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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 2. Sitzung des Gemeinderates Holzerath am 12.09.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Michael Terres fand am 12.09.2024 im Gemeindesaal Holzerath die 2. Sitzung des Gemeinderates Holzerath statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

Verpflichtung von Ratsmitgliedern

Der Ortsbürgermeister verpflichtete die neuen Ratsmitglieder Frau Theis - Bales und Frau Faß.

Beschlussfassung einer neuen Zweckvereinbarung über die Bau- und Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte "Wirbelwind" in Holzerath

Die bisherige Zweckvereinbarung über die Trägerschaft des Kindergartens Holzerath stammt aus dem Jahr 1983 und trat zum 01.01.1984 in Kraft. Die Kommunalaufsicht hatte mit Schreiben vom 17.05.2024 an die VGV Ruwer im Zusammenhang mit der Kreditgenehmigung zur Erweiterung der Kita Holzerath eine Aktualisierung der bestehenden Zweckvereinbarung gefordert. Unter Beteiligung des Gemeinde- und Städtebundes (GStB), der Kommunalaufsicht und in Abstimmung mit den Gemeindevertretungen der Ortsgemeinden Bonerath, Holzerath, Hinzenburg, Ollmuth und Schöndorf (zuletzt am 14.06.2024 in Holzerath) hat die Verwaltung einen aktualisierten Entwurf ausgearbeitet. Der wesentliche Charakter der Zweckvereinbarung vom 01.01.1984 wird beibehalten, in dem die Kostenverteilung (§ 4 der Vereinbarung) für die laufenden Betriebskosten und die Investitionskosten in bisheriger Form bleibt. Auch die an der Vereinbarung beteiligten Ortsgemeinden Holzerath, Bonerath, Hinzenburg, Ollmuth und Schöndorf bleiben unverändert. Im § 1 wird die Eigenverantwortlichkeit der Ortsgemeinde Holzerath als Bau-und Betriebsträgerin der Kita dokumentiert. Es besteht eine Informationspflicht gegenüber den Zuordnungsgemeinden bei der Durchführung von Investitionen in Höhe von mehr als 50.000 € netto. Der Zusammenhang zwischen den Bau- und Betriebskosten und einer notwendigen Kindertagesstättenbedarfsplanung (§§ 1, 2) sind wesentlicher Bestandteil der Zweckvereinbarung.

1. Der Gemeinderat beschloss auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs eine neue Zweckvereinbarung über die Bau- und Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Holzerath mit Wirkung zum 01.01.2025. Gleichzeitig tritt die bisherige Zweckvereinbarung vom 01.01.1984 zum 31.12.2024 außer Kraft.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die beschlossene Zweckvereinbarung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Beratung und Beschlussfassung zur digitalen Ratsarbeit

Durch die Einführung des Ratsinformationssystems innerhalb der Verbandsgemeinde Ruwer wurde für alle Ortsgemeinden die technische Möglichkeit geschaffen, Unterlagen zur Ratssitzung von der Einladung bis zur Niederschrift ausschließlich in digitaler Form zu erhalten. Über das angeschlossene Bürgerinformationssystem werden darüber hinaus auch die Bürgerinnen und Bürger in digitaler Form über die öffentlichen Tagesordnungspunkte informiert. Mit den einzelnen Ratsmitgliedern ist dann eine „Kommunikationsvereinbarung“ abzuschließen. Die Ratsmitglieder erhalten anschließend die Zugangsdaten zu dem Gremieninformationssystem der Verbandsgemeinde Ruwer. Aus Sicht der Verwaltung kann hierdurch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Darüber hinaus ist die Kommunikation zwischen Verwaltung und Ratsmitgliedern effektiver und schneller. Für die Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit ist jedes mobile wie stationäre Endgerät zugelassen. Seitens der Verwaltung wird den Ortsgemeinden empfohlen, den Ratsmitgliedern kein Endgerät durch die Ortsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Vielmehr empfiehlt die Verwaltung, dass die Ratsmitglieder ihre privaten Endgeräte hierfür nutzen. Im Gegenzug kann die Ortsgemeinde festlegen, dass für die Nutzung der privaten Endgeräte eine pauschale Entschädigung gezahlt wird. Hierüber muss dann der Gemeinderat einem separaten Beschluss fassen. Seitens des Gemeinderates wurde die Ausschließlichkeit der digitalen Ratsarbeit kritisiert. Weiter wurde bemängelt, dass eine pauschale Entschädigung als Kostenersatz für die Nutzung privater Endgeräte noch nicht konkretisiert sei. Aus diesen Gründen solle eine endgültige Entscheidung über die Einführung des Ratsinformationssystems auf die kommende Sitzung verschoben werden. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde die Entscheidung über die Digitalisierung der Gemeindearbeit auf die nächste Sitzung vertagt.

