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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des VG-Rates vom 09.11.2022

Mitteilungen

Wir haben die Mitteilung der Kreisverwaltung erhalten, dass die Förderung des weiteren Breitbandausbaues vom Bund gestoppt wurde. Westnetz hat jedoch angeboten, den FTTH-Ausbau in der gesamten VG eigenwirtschaftlich zu betreiben, sofern die Ergebnisse der Vorvermarktung stimmen. Hierzu werden wir in der nächsten OB-Besprechung weiter informieren, da die OGs hier die Entscheidungskompetenz haben.

Zum Thema Erneuerbare Energien: Die Informationsgespräche sind abgeschlossen. Krankheitsbedingt musste das Folgegespräch mit dem GStB zur weiteren Vorgehensweise verschoben werden. Dies fand am 24.11.2022 statt. Danach können die Entscheidungen in den OGs und der VG laufen.

Die Abschlussveranstaltung der Starkregen -und Hochwasservorsorge fand am 29.11.2022 in der SporthalleSchöndorf statt

Am 18 November2022 fand die Ausstellung „Kunst am Fluss an der Ruwer“ im Rathaus statt. Damit soll eine Wiederbelebung der Ausstellungen in der Verwaltung stattfinden.

Die Grundschule Osburg wurde als Naturparkschule ausgezeichnet.

Es fand ein Austauschgespräch mit den Vertreterinnen des Palavers und den Wohlfahrtsverbänden statt: Die Bereitschaft des ehrenamtlichen Engagements im Bereich der Flüchtlingshilfe ist stark zurückgegangen und die Personalisierung der Ehrenamtsbegleitung gestaltet sich mehr als schwierig.

Das Verhandlungsgespräch im VGV-Verfahren Grundschule Osburg hat stattgefunden wie auch das Verhandlungsgespräch in Sachen Machbarkeitsstudie Grundschulen. Beide Verfahren können voraussichtlich in der nächsten HFA-Sitzung beschlossen werden.

Die Sitzungskalender 2022 und 2023 sind mit der Änderung der Haushaltsberatung Anfang 2023 auf den Weg gebracht. Die VG-Ratssitzung findet am 14.12.2022 mit Jahresabschluss statt und Haushaltsberatungen am 08.02.2023.

Potentialanalyse Photovoltaik öffentliche Gebäude VG und OGs

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 20.05.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Potentialanalyse für die Dachflächen der Gebäude der VG und der OGs zu erstellen. Auf Grund der Personalveränderung im Technischen Bereich des Gebäudemanagements konnte diese Aufgabe erst nach Dienstbeginn von Herrn Wagner aufgegriffen werden. Die öffentlichen Gebäude der Verbandsgemeinde Ruwer und der Ortsgemeinden wurden seitens des Fachbereichs 3 auf die Eignung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Dächern untersucht. Betrachtet wurden zunächst die Parameter „geographische Lage“ und „Ausrichtung der Flächen“ unter Einbeziehung des Solar-Katasters des Kreises Trier-Saarburg. Darauf aufbauend erfolgte durch das Ing. Büro Plancon aus Trier die Wirtschaftlichkeitsanalyse der PV-Anlagen unter Berücksichtigung der Gebäude-Nutzung. Herr Ochla vom Büro PLANCON stellte die zusammengefasste Potentialanalyse der Gebäude in Trägerschaft der Verbandsgemeinde sowie die detaillierte Analyse des Rathauses mittels einer Präsentation vor und beantwortete anschließend Fragen der Sitzungsteilnehmer. In einem nächsten Schritt sollen die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in Frage kommenden Gebäude statisch untersucht werden. Anschließend kann die Gesamtkostenabschätzung der Investitionen zur Installation der PV-Anlagen einschl. notwendiger Nebenarbeiten auf diesen Gebäuden erfolgen. Die detaillierteren Betrachtungen der Schulen und Hallen sind im Zusammenhang mit den laufenden Machbarkeitsstudien bzw. Sanierungsmaßnahmen zu betrachten. Nach einer ersten Analyse könnte als erstes Projekt die in Frage kommenden Dachflächen des Rathauses mit PV-Anlagen überprüft und umgesetzt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragte die Verwaltung, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmen.

Notstromversorgungseinrichtung in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer

Eine Maßnahme im Kontext Handlungsfähigkeit in Krisensituationen ist die resiliente Ausstattung des Verwaltungsgebäudes. Hierbei stellt die Aufrechterhaltung der Stromversorgung eine zentrale Schlüsselfunktion dar. Hierzu soll das Rathausgebäude mit einer Notstromversorgung ausgestattet werden. Das Ing.-Büro Plancon aus Trier wurde beauftragt, unter Berücksichtigung des aktuellen Strombedarfs und der Elektroinfrastruktur im Gebäude Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Herr Gerdt und Herr Ochla vom Büro Plancon stellten das Ergebnis der Untersuchungen vor. Die Anlage soll stationär im Bereich des hinteren Parkplatzes aufgestellt werden und mittels einer erdverlegten Leitungsverbindung an alle Phasen der Elektro-Hauptverteilung angeschlossen werden. So ist gewährleistet, dass alle Bereiche des Rathauses mit Notstrom versorgt werden können, gleichwohl mit reduzierter Anzahl an Verbrauchern. Die Leistung des Aggregates ist überschläglich auf die Hälfte des derzeitigen Gesamt-Stromverbrauchs ausgelegt, so dass der Betrieb einer Vielzahl von elektrischen Verbrauchern ermöglicht werden kann. Dies erfolgte vorsorglich - abweichend von einschlägigen Empfehlungen zu einer nur 30-%- igen Versorgung - vor dem Hintergrund der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehenden tatsächlichen Verbraucher. Im Falle eines Stromausfalls startet die Anlage automatisch und ist in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 2 bis 3 Minuten betriebsbereit. Die Versorgung der besonders kritischen Infrastruktur, wie z.B. EDV- und Telekommunikationsanlagen, erfolgt mittels der vorhandenen bzw. im Ersatz befindlichen unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) für eine Dauer von ca. 15 - 20 Minuten.

Es entstehen Kosten von brutto rd. 65.000 €. Hierin sind nach Auskunft vom Büro Plancon folgende Leistungen enthalten:

• Notstromaggregat

• Erdarbeiten für die Leitungsverlegung

• Anschlussarbeiten in der Elektro-Verteilung

• Honorarkosten zur Begleitung der Maßnahme

Hinzu kommen Kosten für die Herstellung des Standplatzes und einer Einhausung in Höhe von brutto rd. 20.000 €. Die Gesamtkosten betragen somit rd. 85.000 €. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte der Umsetzung des Konzeptes zu und beschloss die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im HH 2023. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

Mündungsbereich Ruwerer Straße in Höhe Fischweg im Stadtteil Trier-Ruwer; Vorstellung der Machbarkeitsstudie der Stadt Trier

Der Mündungsbereich Ruwerer Straße in Höhe Fischweg im Stadtteil Trier-Ruwer ist ein städtischer Verkehrsknotenpunkt, der aus verkehrstechnischen und touristischen Gründen für die Verbandsgemeinde Ruwer von zentraler Bedeutung ist. In den seit 2018 andauernden Gesprächen mit der Stadt Trier wurde immer wieder auf den Handlungsbedarf hingewiesen. Die Maßnahme ist im 10-jährigen Investitionsplan der Stadt Trier vorgesehen. Die Vorsitzende begrüßte Herrn Andreas Ludwig, Baudezernent der Stadt Trier und Herrn Lieser vom Amt StadtRaum der Stadtverwaltung Trier. Herr Ludwig uns Herr Lieser informierten über das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie für diesen Verkehrsknotenpunkt. Die Studie erfolgte in Kooperation mit einer Studentin aus dem Ruwertal, die sich im Rahmen ihrer Masterarbeit mit verschiedenen Lösungsansätzen auseinandersetzte. Herr Lieser stellte die Vorzugsvariante mittels der erstellten Planskizzen vor und erläutert diese. Es handelt sich um einen Kreisverkehr im Kreuzungsbereich, der auf unbebauten Flächen realisiert werden kann. Es sind aber Grundstückskäufe zu tätigen. Der Kreisverkehr bekommt einen sog. „Bypass“ für die Fahrtrichtung von Kenn Richtung Trier. Der bereits vorhandene Anschluss des Ruwer-Hochwald-Radwegs muss bei dieser Variante geringfügig verschwenkt werden. Bei dieser Variante ist auch der zukünftig zu erwartende Schwerlastverkehr zur WTD Grüneberg aus Richtung Verteilerkreis kommend berücksichtigt. Herr Lieser zeigte die Möglichkeiten für den Schwer-lastverkehr auf. Herr Ludwig betonte, dass es sich ja nur um die Machbarkeitsstudie handelt und noch nicht um die endgültige Ausbauplanung. Als Zeitprunkt für die Realisierung nannten die Vertreter der Stadt Trier das Jahr 2025 folgend. Nach der Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder bedankte sich die Vorsitzende und bat nochmals darum, die Maßnahme zeitnah umzusetzen.

Bürgerhaus/Schule Gusterath Umbau/Umnutzung Küche

Seit Umsetzung des Kooperationsprojektes Bürgerhaus/Mensa Grundschule Gusterath stellt die Nutzung der Küche durch die Kooperationspartner ein Problem dar. Auf Grund den hygienischen Vorgaben für die Schulkindverpflegung ist die ursprünglich angedachte gemeinsame Nutzung der Küche nicht möglich. Diese Situation ist für die Ortsgemeinde Gusterath nicht zufriedenstellend. Es wurden bereits mehrere Alternativen zur Einrichtung einer eigenen Küche für die Ortsgemeinde Gusterath geprüft, die sich bei der näheren Betrachtung als nicht realisierbar bzw. wirtschaftlich nicht darstellbar herausstellen. Zwischenzeitlich hat die Ortsgemeinde Gusterath eine neue Lösungsmöglichkeit vorgeschlagen. Der Trocken- und Kühllager neben den Küchenräumen sollen dem Bürgerraum Gusterath zugeschlagen werden. Hier soll eine kleine Küche (Pentry) für die gemeindlichen Zecke Ortsgemeinde Gusterath eingebaut wer-den bzw. die verbleibende Restfläche als Lager genutzt werden. Die Zugänglichkeit soll über den Bürgerraum erfolgen. Der Haupt- und Finanzausschuss schloss sich der Empfehlung des Bau- Umwelt- und Planungsausschusses an und beschloss, die Kosten für die baulichen Maßnahmen zu übernehmen. Die Kosten die Küchenzeile sollen auf 6.200 € begrenzt werden. Die weiteren baulichen Maßnahmen (Trennung Speisesaal - Ausgabeküche und Anpassung der Küchengeräte in der Ausgabeküche und Zubereitungsküche) sollen durchgeführt werden.

Kleinspielfeld Grundschule Gusterath

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 31.08.2022 wurde nachfolgender Beschluss gefasst: „ Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu beschließen, in Absprache mit der Ortsgemeinde Gusterath die Variante A umzusetzen. Eine mögliche Förderung ist zu prüfen“. Die Ortsgemeinde Gusterath hat sich mit Beschluss vom 31.08.2022 gegen eine Nutzung des Mehrzweckspielfeldes an der Grundschule Gusterath (Variante B, ohne Nutzungsbeteiligung durch die Gemeinde) entschieden. Somit wird eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinde ausgeschlossen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss auf Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der VG Ruwer die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für die Sanierung und die zukünftige Nutzung des Mehrzweckspielfeldes an der Grundschule Gusterath, unter Berücksichtigung des schulischen Bedarfs, zu erstellen.

Regionalbudget der LAG Mosel 2023

Die LAG Mosel möchte auch im kommenden Jahr wieder das Förderangebot „Regionalbudget“ wahrnehmen. Hierfür muss eine Kofinanzierung in Höhe von 10% aus regionalen Mitteln nachgewiesen werden. Da der Aufruf im März erfolgt, würde dieser auch nur für die alte Gebietskulisse (alte Förderperiode) mit entsprechendem bisherigem Einwohnerschlüssel in Frage kommen. Die LAG Mosel benötigt eine Bestätigung der kommunalen Gebietskörperschaften, der Übernahme der 10%-igen Eigenmittel zuzustimmen. Hier handelt es sich um ein zusätzliches Förderbudget in 2023 an dem die Gebietskörperschaften der alten Gebietskulisse noch einmal partizipieren können. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat den entsprechenden kommunalen Eigenanteil für das Förderangebot „Regionalbudget“ einmalig für 2023 in Höhe von 1075,57 € bereit zu stellen.

Finanzierung LAG Mosel 2023-2029

Die LAG Mosel hat sich mit einer neu erstellen Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LI-LE) um eine erneute Anerkennung als LEADER-Region beworben und wurde kürzlich als eine von 21 Regionen in Rheinland-Pfalz ausgewählt. Für die Jahre 2023-2029 stehen insgesamt 2,75 Mio. EUR an EU-Mitteln für Förderprojekte zur Verfügung. Hinzu kommen Landes- und Bundesmittel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, in der kommenden Förderperiode 2023-2029 die LAG Mosel mitzutragen und den entsprechenden kommunalen Eigenanteil jährlich bereit zu stellen.

Vereinbarung über die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten zwischen der Verbandsgemeinde Ruwer und mehrerer Ortsgemeinden und sonstigen Nutzern

Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Herl - Nutzung des Bürgerhauses

Die Verbandsgemeinde nutzt eine Garage und Räumlichkeiten im Bürgerhaus für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr. Im Rahmen einer größeren Sanierungsmaßnahme wurde im Jahr 1985 ein Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Herl und der Verbandsgemeinde (Feuerwehr) mit einer Laufzeit von 30 Jahren (+ still-schweigende Verlängerung um je ein Jahr) abgeschlossen. Somit ist der Vertrag im Jahr 2015 ausgelaufen und seitdem jährlich verlängert. Für die Laufzeit von 30 Jahren wurde damals von der Verbandsgemeinde Ruwer einen einmaligen Kostenbeitrag in Höhe von 59.000,- DM an die OG gezahlt. Der Vertrag bedarf der Anpassung, da über die Laufzeit von 30 Jahren keine Regelung zur Abrechnung der lfd. Verbrauchs- und Unterhaltungskosten besteht und die Betriebskosten stark gestiegen sind (siehe Anlage). Mit diesem Vertrag gestattet die Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde die weitere Nutzung der im Bürgerhaus integrierten Garage als Feuerwehrgerätehaus sowie die Mitbenutzung des Bürgerhauses und der Toilettenanlage. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, den Vertragsentwurf anzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Vertragsabschluss herbeizuführen.

Vereinbarung mit den Ortsgemeinden Farschweiler, Kasel, Mertesdorf und Schöndorf - Nutzung des Bürgerhauses

Mangels Ausstattung der Schulen mit einer Ausgabeküche bzw. in Anbetracht der Corona bedingten Sicherheitsabstände, stellen die Ortsgemeinden Farschweiler, Kasel, Mertesdorf und Schöndorf, der Verbandsgemeinde Ruwer ihr Bürgerhaus für die Schulkindverpflegung zur Verfügung. Die Räumlichkeiten werden zur Essensausgabe und als Mensa genutzt. Hierfür muss ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Um die im Nutzungsvertrag aufgeführten Betriebskosten zuordnen zu können, hat die Verwaltung eine Kostenaufstellung für die Jahre 2018 und 2019 (vor den Corona-Einschränkungen) erstellt. Aus dieser Aufstellung geht hervor, welche Kosten die Verbandsgemeinde (Schulen) pro Stunde und Jahr entrichten müssten. Als Grundlage der Kostenteilung wurde der durchschnittliche Wert der zuvor genannten Jahre in Ansatz gebracht. Der Vertragsentwurf wurde mit den Ortsbürgermeistern der betroffenen Ortsgemeinden erörtert. Die Verträge sind inhaltsgleich. Lediglich die Vertragsparteien und die Höhe der Kosten wurden individuell angepasst. Da es wohl noch Abstimmungsbedarf mit den Ortsgemeinden gibt, schlug die Bürgermeisterin vor, den TOP auf die nächste Sitzung zu vertagen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die Vertagung der Angelegenheit auf die nächste Sitzung. Erst soll mit den betroffenen Ortsgemeinden eine Einigung erzielt werden

Vereinbarung mit dem DRK - Nutzung der Räumlichkeiten in der Schule

Die Verbandsgemeinde ist Eigentümerin des Schulgebäudes der Grundschule Mertesdorf-Kasel. Das DRK nutzt für die Schulsozialarbeiterin sowie für die Koordinierungs- und Fachstelle Partnerschaft für Demokratie Hermeskeil-Ruwer, Räumlichkeiten in der Grundschule, projektbezogen für Lesungen, Workshops, Besprechungen und als Begegnungsstätte. Da laut Vereinbarung mit dem Landkreis und dem Träger die Räumlichkeiten für die Sozialarbeit in Schulen bzw. Bestandteil der Vereinbarung zum Projekt „Demokratie leben“ die Die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen sind, können keine Verbrauchs- bzw. Unterhaltungskosten in Rechnung gestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, den Vertragsentwurf anzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Vertragsabschluss herbeizuführen.

Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Gusterath - Nutzung der Räumlichkeiten in der alten Schulturnhalle

Mangels Räumlichkeiten in der Ortsgemeinde stellt die Verbandsgemeinde Ruwer die alte Schulturnhalle zur Verfügung. Die Ortsgemeinde nutzt die Räumlichkeiten für die Jugendarbeit und Vereinsarbeit (z.B. Proben des Musikvereins). Hierfür ist ein Nutzungsvertrag (siehe Anlage) abzuschließen. Die Verbandsgemeinde stellt der Ortsgemeinde die Anlage unentgeltlich zur Verfügung. Die Nebenkosten (Heizung, Strom und Wasser, Abfallgebühren, Gebäudeversicherung) der Halle, werden von der Verbandsgemeinde getragen und jährlich der Ortsgemeinde in Rechnung gestellt. Die Ortsgemeinde trägt diese Kosten vollumfänglich, da diese die Halle ausschließlich nutzt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, den Vertragsentwurf anzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Vertragsabschluss in die Wege zu leiten.

Radwegekonzept des Landkreises Trier-Saarburg

Am 16.06.2021 beauftragte der Landkreis das Büro Stadt-Land-pIus GmbH, Büro für Städtebau und Umweltplanung, Boppard-Buchhotz mit der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für den Landkreis Trier-Saarburg. Im Zuge der Erarbeitung fanden zahlreiche Abstimmungen, Auswertungen und Analysen statt. Dabei wurde u.a. über eine Online-Befragung die Öffentlichkeit beteiligt, eine Analyse von Unfällen mit Radfahrerbeteiligung erstellt und daraus Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Es wurde eine Zielspinne definiert und ein Zielnetz entwickelt. Auf Basis des Zielnetzes fand eine Befahrung mit dem Fahrrad durch die Planer statt. Im Juni 2022 wurden Beratungstermine in den einzelnen Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt; es wurden einzelne Maßnahmen erläutert und besprochen. Für die Verbandsgemeinde Ruwer wurden folgende Maßnahmen ausgearbeitet:

