Aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KomZG), bisher Zweckverbandsgesetz für Rheinland-Pfalz (ZwVG), vom 22.12.1998 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), dem Artikel 8 §§ 18 - 19 Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik (KommDoppikLG) vom 02.03.2006 (GVBl. S. 57), den §§ 16 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373), der Betriebssatzung des Wasserwerkes Ruwer - Zweckverband - in der jeweils gültigen Fassung und der Entgeltsatzung des Wasserwerkes Ruwer - Zweckverband - vom 14.11.2013 wird gemäß Beschluss der Verbandsversammlung des Wasserwerkes Ruwer - Zweckverband - vom 08. Dezember 2022 für das Wirtschaftsjahr 2023 folgende Satzung erlassen:
Der Wirtschaftsplan wird im
| Erfolgsplan: | ||
| in den Aufwendungen | auf — 3.295.200,00 € | |
| in den Erträgen | auf — 3.163.000,00 € | |
| damit ein Jahresverlust von | 132.200,00 € | |
| Vermögensplan: | ||
| in den Ausgaben | auf — 3.694.900,00 € | |
| in den Einnahmen | auf — 3.694.900,00 € | |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
| Netto-Betrag | Mehrwertsteuer | Brutto-Betrag | ||||
| 1. Die Verbrauchsgebühren je m³ Wasserverbrauch | auf | 2,00 Euro | 0,14 Euro | 2,14 Euro | ||
| 2. Der wiederkehrende Beitrag bei einem Wasserzähler | ||||||
| der Größenordnung von | Q3 = 4 m³/h | auf | pro Monat pro Jahr | 10,00 Euro 120,00 Euro | 0,70 Euro 8,40 Euro | 10,70 Euro 128,40 Euro |
| Q3 = 10 m³/h | auf | pro Monat pro Jahr | 20,00 Euro 240,00 Euro | 1,40 Euro 16,80 Euro | 21,40 Euro 256,80 Euro | |
| Q3 = 16 m³/h³ | auf | pro Monat pro Jahr | 30,00 Euro 360,00 Euro | 2,10 Euro 25,20 Euro | 32,10 Euro 385,20 Euro | |
| Q3 = 25 m³/h | auf | pro Monat pro Jahr | 50,00 Euro 600,00 Euro | 3,50 Euro 42,00 Euro | 53,50 Euro 642,00 Euro | |
| Q3 = 40 m³/h | auf | pro Monat pro Jahr | 70,00 Euro 840,00 Euro | 4,90 Euro 58,80 Euro | 74,90 Euro 898,80 Euro | |
| Q3 = 63 m³/h | auf | pro Monat pro Jahr | 90,00 Euro 1.080,00 Euro | 6,30 Euro 75,60 Euro | 96,30 Euro 1.155,60 Euro | |
| Qm = 100 m³/h | auf | pro Monat pro Jahr | 114,00 Euro 1368,00 Euro | 7,98 Euro 95,76 Euro | 121,98 Euro 1.463,76 Euro | |
| 3. Der einmalige Beitrag für die Herstellung von Straßen- leitungen und Grundstücksanschlüssen innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes je m² anrechenbare Grund- stücksfläche: für die räumliche Erweiterung | auf | 3,81 Euro | 0,27 Euro | 4,08 Euro | ||
| 4. Der einmalige Beitrag für die Herstellung von Straßen- leitungen und Grundstücksanschlüssen innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes je m² anrechenbare Grund- stücksfläche: für die erstmalige Herstellung | auf | 2,81 Euro | 0,20 Euro | 3,01 Euro | ||
| 5 a) Die wöchentliche Entleihungsgebühr für ein Standrohr wird | auf | 20,00 Euro | 1,40 Euro | 21,40 Euro | ||
| 5 b) Bei längerfristigen Entleihungen eines Standrohres von mehr als 2 Monaten werden individuelle Entleihungsgebühren vereinbart | ||||||
| 5 c) Die Sicherheitsleistung für die Entleihung eines Standrohres | auf | 800,00 Euro | ||||
| 5 d) Für die Ausgabe und Rücknahme des Standrohres sowie die Verwaltung der Standrohre wird eine Verwaltungskosten- Pauschale | auf | 15,00 Euro | 1,05 Euro | 16,05 Euro | ||
| 5 e) Für die Reinigung der zurückgegebenen Standrohre (bei starker Verschmutzung) wird eine Pauschale (die übliche Desinfektion des Standrohres ist in den Ent- leihungsgebühren enthalten) | auf | 30,00 Euro | 2,10 Euro | 32,10 Euro | ||
| 6. Pauschalbetrag für die Herstellung eines Bauwasseran- schlusses | auf | 300,00 Euro | 21,00 Euro | 321,00 Euro |
7. Bei den v.g. Ziffern 1 bis 6 beträgt der Mehrwertsteuersatz 7 %.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Wirtschaftsjahr 2023 festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 267.500,00 Euro
verzinste Kredite auf — 2.050.000,00 Euro
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
1.000.000,00 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 600.000,00 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 600.000,00 Euro
Die entgeltsfähigen Kosten (§ 11 der Entgeltsatzung) werden
durch Verbrauchsgebühren (§ 16 der Entgeltsatzung) zu — 70,0 %
und durch wiederkehrende Beiträge (§ 12 der Entgeltsatzung) zu — 30,0 %
erhoben.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat als Kommunalaufsicht gemäß §§ 18 - 19 KommDoppikLG i.V. m. § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 KomZG i.V. m. §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 GemO mit Verfügung vom 18.01.2023 - Az.: 17 06-2/WWR/21a den unter § 3 der Satzung festgesetzten Gesamtbetrag an Krediten für das Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 2.050.000,00 € und den unter § 4 der Satzung festgesetzten Gesamtbetrag an Verprflichtungsermächtigungen in Höhe von 600.000,00 € genehmigt und im Übrigen mitgeteilt, dass gegen die von der Verbandsversammlung beschlossene Satzung und den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer für das Wirtschaftsjahr 2023 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.
Der Wirtschaftsplan wird gemäß § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der Zeit vom 06. Februar bis 14. Februar 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 202, zur Einsichtnahme offengelegt.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen der Gemeindeordnung über Ausschließungsgründe und die Einberufung sowie die Tagesordnung von Sitzungen der Verbandsversammlung unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen könnte, gegenüber dem Wasserwerk Ruwer - Zweckverband - geltend gemacht worden ist.