Festlegung der Geschäftsordnung für die Gremienarbeit

Gem. § 37 der Gemeindeordnung RLP (GemO) soll der Gemeinderat innerhalb von 6 Monaten nach der Kommunalwahl eine Geschäftsordnung erlassen. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes keine eigene Geschäftsordnung erlassen werden, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Landes. Die Verwaltung hat die Mustergeschäftsordnung, die für alle Kommunen im Land aufgestellt wurde, auf die notwendigen Inhalte der Ortsgemeinde heruntergebrochen. Diese Geschäftsordnung beinhaltet auch die digitale Gremienarbeit. Da eine Entscheidung über die digitale Gremienarbeit auf die kommende Sitzung vertagt wurde, soll auch eine Entscheidung über die Geschäftsordnung der Ortsgemeinde vertagt werden. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde die Entscheidung über die Geschäftsordnung auf die nächste Sitzung vertagt.

Vergaben

Ersatzbeschaffung einer Spülmaschine und einer Waschmaschine für die Kindertagesstätte "Wirbelwind"

Die Kita Holzerath besuchen 80 Kinder und täglich werden bis zum 55 Mahlzeiten sowie ein Frühstückbuffet zubereitet. Um den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, sind sowohl eine leistungsstarke Waschmaschine als auch eine leistungsstarke Spülmaschine (d.h. Industriestandard) erforderlich. Die vorhandenen Geräte sind unreparierbar und mussten entsorgt werden. Für die Spülmaschine konnte vorübergehend und kurzfristig ein Ersatzgerät aus der Bürgerhausküche bereitgestellt werden. Die Beschaffung einer neuen Waschmaschine konnte nicht bis zur nächsten Sitzung verschoben werden. Das Gerät kommt täglich zum Einsatz. Für die Waschmaschine (Modell Miele WCI 890 WPS 125 Gala Edition Standard-Frontlader) wurden drei Angebote eingeholt. Nach Rücksprache mit den Beigeordneten wurde per Eilentscheidung beschlossen, hier den günstigsten Anbieter, die Fa. Euronics mit Kauf und Lieferung zum Angebotspreis zu beauftragen. Die Maschine wurde inzwischen geliefert und aufgestellt. Bezüglich der Ersatzbeschaffung der Spülmaschine soll im Hinblick auf den geplanten Umbau der Kita und Kosteneinsparung für die Ersatzbeschaffung ein generalüberholtes Gerät angeschafft werden. Hier liegen drei vergleichbare Angebote vor. Das favorisierte Angebot der Fa. Britz für eine KBS-Geschirrspülmaschine Ready 515 APE liegt bei 3.500 € brutto inkl. Lieferung und Einbau.

1.

Der Gemeinderat beschloss die Ersatzbeschaffung einer Spülmaschine für die Kindertagesstätte Holzerath zum Preis von max. 3.500 € brutto inklusive Lieferung und Einbau und beschloss ebenfalls die Finanzierung als außerplanmäßige Aufwendung.

2.

Der Gemeinderat nahm die Eilentscheidung zum Kauf und Lieferung einer Waschmaschine zum Preis von 1.549 € brutto gem. § 48 GemO zur Kenntnis und beschloss die Finanzierung als außerplanmäßige Aufwendung.

Testate Brandschutz und Unfallkasse: Beratung und Beschlussfassung über Vergaben im Rahmen der erforderlichen Maßnahmen

1. Der Brandschutzsachverständige hatte in seiner Gefahrverhütungsschau vom 20.07.2023 festgestellt, dass

-

die Türdichtung der Brandschutztür im OG auf dem Bodenbelag schleift;

-

das Fenster im Jugendraum, das als Notausstieg/Fluchtwieg dient, defekt ist;

-

die Brandschutztür zwischen Toilette und Flur im UG auf dem Boden schleift und brandschutztechnisch ertüchtigt werden muss („offen stehen“).

Den Mängeln muss abgeholfen werden, da es sich hier um Auflagen einer Aufsichtsbehörde handelt. Es liegt ein Angebot der Firma Herz vor.

2. Das Außengelände der Kindertagesstätte ist nicht ausreichend gegen unerlaubtes Entfernen der betreuten Kinder gesichert. Die vorhanden Mauer lässt es zu, dass Kinder jederzeit über die Mauerscheibe klettern und so das Gelände verlassen können. Auch die Unfallkasse fordert unter Punkt 3 ihres Berichtes zum Ortstermin vom 29.11.2023 eine Ertüchtigung der Anlage. Einfriedungen sind so zu gestalten, dass sie ausreichend hoch sind, nicht zum Hochklettern verleiten und keine Gefährdung der Kinder darstellen. Es liegt ein Angebot der Fa. Gottschalk Zaunanlagen GmbH, Trier, vor. Seitens der VG wurde eine Liste mit weiteren Betrieben zur Verfügung gestellt, von denen zwei weitere Anbieter angefragt werden. Der Ortsbürgermeister wurdermächtigt, den wirtschaftlichsten Anbieter aus diesen auszuwählen.

3. Der Gemeinderat wurde von der Eilentscheidung vom 03.05.2024. In Kenntnis gesetzt. Hier wurden mehrere Unternehmen von Ortsbürgermeister Theis angefragt, jedoch hat nur Firma Wagner aus Saarburg die Durchführung der Arbeiten zugesagt. Alle Absprachen erfolgten aus Dringlichkeit mündlich.

  1. Die Ortsgemeinde beschloss den Einbau einer Feststellanlage und die Wartung zweier Notausgänge, wie von der Gefahrverhütungsschau vom 20.07.2023 gefordert, umzusetzen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, das Angebot der Firma Herz vom 23.08.2024 zum geprüften Angebotspeis anzunehmen.

  2. Der Gemeinderat beschloss, dass Außengelände der Kindertagestätte Holzerath mit einer Zaunanlage zu sichern. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den wirtschaftlichsten Anbieter zu beauftragen.

  3. Information des Gemeinderates über die Anschaffung und den Einbau von Klemmschutz an diversen Türen der Kita.

Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Ausgabe für Unfallschutzmaßnahmen in der Kita

Aufgrund der Forderungen der Unfallkasse muss die Ortsgemeinde verschiedene Türen und Klemmschutzvorrichtungen in der Kindertagesstätte erneuern. Außerdem muss eine Zaunanlage mit Tor zur Absturzsicherung hergestellt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 10.100,- €. Die bei dem Produktkonto 36500.5231 (Unterhaltungsaufwand) bereitgestellten Mittel sind im Haushaltsjahr 2024 bereits ausgeschöpft. Daher bedarf es eines Beschlusses zur überplanmäßigen Ausgabe. Überplanmäßige Ausgaben sind u.A. dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und kein erheblicher Jahresfehlbetrag entsteht bzw. die Deckung gewährleistet ist. Im vorliegenden Fall ist die Unabweisbarkeit darin begründet, dass aufgrund der Vorgaben der Unfallkasse eine rechtliche Verpflichtung zum gefahrenfreien Herrichten der Kindertagesstätte besteht. Ein erheblicher Jahresfehlbedarf entsteht durch die überplanmäßige Ausgabe zudem nicht, die Deckung wird über den geplanten Jahresüberschuss finanziert. Der Gemeinderat beschloss die überplanmäßige Ausgabe für Unfallschutzmaßnahmen in der Kindertagesstätte gem. § 100 Abs. 1 GemO.

