Mitteilungen
Der Martinsumzug wie auch der anschließende Martinsmarkt am Samstag, 05.11.2022, war wieder eine gelungene Veranstaltung. Der Vorsitzende bedankte sich bei allen an der Veranstaltung Beteiligten für die Durchführung.
Für die Offenhaltung der Abflussgräben- und -rinnen entlang dem Wirtschaftsweg Auf Reinert wurde der Auftrag erteilt und auch bereits erledigt.
Die Straßeneinläufe in der Ortsgemeinde wurden durch eine Firma gereinigt.
Die Drückjagd am Samstag, 19.11.2022, wurde ohne besondere Vorkommnisse durchgeführt. Eine weitere Drückjagd ist für Samstag, 14.01.2023, im Bereich Grüneberg geplant. Davon betroffen ist dann die L 149 zwischen Mertesdorf und Trier-Ruwer.
Die Gesamtkosten für den Kindergartenumbau in Höhe von 2,2 Millionen Euro beinhalten auch die Kosten für den Ausbau von Photovoltaik sowie die Umbaukosten der Öl-Heizungsanlage in eine Heizungsanlage mit Luftwärmetechnik.
Glasfaserausbau - Vorstellung durch die anbietenden TK-Unternehmen und Beschlussfassung zur Kooperationsvereinbarung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Peschel als Vertreter von der Deutschen Glasfaser GmbH, sowie in Vertretung für die Westconnect GmbH, Herrn Felten von der Westenergie AG und Herrn Stüber von der Westnetz GmbH.
Die beiden Unternehmen Deutsche Glasfaser GmbH und Westconnect GmbH haben ihr Interesse bekundet, einen flächendeckenden Glasfaserausbau in Mertesdorf sowie in Kasel und Waldrach bis ins Haus (Fibre to the Home -FttH) durchzuführen. Für beide Unternehmen gilt, dass sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ohne Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand, unter der Voraussetzung einer gewissen Vermarktungsquote, durchführen wollen. Die Ortsgemeinde unterstützt das ausbauende Unternehmen lediglich durch Maßnahmen wie Bereitstellung von Räumlichkeiten für Bürgerinformationsveranstaltungen und Unterstützung bei der Vorvermarktung. Zuerst stellte das Unternehmen Glasfaser Deutschland GmbH umfassend die Vorteile der Glasfasertechnik, den Projektablauf und die Ausbaukulisse für die Versorgung mit Glasfaser mittels Präsentation vor. Den zeitlichen Horizont einer Umsetzung sieht man bei etwa 18-24 Monaten. Für eine Umsetzung müsste eine Vorvermarktungsquote von ca. 30% erreicht werden. Auf die Frage nach dem Anschluss von Objekten außerhalb der Ortslage wurde darauf verwiesen, dass jeweils eine Einzelfallprüfung erfolgen müsste. Ggf. könnten dabei Förderungen für den Ausbau in Anspruch genommen werden. Im Anschluss an die Präsentation von Herrn Peschel stellten dann Herr Felten und Herr Stüber ausführlich die von Westconnect GmbH vorgesehene Ausbauplanung vor. Hier wird mit dem Rückgriff auf bereits vorhandene Strukturen mit einer Ausbaudauer von ca. 10 Monaten kalkuliert. Eine Umsetzung wird im Jahr 2024 als realistisch angesehen. Die Vorvermarktungsquote muss hier bei 20% liegen. In Bezug auf die Verlegung der Glasfaserkabel wurde nachgefragt, inwieweit dann auch eine Verlegung von Stromkabeln in die Straße erfolgen wird. Hierzu wurde ausgeführt, dass jeweils eine Prüfung zur Stromnetzertüchtigung in dem jeweiligen Bereich erfolgen wird. Nach der Vorstellung der beiden Unternehmen führte der Vorsitzende aus, dass der Gemeinderat sich nun entscheiden muss, mit welchem der beiden Telekommunikationsunternehmen für den flächendeckenden Glasfaserausbau bis ins Haus kooperiert werden soll. Der Gemeinderat sprach sich für die Kooperation mit der Westconnect GmbH aus. Der Gemeinderat beschloss, für den flächendeckenden Glasfaserausbau in der Gemeinde Mertesdorf mit der Firma Westconnect zu kooperieren. Sie ermächtigt den Ortsbürgermeister die vorliegende Absichtserklärung mit Westconnect abzuschließen.
