Die Verbandsgemeinde Ruwer erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, dass alte Führerscheine im Rahmen der Umsetzung zwingender EU-Vorgaben der Richtlinie 2006/126/EG bis zum Jahr 2033 in neue EU-Führerscheine umgetauscht werden müssen. Die nächste Frist im Rahmen des EU-weiten Pflichtumtauschs von Führerscheinen endet am 19.01.2026.
Diese Frist betrifft alle Inhaberinnen und Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.
Wer einen Führerschein aus diesem Zeitraum besitzt, muss ihn rechtzeitig gegen den neuen, einheitlichen EU-Führerschein umtauschen, der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit.
Besonderer Hinweis: Digitale Passbilder sind ausschließlich für Reisepass und Personalausweis zulässig. Für den Führerschein ist zwingend ein ausgedrucktes biometrisches Passbild mitzubringen, das nicht älter ist als 2 Jahre. Weitere Informationen, sowie eine Übersicht über die Umtauschfristen finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Trier-Saarburg: www.trier-saarburg.de.