Beratung und Beschlussfassung zur Weiterführung des Arbeitskreises "Leben und Wohnen im Alter in Holzerath"

Ein Mitglied des Arbeitskreises „Leben und Wohnen im Alter in Holzerath“ stellte die Ergebnisse aus zwei Jahren Projektgruppe/Arbeitskreis dar. Es wurde sowohl die Historie vom Beginn als Projektgruppe über die Auftaktveranstaltung in 2023 mit 40 Teilnehmern sowie die Bewegründe des Projektes erläutert. Die Projektgruppe hat zu mehreren bestehend Mehrgenerations-Projekten Kontakt aufgenommen und diese besucht, wie beispielsweise das Mehrgenerationenhaus in Farschweiler oder die Wohnerei in Kusel. Die dortige Umsetzung des Wohnprojekets wurde mit zahlreichen Bildern dargelegt. Der Arbeitskreis meldete sich bei dem Förderprogramm des Landes „WohnPunktRLP- Wohnen mit Teilhabe“ an, um Unterstützung in der Planung zu erhalten. Weiter hat man Kontakt zu dem Planungsbüro „DIE NEULAND-LENKEN GMBH“ aufgenommen, um Unterstützung im Umsetzungsprozess zu erhalten. Das Projekt „Leben und Wohnen im Alter in Holzerath“ bedarf als ersten Umsetzungsschritt eines geeigneten Grundstückes. Bei der Suche wünscht der Arbeitskreis Unterstützung durch die oben genannte GmbH. Auch die angestrebte Rechtsform (Genossenschaft) sowie die Finanzierung müssen geplant werden. Bevor die Grundstückssuche vorangetrieben wird und somit die ersten Umsetzungsschritte eingeleitet werden, soll der Gemeinderat erneut darüber abstimmen, ob das Projekt zum gegenwärtigen Zeitpunkt fortgeführt werden soll und vom Gemeinderat unterstützt werden soll. Der Vorsitzende schlug vor, den Arbeitskreis „Leben und Wohnen im Alter in Holzerath“ weiterzuführen und durch den Gemeinderat zu unterstützen. Der Gemeinderat votierte dafür.

Bericht aus dem Arbeitskreis "Leben und Wohnen im Alter in Holzerath"

Ein Mitglied des Arbeitskreises hielt einen Vortrag zur Entwicklung des Arbeitskreises sowie dem Stand der Projektentwicklung

Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spende von dem Dorfverein Holzerath „Mir seijn Roed“ e.V. i.H.v. 200,00€.

Zustimmung der Ortsgemeinde zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)

Auf Antrag von 10 Ortsgemeinden zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“, hat der Verbandsgemeinderat den Planungsauftrag an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, erteilt. Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet. Nach Durchführung des mehrstufigen Beteiligungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer, sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes als sachliche Teilfortschreibung eines Themenbereichs alle Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse von allen Ortsgemeinden erforderlich. Anschließend wird der Flächennutzungsplan der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Die Ortsgemeinde Holzerath stimmte der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zu.

Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der R-H-E AöR an einer GmbH

Um die Haftung der Träger der R-H-E AöR bei der Umsetzung von Ernergieprojekten gering zu halten und Inhousegeschäfte in Bezug auf Stromlieferung bei gleichzeitig einfacher Abwicklung der angedachten Projekte aus einer GmbH heraus möglich zu machen, hat der Verwaltungsrat der R-H-E AöR in seiner Sitzung am 23.05.2024 die Gründung der R-H-E GmbH gemeinsam mit der SWT AöR beschlossen. Angedacht sind hier Anteile von 74,9% R-H-E AöR und 25,1 % SWT AöR. Durch die Genehmigung des Wirtschaftsplanes der R-H-E GmbH im Verwaltungsrat der R-H-E AöR ist hier eine Mitsprache der Träger (Ortsgemeinden und Verbandsgemeinde) vor der Umsetzung der Projekte gegeben. Gegenstand und Zweck der R-H-E GmbH sind identisch mit den satzungsgemäßen Aufgaben der R-H-E AöR. Gem. § 7 Absatz 3 lit. d) der Gründungssatzung vom 23.11.2023 bedarf die Beteiligung der R-H-E AöR an anderen Unternehmen (hier R-H-E GmbH) der Zustimmung der Räte der Trägerkommunen. Dr Gesellschaftervertrag der R-H-E GmbH wurde ebenfalls in der Sitzung des Verwaltungsrates am 21.05.2024 beschlossen. Der Gemeinderat Holzerath stimmte der Beteiligung der R-H-E AöR an der R-H-E GmbH gemeinsam mit der SWT AöR zu und beauftragt den Vorstand der R-H-E AöR mit der Umsetzung.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ergingen noch weitere Mitteilungen.