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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 4. Sitzung des Gemeinderates Mertesdorf am 10.10.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Andreas Stüttgen fand am 10.10.2024 im Bürgerhaus Mertesdorf, 54318 Mertesdorf die 4. Sitzung des Gemeinderates Mertesdorf statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

1) Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Ratsmitglied Michael Angele hat nach seiner Wahl zum 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Mertesdorf sein Mandat schriftlich niedergelegt. Erster Nachrücker ist Herr Carl von Schubert. Ortsbürgermeister Andreas Stüttgen wies Herr von Schubert auf seine Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und verlas dazu die maßgeblichen Vorschriften der §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 der Gemeindeordnung. Anschließend verpflichtete er das Ratsmitglied im Namen der Ortsgemeinde Mertesdorf durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

2) Mitteilungen

a)

Im Kindergarten zeigen sich auch nach den Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen aus dem Jahre 2014 noch Hinweise darauf, dass Undichtigkeiten im Außenmauerwerk vorhanden sind. Diese gilt es zu lokalisieren und auch die möglichen Eintrittsstellen zu ermitteln. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, eine detaillierte Überprüfung jeder einzelnen Fassadenseite durchzuführen, sodass der Zustand von Ziegelstein, Fugen, dauerelastische Anschlussfugen sowie die Anschlüsse an Bodenplatte und Stahlbetonbauteile bekannt sind. Es gilt zu differenzieren, wo es sich um Altschäden handelt, die noch aus der Zeit vor der Dachsanierung stammen und wo auch aktuell noch Wasser eindringt. Neben der visuellen Bestandsaufnahme sind auch verschiedene Prüfungen vorgesehen, die das Verhalten der Ziegelsteine und der Mörtelfugen hinsichtlich Wasseraufnahme betreffen. Weiter Infos können in der Niederschrift im Bürgerinfosystem ersehen werden.

b)

Am 01.10.2024 um 9:00 Uhr fand ein Abstimmungsgespräch zum Thema Grundstücksangelegenheiten Gemarkung Mertesdorf statt. Teilgenommen haben: Ortsbürgermeister Stüttgen, Heck, der Verbandsdirektor des Zweckverbandes A.R.T. sowie der Abteilungsleiter der Abfallbehandlung des Zweckverbandes A.R.T. lsen Die Vertreter der Ortsgemeinde, sowie die Vertreter des Zweckverbandes A.R.T. kamen zu einem positivem Ergebnis.

c)

Das statistische Landesamt Rheinland-Pfalz teilte teilte die Auswertung der Zensusumfrage 2022 mit. Die amtliche Einwohnerzahl für Mertesdorf beträgt 1.673 Einwohner. Die im Zuge von Zensus ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen sowie dessen Zählungsergebnisse werden bundesweit für die Bemessungsangaben von Konzessionsabgaben für Strom und Gas, für Regelungen von Straßenbaulasten und für zentrale Regelungen, wie z.B. den kommunalen Finanzausgleich, sowie die Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Bürgermeister*innen herangezogen.

d)

Die Wasgau Produktions & Handels AG hat die Ortsgemeinde zum Thema Nahversorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs im ländlichen Raum angeschrieben. Ihre Vision ist es, Gemeinden in der Region aktiv und lebenswert mitzugestalten. Sie benötigen für die Eröffnung eines Wassgau24/Friedas24 Markt ein Gebäude mit einer Fläche von 50 m² - 250 m², einen ebenerdigen bzw. barrierefreien Zugang und eine Internetanschluss von mind. 50 Mbit/s. Mögliche Gebäude können leerstehende Banken, Ladenlokale oder sonstige Räumlichkeiten sein. Die Ansprechadresse kann beim Ortsbürgermeister erfragt werden.

