Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 18.10.2023 im Rathaussaal die o.g. Sitzung statt.
Die gesamten öffentlichen Niederschriften können im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Den Ausschussmitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses wird die von Herrn Forster geforderte Übersicht über die beauftragten Potential- und Machbarkeitsstudien übergeben.
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses stellte SPD-Fraktionsvorsitzender Andreas Stüttgen den Antrag zu prüfen, ob die Verbandsgemeinde Ruwer eine sog. Bettensteuer erheben kann. Nach eingehender Prüfung stellt die Vorsitzende fest, dass die Verbandsgemeinde sachlich nicht berechtigt ist, eine sog. Bettensteuer zu erheben und verweist auf ein Urteil des OVG. Diese Zuständigkeit komme der Ortsgemeinde zu. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 KAG können Ortsgemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, solange und soweit diese nicht bundesrechtlich geregelten Steuern gleichartig sind. Nach Auskunft der IHK Trier erheben 5 Gemeinden im Zuständigkeitsbereich der IHK eine solche Steuer.
Nach den Gesprächen mit den Ortsgemeinden zum Thema „Sanierung der Sporthalle Pluwig“ hatten die Gemeinderäte Pluwig und Gusterath dies beraten. Die Ortsgemeinde Pluwig hat die Beschlussfassung vertagt. Der Gemeinderat Gusterath hat einstimmig eine Beteiligung an den Mehrkosten für die Nutzung der Sporthalle als Veranstaltungshalle abgelehnt.
Hierzu wurde der Verbandsgemeinde zwischenzeitlich mündlich durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg mitgeteilt, dass in der Sporthalle Pluwig auch keine Veranstaltungen unter 200 Personen erlaubt sind. Es seien ausschließlich Veranstaltungen des Vereinssports oder des Schulsports erlaubt. Die schriftliche Stellungnahme der Kreisverwaltung steht aber noch aus.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Vorsitzende die anwesenden Planer des Neubaus, Her Reinhardt, MoRe Architekten, Hamburg, die Planerin Frau Öffling, BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Trier, für die Freiflächenplanung der Außenanlage der Grundschule Osburg. Die Vorsitzende führte aus, dass nach den bisherigen Absprachen auf Fachebene die Schule entsprechend dem aktuellen Bedarf realisiert werden soll. Nach den aktuellen Entwicklungszahlen ist eine notwendige Erweiterung in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Herr Reinhardt informierte die Ausschüsse mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation detailliert über den derzeitigen Stand der Entwurfsplanung, ging auf den derzeitigen Stand der Kosten ein und erörterte die Abweichungen zum Wettbewerb. Frau Öffling erörterte die Kosten der Außenanlage. Im weiteren Ablauf ist angedacht, dass im Januar 2024 die Leistungsphase 3 abgeschlossen ist, so dass nach weiterer Abstimmung mit der SGD bzw. der ADD das Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden kann. Wenn die Genehmigungen zeitnah erfolgen, kann im Januar 2025 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Fertigstellung wäre nach dem jetzigen Zeitplan Schuljahresbeginn 2026/2027. Die Ausschüsse empfahlen jeweils mehrheitlich dem Verbandsgemeinderat zu beschließen, auf Basis der präsentierten Vorplanungen zum Neubau der Grundschule Osburg mit den nachfolgenden Planungsleistungen fortzufahren.
Die Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Schultze-Rhonhof, DKC Kommunalberatung GmbH, Köln. Herr Schultze-Rhonhof erörtert im Nachgang zu der Präsentation in der Sitzung im Juni d.J. nochmals die Eckdaten der Analysen und beantwortet die im Juni offen gebliebenen Fragen. Außerdem stellt er nochmals die Ergebnisse des Abstimmungsverfahrens mit ADD und der SGD Nord dar. Nach dem Auftrag des HFA, einen Beschlussvorschlag für die VG-Gremien zu erarbeiteten, hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Ältestenrat sowie die Vertretungen der Schulen und der Schulelternbeiräte im Schulträgerausschuss im Rahmen eines Workshops einen Vorschlag erarbeitet, der von der Vorsitzenden präsentiert wird. Im Ergebnis erarbeitete die Arbeitsgruppe folgenden Vorschlag: Neben den erforderlichen Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an den Schulgebäuden Farschweiler und Gusterath soll die Schule in Schöndorf saniert und erweitert werden. Die Schule Kasel/Mertesdorf soll an einem zentralen Standort neu gebaut werden. Bezüglich der anstehenden Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Grundschulen Gusterath-Pluwig und Farschweiler soll ein realistischer Sanierungsplan in Abstimmung mit den Schulen erstellt werden. Bei einer dauerhaften Einzügigkeit der Grundschule Farschweiler ist mittelfristig ein Anbau erforderlich. Bei Bedarf kann ggf. eine mobile Zwischenlösung geschaffen werden.