• Kasel - Tarforst

• Kenn - Osburg

• Reinsfeld - Farschweiler

• Reinsfeld - Pluwiger Hammer

• Waldrach - Korlingen

• Osburg - Herl - Farschweiler

• Gusterath - L143 (Neubau Radweg an der K61)

• Pluwig - Trier, Lückenschluss an der L 143

Die Maßnahme Kasel - Tarforst ist für die Verbandsgemeinde und den Landkreis von überörtlicher Bedeutung, und wird auch von dem Baudezernenten der Stadt Trier begrüßt. Die Maßnahme wurde zwar nicht priorisiert, jedoch sehr hoch bewertet. Bei der Trasse handelt es sich um einen bestehenden sanierungsbedürftigen Wirtschaftsweg, der auch im Rahmen des Wirtschaftswegebaus förderfähig ist. Aus sachlichen Gesichtspunkten sind sowohl die landwirtschaftliche Nutzung wie auch auch die Radwegenutzung von Bedeutung. In Abstimmung mit dem Landkreis soll Finanzierungsalternativen der Maßnahme geprüft werden. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm die Informationen zum Radwegekonzept des Landkreises Trier-Saarburg zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Förderfähigkeit des Wirtschaftsweges Kasel-Tarforst zu prüfen.

Einstellung eines Projektsteuerers (m/w/d) zur Begleitung eines Großprojektes - Grundsatzbeschluss

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, nahm im April 2021 Kontakt mit der Verbandsgemeindeverwaltung und der Ortsgemeinde Mertesdorf auf und teilten mit, dass die Anlieferung von Fahrzeugen mittels Schwerlasttransporter von der A 602 zur WTD 41 bzw. von der WTD 41 zur A 602 nur noch eingeschränkt erfolgen kann. So ist die Durchfahrt unter dem Brückenbauwerk der Bahn der Avelsbacher Straße/ Im Averlertal für diese Transporte auch mit Ausnahmegenehmigung auf 4,05 Meter beschränkt. Des Weiteren ist die generelle Überführung der Brücke (Kreisverkehr) an den Kaiserthermen und der Brücke Kohlenstraße, auf 40 Tonnen beschränkt. Als einzige Alternativstrecke für diese Art der Schwertransporte sieht das Bundesamt die Strecke „WTD 41 - Am Grüneberg - L 149 - Fischweg - Ruwerer Straße - Loebstraße - Verteilerkreis - A 602. Dazu ist der in der Unterhaltungslast der Ortsgemeinde Mertesdorf befindliche Wirtschaftsweg „Am Grüneberg“ der sich in einem schlechten Zustand befindet, auszubauen bzw. zu ertüchtigen. Diese Streckenführung ist auch beim Ausbau des Mündungsbereichs Fischweg - Ruwerer Straße, Trier-Ruwer zu berücksichtigen. Da die Bundeswehr sich nicht in der Lage sieht, den Ausbau des Wirtschaftsweges mit eigenen personellen Ressourcen zu betreiben, soll der Wegeausbau im Rahmen einer Maßnahme der zivilen Infrastruktur von militärischem Interesse (ZIMI) erfolgen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Verbandsgemeinde in den Stellenplan 2024 eine Stelle eines Projektsteuerers (m/w/d) vorsieht. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass die Maßnahme, wenn Sie ausgeführt wird, nicht vor 2024 begonnen wird. Sollte die Stelle bereits in 2023 benötigt werden, so muss dann diese Stelle im Rahmen eines Nachtragsstellenplans bzw. außerplanmäßig besetzt werden. Je nach Besetzung dieser Stelle kann eine Vergütung bis zur EG 11 TVöD erfolgen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat Ruwer im Stellenplan 2024 eine Stelle eines Projektsteuerers (m/w/d) (Tiefbautechniker/Ingenieur) vorzusehen. Die Stelle wird voraussichtlich erst ab 2024 benötigt.