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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtige Erinnerung:

Frist für den Pflichtumtausch von Führerscheinen läuft aus

Die Verbandsgemeinde Ruwer erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, dass alte Führerscheine im Rahmen der Umsetzung zwingender EU-Vorgaben der Richtlinie 2006/126/EG bis zum Jahr 2033 in neue EU-Führerscheine umgetauscht werden müssen. Die nächste Frist im Rahmen des EU-weiten Pflichtumtauschs von Führerscheinen endet am 19.01.2026.

Diese Frist betrifft alle Inhaberinnen und Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.

Wer einen Führerschein aus diesem Zeitraum besitzt, muss ihn rechtzeitig gegen den neuen, einheitlichen EU-Führerschein umtauschen, der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit.

Bitte beachten Sie:
  • Der Umtausch erfolgt über die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Ruwer können den Umtausch auch im Einwohnermeldeamt in Waldrach beantragen.
  • Für den Antrag wird ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel), der bisherige Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt.

Besonderer Hinweis: Digitale Passbilder sind ausschließlich für Reisepass und Personalausweis zulässig. Für den Führerschein ist zwingend ein ausgedrucktes biometrisches Passbild mitzubringen, das nicht älter ist als 2 Jahre. Weitere Informationen, sowie eine Übersicht über die Umtauschfristen finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Trier-Saarburg: www.trier-saarburg.de.