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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Riveris vom 15.12.2022

Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Friedhofsangelegenheiten

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Friedhofssatzung

Die aktuelle Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Riveris ist seit dem 16.04.2013 in Kraft. Die Satzung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen und muss insofern überarbeitet und neu beschlossen werden. Der Entwurf der Friedhofssatzung wurde durch die Verwaltung, in Absprache mit dem Vorsitzenden, aufgestellt. Die Friedhofssatzung wird aufgrund folgender Gründe neu beschlossen:

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Veränderungen bzw. Verdeutlichung der Formulierungen

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Ergänzung der Bestattungszeit, der Grabmaße und der Grabart Rasengrab als Urnenreihengrab

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Ausschließung von Grabreservierungen zu Lebzeiten

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Neue Vorgaben bezüglich des Entfernens von Grabmalen

Hinsichtlich der neuen Vorgaben bezüglich des Entfernens von Grabmalen entstanden Meinungsverschiedenheiten der Ratsmitglieder. Aufgrund dessen schlug der Vorsitzende vor, eine separate Abstimmung über das Entfernen von Grabmalen vorzunehmen. Der Gemeinderat beschloss, das Entfernen von Grabmalen nach den neuen Vorgaben festzusetzen. Weiterhin beschloss der Gemeinderat die im Entwurf vorliegende Friedhofssatzung.

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Friedhofsgebührensatzung

Die Friedhofsgebühren müssen angepasst werden, da der Friedhof nicht kostendeckend ist. Dies wurde durch das Gemeindeprüfungsamt beanstandet. Zuletzt wurden die Gebühren im Jahr 2013 bzw. im Jahr 2019 erhöht. Seitens der Verwaltung wurden ein Entwurf zur Friedhofsgebührensatzung sowie eine Gebührenkalkulation aufgestellt. Der Gemeinderat diskutierte über den Vorschlag der Gebühren und entschied sich dafür, die Gebühren für die Überlassung der Grabstätten geringer anzuheben.

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Realsteuerhebesätze (LFAG)

Mit Urteil v. 16.12.2020 hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) den bisherigen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklärt. Dies war der Auslöser für die Reform des Landesfinanzausgleichsgesetztes (LFAG). Das Landesfinanzausgleichsgesetz wurde nunmehr im Landtag am 24.11.2022 im Referentenentwurf ohne Änderung verabschiedet. Wir hatten in der letzten Ortsbürgermeisterbesprechung am 23.11.2022 bereits über die möglichen Auswirkungen der Reform informiert. Unter anderem werden die Nivellierungssätze, die als Bezugsgröße für die Berechnung der Schlüsselzuweisung A sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage dienen, angehoben. Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Nivellierungssätze:

Grundsteuer A

von 300 auf 345

Grundsteuer B

von 365 auf 465

Gewerbesteuer

von 330 auf 345

Sachbearbeiter Hemgesberg von der Verwaltung erläuterte nochmals die Sachlage. Anhand der vorgelegten Berechnungsmodelle, wurden die Auswirkungen erläutert, die sich unmittelbar aus der vom Rat getroffenen Anpassungen der Hebesätze ergeben. Der Rat wies auf die derzeitige Situation mit hohen Energiekosten sowie die noch ausstehende Grundsteuerreform hin. Zu der aktuell ohnehin schon hohen Ausgabelast, würden durch eine Anpassung der Realsteuerhebesätze weitere Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen. Es herrschte daher Einigkeit, die Anpassung der Hebesätze auf das notwendige und geforderte Maß zu beschränken.

Der Gemeinderat beschloss die Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2023 wie folgt:

Grundsteuer A

400 v.H. (unverändert)

Grundsteuer B

465 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H. (unverändert)

Beratung und Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen im Gemeindehaus

Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden an Wänden im Innenbereich

Dem Vorsitzenden lagen zwei Angebote von Firmen vor. Da mit der Vergabe nicht schlussendlich geklärt werden konnte, ob der Schaden wegen Feuchtigkeit abschließend bearbeitet ist, bzw. die Ursache der Feuchtigkeit geklärt ist, kam man im Rat zum Entschluss, erneut detailliertere Angebot einzuholen. Der Gemeinderat beschloss, zunächst keines der vorgenannten Angebote anzunehmen und möchte erst die Ursache der Feuchtigkeit feststellen. Sollte zu dem Entschluss gefunden werden, dass der Schaden mit den ausgeschriebenen Arbeiten final behoben werden kann, so tendiert man zum Angebot der Firma Höllen aus Osburg.

