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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 49/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Ruwer

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während den derzeit gültigen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 107 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat Ruwer zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter

www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt

zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Ruwer haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. vom 07.12.2024 bis zum 20.12.2024; bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat Ruwer wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Waldrach, 02.12.2024
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin