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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 49/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das

Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich am 05. Dezember 2024 der Verbandsversammlung zuleiten.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für 2025 liegt in der Zeit vom 05.Dezember 2024 bis 18. Dezember 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer in der Verbands-gemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 202, zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt zur Einsichtnahme bereit.

2.

Einwohnerinnen und Einwohner des Versorgungsgebietes haben die Möglichkeit, vom 05. Dezember 2024 bis 18 Dezember 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge und Anregungen zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Diese sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, oder elektronisch an markus.demuth@ruwer.de zu senden. Die Verbandsversammlung wird über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung am 19. Dezember 2024 beraten und entscheiden.

Wasserwerk Ruwer - Zweckverband
Stephanie Nickels, Verbandsvorsteherin