Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
Gemarkung | Gewann/Lage | Wirtschaftsart | Größe (ar) |
Morscheid | K12 | Waldfläche | 99,28 |
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| hiervon 1/17 Anteil |
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des oben aufgeführten Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4, Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651/715-411, Fax 0651/715-17633, bis spätestens 13.12.2021 schriftlich mitzuteilen.