3) Erlass einer Hauptsatzung

3.1) Festlegung der Anzahl der Beigeordneten

Aufgrund einer Beschwerde wurden das Verfahren, der Erlass und die Regelungen der aktuell noch gültigen Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mertesdorf vom 02.10.2019 durch die Verwaltung geprüft. Hauptaugenmerk lag hier auf der Regelung des § 8 (§ 6 Abs. 1 im neuen Entwurf), wonach die Ortsgemeinde Mertesdorf „bis zu 3 Beigeordnete hat“. Nach Prüfung ist festzustellen, dass keine „wesentlichen Verfahrensfehler“ (solche, die eine Rechtswidrigkeit bzw. Ungültigkeit der Satzung bzw. einzelner Teile dieser bewirken) vorliegen. Allerdings wird seitens der Verwaltung empfohlen, die genannte Regelung im Hinblick auf die aktuelle Wahlperiode auszulegen bzw. zu konkretisieren. Hierbei handelt es sich nicht um die Wahl eines weiteren Beigeordneten, es wird lediglich vorab bestimmt, ob ein weitere Beigeordneter (Vertretungsfolge III) gewählt werden soll.

Der Ortsgemeinderat beschloss, dass die Ortsgemeinde Mertesdorf für die aktuelle Wahlperiode 2 Beigeordnete (Erster Beigeordneter, ein weiterer Beigeordneter) hat.

3.2) Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Beigeordneten

Ortsbürgermeister Andreas Stüttgen übergab dem ältesten Ratsmitglied Herrn von Schubert den Vorsitz. Danach verließen Ortsbürgermeister Andreas Stüttgen und Beigeordneter Ansgar Heck den Sitzungstisch und nahmen im Zuhörerraum Platz. Ratsmitglied Carl von Schubert übernahm den Vorsitz. In der Sitzung am 03.09.2024 wurde beschlossen, die Aufwandsentschädigung für die Beigeordneten mit eigenem Geschäftsbereich auf 30 v.H. der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters festzusetzen. Bei der Beschlussfassung zu diesem Teil der Hauptsatzung hatten jedoch der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten mitgewirkt. Gem. § 36 Abs. 3 Nr. 5 GemO ruht das Stimmrecht jedoch bei der Festsetzung der Bezüge der Beigeordneten. Insofern durfte der Ortsbürgermeister hier nicht mit abstimmen. Ferner haben die beiden Beigeordneten an der Beratung zu diesem Teil der Hauptsatzung teilgenommen. Gem. § 22 GemO liegen jedoch Ausschließungsgründe vor. Die Beigeordneten, auch wenn diese kein Stimmrecht haben, sind gem. § 22 GemO auszuschließen. Sie müssen im Zuhörerraum Platz nehmen. Aus diesem Grund musste der Beschluss gem. § 42 GemO ausgesetzt werden. Hierüber wurde der Gemeinderat bereits in der letzten Sitzung unterrichtet. Der Gemeinderat beschloss, im § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Beigeordneten mit eigenem Geschäftsbereich auf 30 v.H. der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO festzusetzen.

4) 1. Änderung des Bebauungsplanes, Teilgebiet "Am Johannisberg III" gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

4.1 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie Billigung des Planentwurfs

Eine Vertreterin des Planungsbüro B.K.S. erläuterte den Planentwurf. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21.03.2024 den Planungsauftrag zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Johannisberg III“ an das Büro B. K. S. – Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung mbH, Trier, vergeben. Eine im Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichsfläche soll an die unmittelbaren Anlieger veräußert werden. Hierzu bedarf es der Änderung des Bebauungsplanes. Die Festsetzung „Ausgleichsfläche“ muss in „Bauland“ geändert werden. Der grundsätzliche Beschluss, die in Rede stehende Fläche an die Grundstücksnachbarn zu veräußern, wurde bereits vom Gemeinderat gefasst. Der Gemeinderat fasste gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes, Teilgebiet „Am Johannisberg III“ und billigt den vorgelegten Planentwurf.

