordnung erlassen. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes keine eigene Geschäftsordnung erlassen werden, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Landes. Die Verwaltung hat die Mustergeschäftsordnung, die für alle Kommunen im Land aufgestellt wurde, auf die notwendigen Inhalte der Ortsgemeinde heruntergebrochen. Diese Geschäftsordnung beinhaltet auch die digitale Gremienarbeit. Der Gemeinderat beschloss den der Beschlussvorlage beigefügte Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für die Gremienarbeit der Ortsgemeinde zu verabschieden.

Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Beigeordneten

In der Hauptsatzung wurde festgelegt, dass Beigeordnete mit einem eigenen Geschäftsbereich bis zu 30 v.H. der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin erhalten können. Die Höhe muss durch einen Beschluss des Gemeinderates festgelegt werden. Bei der Beschlussfassung zu diesem Teil der Hauptsatzung darf die Ortsbürgermeisterin gem. § 36 Abs. 3 Nr. 5 GemO nicht mitwirken, das Stimmrecht ruht. Den Vorsitz muss sie nicht abgeben. Ferner liegen bei den Beigeordneten Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie müssen im Zuhörerraum Platz nehmen. Nach intensiver Diskussion im Rat stellte ein Ratsmitglied den Antrag den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Gemäß Antrag wird der Tagesordnungspunkt vertagt.

Bildung der Ausschüsse, Wahl der Ausschussmitglieder

Nach der Kommunalwahl 2024 sind die Ausschüsse für die kommende Wahlperiode 2024-2029 neu zu wählen. Gem. § 45 GemO werden auf Grund der Vorschläge der im Rat vertretenen politischen Gruppen gewählt. Die Ausschussmitglieder werden nach dem Grundsatz der Verhältniswahl gewählt, für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Kommunalwahlgesetz (KWG). Demnach soll sich das Stärkeverhältnis des Rates in den Ausschüssen wiederspiegeln.

Für den Ortsgemeinderat Farschweiler trifft die Hauptsatzung in § 5 folgende Regelungen zu den Ausschüssen:

1.

Rechnungsprüfungsausschuss (3 Mitglieder und jeweils einen Stellvertreter, ausschließlich Ratsmitglieder)

2.

Jugendausschuss (5 Mitglieder und jeweils einen Stellvertreter)

3.

Bau- und Planungsausschuss (5 Mitglieder und jeweils einen Stellvertreter)

Der Jugend- sowie der Bau- und Planungsausschuss kann aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates sowie sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde bestehen – die Hälfte der Mitglieder sollen jedoch Ratsmitglieder sein (gleiches gilt für die Stellvertretungen; § 45 Abs. 1 S. 2 GemO). Die Zusammensetzung der Ausschüsse muss das politische Stärkeverhältnis wiederspiegeln (§ 41 KWG, § 45 Abs. 1 GemO). Daraus ergibt sich folgende Besetzung der Ausschüsse:

Rechnungsprüfungsausschuss: 1 Mitglied WG Weber, 1 Mitglied WG Jonas, 1 Mitglied WG Braun

Jugendausschuss: 2 Mitglieder WG Weber, 1 Mitglied WG Jonas, 2 Mitglieder WG Braun

Bau- und Planungsausschuss: 2 Mitglieder WG Weber, 1 Mitglied WG Jonas, 2 Mitglieder WG Braun

Die Zahlen gelten jeweils auch für die Stellvertretung. Die Vorsitzende informierte darüber, dass bevor die Ausschüsse gewählt werden können, über die offene Wahl per Handzeichen abgestimmt werden muss. Der Gemeinderat beschloss, dass die Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses, des Jugendausschusses sowie des Bau- und Planungsausschusses offen per Handzeichen erfolgen soll. Der Ortsgemeinderat wählte die Besetzung der Ausschüsse wie folgt:

Rechnungsprüfungsausschuss:

Ausschussmitglied (m/w/d)

Stellvertreter (m/w/d)

1. Marko Hecking

1. Damian Backes

2. Fabian Klein

2. Janine Gorges

3. Martin Braun

3. Thomas Brinkmann

Jugendausschuss:

Ausschussmitglied (m/w/d)

Stellvertreter (m/w/d)

1. Damian Backes

1.

2. Jonas Backes

2.

3. Janine Gorges

3.

4. Lukas Jonas

4.

5. Alexander Schirra

5.

Bis zur nächsten Sitzung sollen mögliche Kandidaten als Stellvertreter gefunden und die Wahl entsprechend vertagt werden.

Stellvertreter (m/w/d)

1. Damian Backes

2.

3. Fabian Klein

4. Lucas Jonas

5. Thomas Brinkmann

Ein möglicher Kandidat als Stellvertreter für Jonas Backes soll bis zur nächsten Sitzung gefunden werden und die Wahl entsprechend vertagt werden.

Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Stele für die Rasengrabstätte als Urnenreihengräber

Im Jahr 2018 wurde auf dem Friedhof, neben der Leichenhalle, ein neues Grabfeld zur Beisetzung von Urnen in Form von Rasengrabstätten angelegt. Hierzu wurde eine Stele aus Granitsäulen und Edelstahlhalterungen zur Befestigung von Edelstahlschildern der Verstorbenen errichtet. Die Nachfrage für diese Beisetzungsform ist hoch, seit April 2019 wurden insgesamt 27 Urnen beigesetzt. Aktuell verfügt die Stele nur noch über Platz zur Befestigung von 6 Edelstahlschildern. Die Rasenfläche verfügt weiterhin über ausreichend Platz zur Beisetzung von Urnen. Insofern ist die Erweiterung der Stele geplant. Für die Erweiterung ist die Lieferung von zwei weiteren Granitsäulen sowie von vier Edelstahlhalterungen notwendig. Hierzu wurden durch die Beigeordnete Marion Jonas Angebote bei LS Natursteine (Granitsäule) aus Kenn sowie bei Backes Metall- und Stahlbau GmbH (Edelstahlhalterung) aus Wadern angefordert. Gem. 5.2.1 der Dienstanweisung für das öffentliche Auftragswesen können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 3.000,00 € netto unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundzüge der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktvergabe). Der Gemeinderat beschloss die Erweiterung der Stele für die Rasengrabstätte als Urnenreihengräber. Des Weiteren wird die Vergabe zur Lieferung von zwei Granitsäulen an LS Natursteine aus Kenn zum gejprüften Angebotspreis beschlossen sowie die Vergabe an Backes Metall- u. Stahlbau GmbH zur Lieferung der Edelstahlhalterungen aus Wadern zum geprüften Angebotspreis.

Neugestaltung des Dorfplatzes im Rahmen der Dorferneuerung - Sachstand

Nachdem die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes im Rahmen der Dorferneuerung Farschweiler abgeschlossen ist, können die Maßnahmen aus dem Konzept umgesetzt werden. Hierzu hat der Gemeinderat in der Sitzung am 28.02.2024 die Neugestaltung des Dorfplatzes priorisiert und die Umsetzung der Maßnahme beschlossen.

In der Maßnahmenbeschreibung des Dorferneuerungskonzeptes zur Neugestaltung des Dorfplatzes wurde unter anderem der Wunsch einer Renaturierung des Kuhbaches zum Ausdruck gebracht. Eine solche Maßnahme ist grundsätzlich vom Unterhaltungspflichtigen (Gewässer III. Ordnung = VG) durchzuführen. Hierzu bedarf es entsprechender Gremienbeschlüsse. Darüber hinaus müssen entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Weiterhin müssen Planungsaufträge der Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde in dieser Angelegenheit koordiniert werden, zumal unterschiedliche Förderprogramme in Anspruch zu nehmen sind. Dazu kommt, dass durch die Renaturierung des Kuhbaches ein Großteil des Dorfplatzes verloren geht. In einem aufklärenden Gespräch, hat man sich darauf geeinigt, die Renaturierung des Baches außen vor zu lassen. Vielmehr steht nun die Gestaltung bzw. Erweiterung des vorhandenen Spritzenhauses im Vordergrund. Derzeit werden noch Verhandlungsgespräche mit der Kirchengemeinde über den Erwerb des angrenzenden Gebäudes geführt. Sobald die Gespräche abgeschlossen sind, kann mit der konkreten Planung begonnen werden.

Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Spielhauses auf dem Spielplatz in Farschweiler

Es handelt sich bei dem Spielgerät um eine notwendige Ersatzbeschaffung eines defekten Spielgerätes. Die Gemeinde hat Preisvergleiche durchgeführt, es liegt ein Angebot vor. Die Interessensgruppe Kleidermarkt spendete den Gewinn des Kleidermarktes zweckgebunden zur Anschaffung und Errichtung des Spielhauses „Wickey PRO Burg“ für den Spielplatz in Farschweiler. Für Montagematerial und die technische Abnahme ist mit Kosten in Höhe von ca. 500,00 € zu rechnen. Gemäß Handreichung für Ortsbürgermeister können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 3.000 EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktauftrag). Die Ortsgemeinde erteilte den Auftrag zur Lieferung des Spielhauses „Wickey PRO Burg“ zum geprüften Angebotspreis an die Firma Wickey GmbH &. Co KG, aus Gangelt. Sowie der Kauf eines Messingschildes, mit Gravur des Spenders, der Firma Schildermaxe zum Angebotspreis. Die Montage des Gerätes erfolgt durch die Ortsgemeinde auf dem bestehenden Spielplatzbereich.

Vergaben

Vergaben für die Vorplanung des Ausbaus der Verkehrsanlagen "Bergstraße" und "Am Hang"

Für den Ausbau der Verkehrsanlagen „Bergstraße“ und „Am Hang“ benötigt das Ingenieurbüro Voruntersuchungen. Wie von der Ortsgemeinde gewünscht wurde die Vermessung vom Ingenieurbüro angeboten. Weitere Vermesser wurden von der Verwaltung angefragt, Vergleichsangebote gab es keine. Das Angebot wurde von der Verwaltung geprüft und freigegeben. Des Weiteren sind noch eine Kampfmittelerkundung und eine Baugrunduntersuchung notwendig. Die Kampfmitteluntersuchung wird von der Firma GUBD aus Heroldsberg angeboten. Die Bodenuntersuchung wird von der Firma sbt aus Kenn angeboten. Vergleichsangebote wurden vom beauftragten Ingenieurbüro eingeholt und geprüft. Aufgrund des vollen Terminplans hat die Firma sbt die Bodenproben vorab bereits am 15.und 16. August durchgeführt. Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe für

- die Vermessung i das Ingenieurbüro Fuchs,

- die Baugrunduntersuchung an die Firma sbt

- die Kampfmittelvorerkundung an die Fa. GUBD / Heroldsberg im Zuge des Straßenausbaus „Bergstraße“ und „Am Hang“.

Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Durch das Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 S. 1), in Kraft getreten am 01.04.2008, ist in § 94 der Gemeindeordnung (GemO) ein neuer Abs. 3 eingefügt worden. Die dort getroffene Regelung hat den Umgang mit Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zum Inhalt. Der Gemeinderat ist umfangreich über die Entgegennahme von Zuwendungen sowie die gesetzlichen Regelungen des § 94 Abs. 3 GemO informiert worden. Die Interessensgruppe Kleidermarkt stellt eine Spende in Höhe von 1.000,00€ für die Anschaffung eines Spielgerätes für den Spielplatz Farschweiler zur Verfügung. Nach eingehender Beratung über den gesamten Sachverhalt soll die eingeworbene und bereits eingegangene Zuwendung angenommen und ausschließlich den angegebenen Verwendungszweck zugeführt werden. Zwischenzeitlich ist der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde eine entsprechende Zuwendungsanzeige vorgelegt worden. Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spende der Interessensgruppe Kleidermarkt in Höhe von 1.000,00 € gem. § 94 Abs. 3 GemO.

Nichtöffentliche Sitzung:

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ergingen weitere Mitteilungen. Des Weiteren wurden noch Grundstücks-, Bau- und Vertragsangelegenheiten beraten und beschlossen.