Die Baumaßnahmen in Schöndorf sollen vor der Errichtung eines zentralen Neubaus in Kasel/Mertesdorf erfolgen. BUPA und STA nahmen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie jeweils mehrheitlich positiv zur Kenntnis. Der HFA schloss sich dem Ergebnis der Arbeitskreissitzung vom 12.09.2023 über die Priorisierung der Schulbaumaßnahmen und Festlegung der Varianten auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie an und sprach dem Verbandsgemeinderat die Empfehlung aus, die Ausarbeitung des Arbeitskreises in die Beschlussfassung zu übernehmen.
Aufgrund verschiedener ungeklärter Punkte konnte nur eine Information erfolgen. Die Vorsitzende informierte darüber, dass derzeit festgehalten werden kann, dass bei der Betrachtung der Baumaßnahme keine weiteren Mehrkosten entstehen und nach Aussage des Bauleiters die Maßnahme bis Ende Januar 2024 abgeschlossen sein wird. Im Bereich der Gebäudeausstattung waren Haushaltsmittel in Höhe von 110.000,00 Euro veranschlagt. Nach einer vorläufigen Bedarfsermittlung bzw. Bedarfsanmeldung könnte hier ein Mehrbedarf in Höhe von über 100 v.H. (gesamt 240.000,00 Euro) entstehen. Hier muss die Feuerwehr mit der Verwaltung nochmals genau prüfen, ob alle Bedarfe angemessen und notwendig sind. Diese Mehrkosten fallen jedoch erst in 2024 an. Insofern wären diese Mittel regulär in den Haushalt 2024 aufzunehmen.
Die Vorsitzende führte aus, dass die derzeitige Server-Infrastruktur im Rathaus der Verbandsgemeinde Ruwer Ende 2015 in Betrieb genommen wurde. Der Wartungsvertrag läuft Ende 2023 aus. Weiter stoßen die Hardware-Ressourcen aufgrund gestiegener Anforderungen an die Serverinfrastruktur immer mehr an ihre Grenzen. Insbesondere die Festplatten sind nicht mehr zeitgemäß und sorgen somit für teilweise langsame Systeme. Der LDI hat im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Rahmenvertragspartner für Server ist die Firma Rednet GmbH, Mainz. Weiter hat der LDI im Auftrag der Zentralstelle für IT und Multimedia eine Rahmenvereinbarung für SAN-Speicherlösungen (Storage Area Network) abgeschlossen. Auch hier ist der Rahmenvertragspartner die Firma Rednet GmbH. Die Verbandsgemeinde Ruwer ist über o.g. Rahmenvereinbarungen bezugsberechtigt. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss einstimmig, den Auftrag zur Lieferung und Installation einer neuen Server-Infrastruktur an den Rahmenvertragspartner, Fa. Rednet GmbH, zu einer Angebotssumme i. H. v. 76.766,90 € zu vergeben.
Zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes wurde ein Dokumentenmanagement-System beschafft, das die rechtskonforme Etablierung der elektronischen Aktenführung ermöglicht. In der Zwischenzeit erfolgte die Installation des Systems und es wurden gemeinsam mit der Firma NetPlans Workshops mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zur Planung eines Aktenplans durchgeführt. In den meisten Fachbereichen ist die Aktenplanstruktur nun fertig geplant, sodass nun die technische Umsetzung des Fachbereichs 1 und des Gebäudemanagements erfolgen soll. Die Umsetzung ist für den Zeitraum Januar-Februar 2024 geplant. Die Anwender-Schulungen finden dann im März statt. Die Firma NetPlans hat für die technische Umsetzung des FB 1 und des Gebäudemanagements und die Anwenderschulungen ein Angebot vorgelegt. Dieses beinhaltet auch zusätzliche Funktionalitäten über die Standardsoftware hinaus, welche für den Betrieb einer eAkte notwendig sind. Daher liegt die Angebotssumme bei insgesamt 36.967,35 €. Die zusätzlichen Funktionen werden nur einmalig implementiert und es fallen keine weiteren laufenden Kosten hierfür an. Einstimmig wurde die Beauftragung der Firma NetPlans GmbH beschlossen.