4.2) Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage des Planentwurfs sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i. V. m. § 13a BauGB

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a und 13 BauGB aufgestellt. Insofern erfolgt ein einstufiges Verfahren in Form einer Offenlage sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Gemeinderat beschloss die Offenlage des in Rede stehenden Planentwurfs sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

5) Beratung und Beschlussfassung zur Vereinbarung zur Unterhaltung des Ruwer-Riesling-Erlebnisweges im Unteren Ruwertal

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Untere Ruwer wurde als landespflegerische Maßnahme ein Weinerlebnispfad geschaffen. An Stationen entlang des Weges wurden verschiedene Themen rund um den Ruwer-Riesling mit Informationstafeln dargestellt, Sitz- und Rastmöglichkeiten installiert, Lebensraumhilfen für Insekten und andere Tiere gebaut, Blühstreifen angelegt und andere Pflanzmaßnahmen durchführt. Die Planungen sowie die Konzeption wurden gemeinsam von DLR Mosel mit der Tourist-Information Ruwer sowie den beteiligten Ortsgemeinden entwickelt. Die Kosten für die Konzepterstellung wurden zu 100% über einen Werkvertrag vom DLR übernommen. Alle baulichen Maßnahmen wurden von der Teilnehmergemeinschaft übernommen und federführend durch das DLR Mosel koordiniert. Bei der Finanzierung dieser Maßnahmen verbleibt ein Eigenanteil von 10%. Die drei Ortgemeinden übernahmen zu je 1/3 die Kosten aus dem 10%igen Eigenanteil des Förderprojektes. Die entstandenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen werden von den Ortsgemeinden im Laufe des Jahres 2024 in Eigentum und Unterhaltung übernommen, soweit die Anlagen in ihrem Gemeindebezirk liegen (siehe den Beschluss der Ortsgemeinde Mertesdorf vom 26.11.2015). Die Übernahme in die Unterhaltung erfolgt jeweils nach beendetem Ausbau und bleibt einer besonderen Übergabeverhandlung vorbehalten. Damit nach Übernahme mindestens für den Zeitraum der Zweckbindung die Unterhaltung der Anlagen, die Verkehrssicherungspflicht sowie die Haftpflicht geregelt sind, wird die beigefügte Vereinbarung geschlossen. Der Gemeinderat beschloss der Vereinbarung zur Unterhaltung des Ruwer-Riesling-Erlebnisweges im Unteren Ruwertal zuzustimmen und beauftragte Herrn Ortsbürgermeister Stüttgen diese Vereinbarung zu unterzeichnen.

6) Beratung und Beschlussfassung zum Projekt "Seitensprung des Moselsteigs im Unteren Ruwertal"

Im Rahmen der Fortschreibung des Tourismuskonzeptes der VG Ruwer wurde als eine Maßnahme im Handlungsfeld Wandern die Prüfung der Realisierung eines Seitensprungs definiert. Nach Klärung aller grundsätzlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Seitensprungs des Moselsteigs sind die ersten Planungen und Analysen hinsichtlich potentieller Wegeführung, Kostenkalkulation etc. erfolgt. Aus touristischer Sicht wird eine Zusammenarbeit mit der Stadt Trier, hier insbesondere mit den Stadtteilen Ruwer und Eitelsbach angestrebt. Ziel ist die Etablierung einer attraktiven Wegeführung mit neuen Ein- und Ausblicken im unteren Ruwertal. Zudem bietet die Kooperation viele Vorteile hinsichtlich der Fördermöglichkeiten und der Vermarktung des Seitensprungs. Erste Gespräche mit den Kooperationspartnern sind erfolgt und das gemeinsame Projekt wird von allen Beteiligten begrüßt. Mehrere Begehungen und Befahrungen der potentiellen Wegeführung haben stattgefunden. Im weiteren Schritt erfolgen momentan Abstimmungsgespräche mit Grundstückseigentümern, Forstamt, etc., bevor die Wegeführung konkretisiert werden kann. Parallel zu diesen Abstimmungen erfolgt die Beteiligung der Ortsgemeinden zur geplanten Streckenführung. Nach Stand der jetzigen Planungen verläuft der geplante Seitensprung auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Mertesdorf. Der Gemeinderat begrüßte eine grundsätzliche Streckenführung des geplanten Seitensprungs auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Mertesdorf.

7) Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Ortsbürgermeister Andreas Stüttgen übergab dem Beigeordneten Ansgar Heck den Vorsitz. Gem. § 22 Gemo verließ der Ortsbürgermeister den Sitzungstisch und nahm im Zuhörerbereich Platz. Beigeordneter Ansgar Heck übernahm den Vorsitz. Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spende i.H.v. 269,80€ gem. § 94 Abs. 3 GemO.

