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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 3. Sitzung des Gemeinderates Bonerath am 07.11.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Thomas Kluge fand am 07.11.2024 in der Gemeindehalle, 54316 Bonerath die 3. Sitzung des Gemeinderates Bonerath statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

Mitteilungen

In der 46. KW starten die Glasfaserarbeiten in Bonerath.

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2025, Vorlage: BV/058/2024/02

Die Ortsgemeinden haben jährlich einen Forstwirtschaftsplan zu beschließen. Die Wirtschaftspläne wurden den Ortsgemeinden zwischenzeitlich durch das Forstamt Hochwald zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat beschloss, dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan zuzustimmen.

Beratung und Beschlussfassung zum Brennholzverkauf in der Saison 2024/2025

In den Waldbesitzenden Gemeinden steht der Brennholzverkauf für die Saison 2024/2025 wieder an. Mit Schreiben vom 29.08.2024 hat das Forstamt Hochwald darauf hingewiesen, dass die Brennholznachfrage im Winter 2023/2024 wieder etwas zurückging. Bei Verkauf von Brennholz aus dem Staatswald, werden im Forstamt Hochwald in der Saison 2024/2025 folgende Mindestpreise zur Anwendung kommen:

Laubhartholz

(Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) 73,00 €/fm (brutto)

Bis zu 10% Weichlaubhölzer - Weide, Erle -

können enthalten sein) Nadelholz: 50,00 €/fm (brutto)

Das Forstamt empfiehlt, auch unter dem Aspekt „Brennholztourismus“ entgegenzuwirken, die vorgenannten Preise für den Verkauf von Brennholz aus dem Gemeindewald anzuwenden.

Der Gemeinderat beschloss für den Brennholzverkauf in der Saison 2024/2025:

Für die Brennholzverkäufe in der Saison 2024/2025 gelten folgende Änderungen gegenüber dem vorjährigen Beschluss.

  • Versteigerung des Holzes
  • Mindestpreis für Laubhartholz: 70,00 €/fm (max. 10% Laubweichholzim Polter zulässig)
  • Mindestpreis für Nadelholz: 50,00 €/fm

Maximal 3,5 fm je Haushalt aus Bonerath

Zustimmung zur Kündigung der Kooperationsvereinbarung über die gemeinsame Nutzung des ehemaligen Sparkassengebäudes durch die Ortsgemeinde Schöndorf

Seit August 2017 trägt das Projekt „Bürgerbus Poar“ zur Verbesserung der Nahmobilität für die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinden Bonerath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth und Schöndorf bei. Für den Betrieb des Bürgerbusses wurde am 08.01.2019 das ehemalige Sparkassengebäude in Schöndorf gemeinsam mit dem dazugehörigen Carport als Verwaltungsbüro und Abstellplatz erworben. Daraufhin haben die vorgenannten Gemeinden am 14.01.2019 eine Kooperationsvereinbarung über die gemeinsame Nutzung des Gebäudes abgeschlossen. Die Ortsgemeinde Schöndorf möchte dieses Vertragsverhältnis nun zum 31.12.2024 kündigen. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben vom 30.08.2024 liegt allen beteiligten Gemeinden vor. Grund für die Kündigung ist die zukünftige Nutzung des betreffenden Gebäudes für die Kinder- und Jugendarbeit der Feuerwehr Schöndorf. Gemäß § 4 der Kooperationsvereinbarung beträgt die Kündigungsfrist 8 Monate. In einem gemeinsamen Termin mit allen Beteiligten wurde jedoch einstimmig festgehalten, der Verkürzung der Kündigungsfrist auf den 31.12.2024 zuzustimmen, um den Wünschen der Gemeinde Schöndorf nachzukommen. Laut Vertrag ist die Ortsgemeinde Schöndorf verpflichtet, bei vorzeitiger Beendigung der Vereinbarung einen anteiligen Betrag der erhaltenen Zuwendungen in Höhe von 1/20 pro nicht genutztem Jahr zurückzuzahlen (§ 4 Abs. 4 der Kooperationsvereinbarung). Der errechnete Rückzahlungsbetrag beläuft sich auf 1.567,48 € (2.022,56 € x 0,775). Diese Rückzahlung wird im Haushaltsjahr 2025 erfolgen. Der Gemeinderat stimmte der verkürzten Kündigungsfrist der Kooperationsvereinbarung mit der Ortsgemeinde Schöndorf zum 31.12.2024 zu.

Beratung und Beschlussfassung über Einführung einer zusätzlichen Gebühr für die Nutzung von Großgeräten im Bürgerhaus

Die Ortsgemeinde Bonerath hat festgestellt, dass bei der Nutzung des Bürgerhauses vermehrt Großgeräte, wie beispielsweise Kühlwagen, eingesetzt werden. Um die damit verbundenen zusätzlichen Betriebskosten, wie z.B. Stromverbrauch, zu decken, soll eine zusätzliche Gebühr für die Nutzung solcher Geräte eingeführt werden. Hierfür soll eine entsprechende Klausel in den bestehenden Nutzungsverträgen für das Bürgerhaus aufgenommen werden. Diese lautet wie folgt:

"Für die Nutzung von Großgeräten, wie beispielsweise Kühlwagen, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von _____ € pro Kalendertag erhoben. Dabei wird jeder angefangene Tag als voller Tag berechnet. Diese Gebühr ist vom Mieter zu entrichten und wird für jeden Tag, an dem das betreffende Gerät im Einsatz ist, fällig."

Der Gemeinderat stimmte über den Beschlussvorschlag, die obengenannte Klausel in die Nutzungsverträge aufzunehmen ab. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Beratung und Beschlussfassung über die Angleichung der Mietpreise der Gemeindehalle

Das Bürgerhaus ist ein wichtiger Treffpunkt für das kulturelle Vereinsleben und die Förderung der örtlichen Gemeinschaft. Aufgrund gestiegener Betriebskosten, insbesondere für Strom, Wasser und Personal, ist eine Erhöhung der Nutzungsgebühr erforderlich, um eine kostendeckende Vermietung sicherzustellen.

Derzeit belaufen sich die Gebühren auf:

  • 80 € für ortsansässige Nutzer/innen

  • 150 € für ortsfremde Nutzer/innen

Die Verwaltung hat eine detaillierte Kalkulation für eine kostendeckende Vermietung vorgenommen. Auf Basis einer wöchentlichen Vermietung müsste die Tagesmiete auf 398,71 € festgesetzt werden, was einer Erhöhung um ca. 165 % gegenüber dem aktuellen Satz für Ortsfremde entspricht. Obwohl eine kostendeckende Vermietung nicht realisierbar ist, schlägt die Verwaltung eine moderate Anhebung der Mietpreise vor. Der Gemeinderat beschloss folgende neue Mietpreise für die Nutzung des Bürgerhauses:

Für Ortsansässige: 120 €

Für Ortsfremde: 180 €

Nutzung der Grillstätte: 20 €

Beratung über die Anlegung einer Streuobstwiese

Der TOP wurde abgesetzt.

Nichtöffentliche Sitzung

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurden noch Bauangelegenheiten beraten und beschlossen.