Beratung und Beschlussfassung über die Brennholzpreise 2022/2023
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den Revierförster Michael Gillert sowie die Studentin Tabea Engst und erteilte das Wort an Herrn Gillert. Dieser informierte darüber, dass mit Schreiben vom 13.07.2022 vom Forstamt Hochwald darauf hingewiesen wurde, dass auch im Bereich des Brennholzes höhere Marktpreise für den Winter 2022/2023 erwartet werden. Gründe hierfür sind die deutliche Verteuerung der Energiepreise seit Beginn des Ukraine-Krieges sowie die steigende Nachfrage nach Brennholz. Im Forstamt Hochwald werden in der Saison 2022/2023 beim Verkauf von Brennholz aus dem Staatswald folgende Mindestpreise zur Anwendung kommen: Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) 68,00 EUR/fm (brutto) und für Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) und Nadelholz 55,00 EUR/fm (brutto). Da die Gemeindeordnung für die gemeindlichen Forstbetriebe u.a. die Ausschöpfung von Einnahme Möglichkeiten und damit die Findung marktgerechter Preise vorgibt, empfiehlt das Forstamt Hochwald die vorgenannten Preise auch für den Verkauf von Brennholz aus dem Gemeindewald anzuwenden. Mit der Preissteigerung können auch die steigenden Betriebskosten abgemildert werden. Darüber hinaus ist ein einheitlicher Taxpreis bei der Versteigerung einfacher zu handhaben. Bei der Versteigerung wird es eine Begrenzung auf 10 fm/Haushalt geben. Der Gemeinderat Mertesdorf beschloss, den Preisempfehlungen des Forstamts Hochwald für den Verkauf von Brennholz zuzustimmen.
Beratung und Beschlussfassung über die Antragstellung zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat das Förderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“ zur Entwicklung zukunftsfester Wälder gestartet. Anträge für eine Förderung können jetzt gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen sind nach Antragstellung innerhalb von 4 Wochen nachzureichen. Das Forstamt wird die Antragstellung für die Ortsgemeinde übernehmen. Gefördert wer-den kommunale und private Waldbesitzende, die sich verpflichten bestimmte Kriterien für ein Klimaangepasstes Waldmanagement in der Waldbewirtschaftung zu erfüllen. Dazu zählt bspw. der Erhalt von mindestens 5 Habitat-Bäumen pro Hektar, die 5%ige Stilllegung der Waldfläche für eine natürliche Waldentwicklung.
Der Gemeinderat beschloss den Antrag zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zu stellen.
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2023
Revierförster Michael Gillert führte einleitend aus, dass das ablaufende Forstwirtschaftsjahr 2022 von extremer Trockenheit geprägt war. Kiefern und Douglasien sind teilweise vertrocknet. Der dadurch be-dingte Holzeinschlag wird dazu führen, dass das Forstwirtschaftsjahr 2022 voraussichtlich mit einem Überschuss von ca. 5.000 EUR abschließen wird. Anschließend erläuterte er dem Gemeinderat im Einzelnen den vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2023. Der Plan 2023 sieht Erträge in Höhe von 26.290 EUR und Aufwendungen in Höhe von 26.235 EUR vor, dass er mit einem Überschuss von 55 EUR abschließend wird. Im Planwerk ist ein Holzeinschlag von 380 fm vorgesehen. An Maßnahmen sind u.a. die Durchforstung eines Eichenbestandes, eine Pflegemaßnahme in Langreis, sowie die Anpflanzung von 500 Stück Ahorn vorgesehen. Der Gemeinderat beschloss, dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2023 zuzustimmen.
Vergaben - Beweissicherung Ausbau Unterdorf (Eilentscheidung gem. § 48 GemO)
Die Ortsgemeinde hat in Ihrer Sitzung am 11.10.2022 den Auftrag für die Tiefbauleistungen zum Ausbau der Verkehrsanlagen „Unterdorf“ (Boorgasse, Unterstraße, Oberstraße, Zum Weiher, Kirchgasse, Zur Bohnenwies) an die Firma Franz Lehnen GmbH & Co. KG aus Sehlem vergeben. Ein Termin für den Baubeginn steht noch nicht fest und ist abhängig von der Materiallieferung an die Firma. Vor jeder Baumaßnahme wird, zum Schutz der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeindewerke vor Geltendmachung von Schadensfällen, eine Beweissicherung durchgeführt. Hierbei werden die einzelnen privaten Objekte im Aus-baugebiet begutachtet. Von der Verwaltung wurde im Vorfeld ein Angebot von einem Gutachter (Herrn Karl-Heinz Holzer aus Schweich) für die Beweissicherung eingeholt. Aufgrund des Umfangs der Maßnahme wurde vom Sachbearbeiter dann ein zweites Büro angefragt. Von diesem Büro wurde kein Angebot abgegeben. Weitere Büros die diese Leistung anbieten, konnten auch nach intensiver Recherche nicht gefunden werden. Herr Holzer hat bisher die Beweissicherung von einer Vielzahl unserer Maßnahmen durchgeführt. Da die Beweissicherung so kurz wie möglich vor Baubeginn erfolgen soll, wurde die Entscheidung vorab vom Ortsbürgermeister und den Beigeordneten als Eilentscheidung getroffen. Der Auftrag wurde am 25.10.2022 an Karl-Heinz Holzer erteilt. Der Gemeinderat hat die Eilentscheidung ohne Äußerung zur Kenntnis genommen.
Mitteilung zur Eilentscheidung bezüglich Treppe Friedhof - Verkehrssicherungspflicht
Der Vorsitzende führte aus, dass auf dem Friedhof eine Treppe nicht mehr verkehrssicher war, weil Kanten der Treppenstufen abgebrochen waren. Eine Mitbürgerin kam beinahe zu Fall. Zur Vermeidung eines größeren Schadens oder Verletzungen von Friedhofsbesuchern hat der Vorsitzende im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht einen Reparaturauftrag in Höhe von 2.500 EUR an die Fa. Brandscheid im Wege der Eilentscheidung erteilt. Die Reparaturarbeiten sind bereits erledigt. Der Gemeinderat hat die Eilentscheidung ohne Äußerung zur Kenntnis genommen.
Vermietung von Parkplätzen auf Parkplätzen in der Ortslage
Die öffentlichen Parkplätze in der Ortsgemeinde, die als Parkplatz gekennzeichnet sind, werden zunehmend von Dauerparken benutzt. Der Ausschuss für strukturelle Dorfentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 03.11.2022 mit der Thematik befasst und sich dafür ausgesprochen, die Parkflächen der öffentlichen Parkplätze „Zum Bungert“, „Hauptstraße/Unterstraße“, „Zum Wingert“ und „Ringstraße“ zu vermieten. Den angrenzenden und umliegenden Anwohnern soll das Vorrecht zu Mietung eingeräumt werden. Die Gemeinde bietet gegen Kostenerstattung an, Parkplatzsperren zu montieren. Darüber hinaus soll vor dem Bürgerhaus ein Parkplatz für Behinderte ausgewiesen werden. Die restlichen Parkplätze sollen gesperrt und nur für Anlieferungen freigehalten werden. Im Gemeinderat wurde nach den Kosten für die Sperrvorrichtung gefragt. Der Vorsitzende schätzt diese auf ca. 100 EUR je Vorrichtung. Der Ortsgemeinderat Mertesdorf beschloss die Parkflächen auf den öffentlichen Parkplätzen „Zum Bungert“, „Hauptstraße / Unterstraße“, „Zum Wingert“ und „Ringstraße“ zum Preis von 40 € / monatlich zu vermieten. Den angrenzenden und umliegenden Anwohner wird das Vorrecht der zur Anmietung der Parkplätze eingeräumt. Darüber hinaus soll vor dem Bürgerhaus ein Parkplatz für Behinderte ausgewiesen werden. Die restlichen Plätze vor dem Bürgerhaus werden gesperrt und sind für die Anlieferung von Schulessen und des Weiteren freizuhalten.
Nichtöffentliche Sitzung
In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurde noch über eine Grundstücksangelegenheit sowie über Vermietungen und Verpachtungen beraten und beschlossen.