8) Vergaben

8.1) Vergabe der Montage der Buswartehalle Hauptstraße 80a

Im Zuge des Neubaus Hauptstraße 80a musste die ehemalige Bushaltestelle aufgrund der Tiefgarageneinfahrt verlegt werden. Die Kosten für die Verlegung übernahm der Bauherr. Die Ortsgemeinde Mertesdorf will in diesem Zusammenhang die neu hergestellte Bushaltestelle mit einer Buswartehalle ausstatten. Die Firma Ziegler Metallbearbeitung GmbH wurde eine Buswartehalle geliefert. Die bauseitigen Fundamente zum Aufdübeln der Fußplatten waren zum damaligen Zeitpunkt nicht so hergestellt, dass die Buswartehalle durch die Firma Ziegler installiert werden konnte. Der Aufbau wurde auch nicht in Rechnung gestellt. Es wurde ein Angebot für die Montage bei der Firma Schlosserei Landmaschinen Paskaly aus Kasel vom Ortsbürgermeister angefordert. Zudem wurden noch Vergleichsangebote von zwei Firmen angefragt. Die Buswartehalle soll vor den Wintermonaten aufgebaut werden. Aufgrund des engen Zeitfensters bis zur Ausführung haben beide Firmen kein Angebot abgegeben. Nach Prüfung empfiehlt die Verwaltung den Auftrag an den Anbieter, die Firma Schlosserei Landmaschinen Paskaly, lzum Bruttoangebotspreis zu vergeben. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Montage der Bushaltehalle an die Firma Schlosserei Landmaschinen Paskaly zu einem Angebotspreis zu vergeben. Parallel wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt zu prüfen wo ein Fehler entstanden ist und ggf. Regressansprüche geltend zu machen.

8.2) Anschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräten

In der Sitzung vom 30.06.2022 hat der Gemeinderat Mertesdorf bereits einen Grundsatzbeschluss über den Ausbau des Wirtschaftsweges im Bereich der L149 (Grünhaus) bis zur WTD 41 beschlossen einschließlich geschwindigkeitsbegrenzender Maßnahmen. Die Ortsgemeinde hatte für die Sitzung am 03.09.2024 mehrere Angebote zur Beschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräten angefordert und liegen dort vor. Auch die Verwaltung hatte vor einigen Wochen Angebote angefordert. In der Sitzung vom 03.09.2024 hat der Gemeinderat die Angelegenheit an den Bau-, Umwelt-, Natur- und Verkehrsausschuss zur Ausarbeitung eines Konzeptes verwiesen. Die weitere Planung und Umsetzung zum Ausbau des Wirtschaftsweges zur WTD 41 ist abhängig von den Erkenntnissen und der Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen sein. Die Betrachtung dieses Wirtschaftsweges könnte auch losgelöst von der Aufstellung weiterer Messgeräte in der Ortslage Mertesdorf erfolgen. In eigener Zuständigkeit entscheidet der Gemeinderat, ob bereits vorab 1 bis 2 Messgeräte für den Wirtschaftsweg zur WTD 41 beschafft werden, auch wenn der Stückpreis dann ca. 300-400 € höher ist gegenüber einer Sammelbestellung von 6 Geräten. Weitere Geräte könnten dann zu einem späteren Zeitpunkt beschafft werden. Ein wirtschaftlich interessantes Angebot bietet die Fa. ElanCity aus Frankfurt mit dem Modell Evolis Vision Solar bei der Lieferung von 6 Geräten. Zwei weitere Anbieter, Fa. phm innotech, München und baetz GmbH, Lautertal, bieten die gleichen Geräte zu deutlich höheren Preisen an. Der Gemeinderat entschied unter Berücksichtigung der Beschlussfassung vom 03.09.2024 im Vorgriff auf die Beratung im Bau-, Umwelt-, Natur- und Verkehrsausschuss bereits 1 Geschwindigkeitsmessgerät zur Verwendung im Wirtschaftsweg zur WTD41 auf der Grundlage vorliegender Angebote zu beschaffen.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Bauanträge beraten und beschlossen.