Austausch von sieben Fenstern

Die Fenster an der Südseite des Gemeindehauses müssen erneuert werden. Hierzu lagen dem Vorsitzenden 3 Angebote vor. Die Angebote umfassten Kunststofffenster, innen weiß, außen grau, mit Sprossen und Dreifach-Verglasung sowie Beiputzarbeiten. Im Gemeinderat kamen Zweifel wegen der Dreifach-Verglasung auf, da es sich um ein altes, nicht isoliertes Gebäude handelt und evtl. Schimmelbildung eine spätere Folge sein könnte. In Bezug auf den anschließenden Punkt 4.3 wäre hier wohl die bessere Variante alle Fenster zu erneuern, jedoch mit Zweifach-Verglasung und nicht noch zusätzliche Kosten für einen Anstrich zu veranschlagen. Der Gemeinderat beschloss, keines der vorliegenden Angebote anzunehmen, stattdessen die Einholung neuer Angebote für alle Fenster in Zweifach-Verglasung.

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2023

Der Vorsitzende entschuldigte Revierleiter Gillert und verwies die Ratsmitglieder auf die vorliegenden Unterlagen. Denen zufolge schließt der Wirtschaftsplan 2023 mit einem Ergebnis aus Holzverkäufen von 24.564 €. Der Rat beschloss dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2023 in der vorgelegten Form zuzustimmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Brennholzpreise 2022/2023

Mit Schreiben vom 13.07.2022 hat das Forstamt Hochwald darauf hingewiesen, dass auch im Bereich des Brennholes höhere Marktpreise für den Winter 2022/2023 erwartet werden. Gründe hierfür sind die deutliche Verteuerung der Energiepreise seit Beginn des Ukraine-Krieges und die steigende Nachfragen für Brennholz. Im Forstamt Hochwald werden in der Saison 2022/2023, bei Verkauf von Brennholz aus dem Staatswald, folgende Mindestpreise zur Anwendung kommen:

Laubhartholz

(Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

68,00 €/fm (brutto)

Weichhölzer

(Weide, Linde, Erle) und Nadelholz

55,00 €/fm (brutto)

Da die GemO für die gemeindlichen Forstbetriebe u.a. die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten und damit die Findung marktgerechter Preise vorgibt, empfiehlt das Forstamt Hochwald die vorgenannten Preise auch für den Verkauf von Brennholz aus dem Gemeindewald anzuwenden. Der Gemeinderat beschloss, den Preisempfehlungen des Forstamts Hochwald für den Verkauf von Brennholz zuzustimmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Antragstellung zum Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ veröffentlicht. Seit dem 12.11.2022 können online bundesweit Förderanträge bestellt werden. Aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes ist das Förderprogramm des Bundes von großer Bedeutung, da ein Einstieg in die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes erfolgt. Der häufig von Standort- und Strukturschwäche geprägte kleinstrukturierte Gemeindewald in Rheinland-Pfalz kann von Regelförderungen in Höhe von 100 Euro pro Hektar und Jahr profitieren. Mit Inanspruchnahme des Förderprogramms verpflichtet sich die Gemeinde über einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren bestimmte Vorgaben bei der Waldbewirtschaftung einzuhalten. Die Rat beauftragte die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, in deren Auftrag, den Antrag zur Förderung des Klimaangepasstes Waldmanagement zu stellen.

Informationen zum Hochwasserschutzkonzept

Ortsbürgermeister Hoffmann erläuterte das Konzept des Ingenieurbüros INCA und breitete hierzu einen Ortsplan aus. Das Konzept soll darstellen, wie im Falle von bzw. mit Hochwasser umgegangen werden kann. Dieses Konzept ist gefördert. Kosten würden auf die Gemeinde Riveris lediglich in der Umsetzung einzelner Projekt zukommen. Besprochen wurden die ortsspezifischen Maßnahmen RIV 1 bis RIV 9

RIV 1

Objektschutz „Wallenweg“

RIV 2

Ausbildung eines Notabflussweges entlang des „Wallenweges“ über die „Stauseestraße“ in Richtung Riveris

RIV 3

Sanierung des Bachbettes der Riveris in der Ortslage

RIV 4

Gewässerunterhaltung an der Riveris zwischen Talsperre und Ortslage

RIV 5

Bau eines Treibgut- und Geschieberückhaltes oberhalb der „Stauseestraße 43“

RIV 6

Hochwasser- und starkregenangepasste Nutzung der forstwirtschaftlichen Flächen im Osten von Riveris

RIV 7

Hydraulische Optimierung der Tiefenlinie im Bereich „Stauseestraße 43“

RIV 8

Kanalkapazität „Stauseestraße“

RIV 9

Ausbau Verwallung entlang des Weges im Flurstück „Aus der Eschanwand“

Besondere Wichtigkeit, hier soll zeitnah ein Termin mit der Tiefbaukolonne der VG Ruwer zur einer Ortsbesichtigung vereinbart werden.

Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) – Grundsatzbeschluss

Die Kommunen sind wichtige Akteure in der Gestaltung der Energiewende. Neben den Aufgaben der Bauleitplanung haben sie die Möglichkeit sich aktiv an der Energieerzeugung zu beteiligen und diese zu steuern. Ziel des kommunalen Handelns ist es, die Energieerzeugung und den Energieverbrauch zu regionalisieren und die Akzeptanz der Energieerzeugung durch Partizipation zu erhöhen. Dieses Thema wurde nach Vorlage der Machbarkeitsstudie und in der Vorbereitung der aktuell laufenden Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes intensiv beraten. Es gab insgesamt 3 Informationsveranstaltungen für Ratsmitglieder des VG-Rates und der Gemeinderäte in Kooperation mit dem GStB. Der GStB empfiehlt für diesen Zweck die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Andere Verbandsgemeinden bzw. Ortsgemeinden sind bereits seit 2008 in diesem Bereich aktiv und können Erfolge vorweisen. Die Vorteile einer AöR liegen in der hohen Flexibilität der Organisation, der Steuerungsmöglichkeit durch die Kommunen (GemO, KomZ, individuelle Anstaltssatzung) Finanzierung (kommunale Finanzierung aufgrund Gewährträgerschaft und Anstaltslast), Kooperationsfähigkeit mit anderen Rechtssubjekten und untersteht nicht der Kommunalaufsicht (Wirtschaftsplan, keine Kreditgenehmigung, schnellere Realisierung). Die Organe einer AöR sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Aufgabe des Vorstandes wird meist der Werkleitung übertragen. Es wird i.d.R. eine Aufwandsentschädigung gewährt, diese ist von der AöR zu zahlen. Der Verwaltungsrat setzt sich aus Vertreter*innen der Mitglieder der AöR zusammen. Dies sind i.d.R. die Ortsbürgermeister*innen der beteiligten Ortsgemeinden und der VG. Diese wählen einen Vorsitzenden, i.d.R. den oder die Verbandsbürgermeister*in.

Im Weiteren wird auf die Sitzungsvorlage verwiesen.

Der Gemeinderat beschloss:

1.

im Grundsatz der Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Bereich der erneuerbaren Energien gemeinsam mit der Verbandsgemeinde und den anderen Ortsgemeinden, die die AöR mitbegründen bzw. der AöR beitreten wollen, zu und

2.

die Verwaltung mit den Vorbereitungen in Kooperation mit der Kommunalberatung zu beauftragen. Das Ergebnis wird dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.

Vergaben

Brücken-Bauwerkshauptprüfung nach DIN 1076 in der Gemeinde Riveris und Anlegen der Datensätze mit dem SIB-Bauwerkeprogramm

Der Gemeinderat beschloss ihre vorhandenen sechs Brücken je einer Bauwerkshauptprüfung gemäß DIN 1076 zu unterziehen. Diese Leistungen soll das für Brückenprüfung zertifizierte Ingenieurbüro Bernd Wagner zu einem Festpreis ausführen.

Mitteilung einer Eilentscheidung

Der Vorsitzende informierte den Rat über eine – mit den Beigeordneten abgestimmten – Eilentscheidung bezüglich einer Ergänzungsvereinbarung zum Konzessionsvertrag mit „Westenergie“. Betreffend des Umsatzes wird nun festgehalten: Die vereinbarte Konzessionsabgabe wird ab dem 1. Januar 2023 umsatzsteuerpflichtig sein. Da die Konzessionsabgabe ein Netto-Betrag ist, wird „Westenergie“ die Umsatzsteuer an die Gemeinde auszahlen.

Mitteilungen

Das Material für den Wohnmobilstellplatz ist da und wir am geplanten Ort angebracht. Die Farbe zur Parkplatzmarkierung fehlt noch. Sie wird angebracht, sobald sie vorhanden ist und das Wetter die Arbeiten zulässt. Auf dem Friedhof haben zwei Umbettungen stattgefunden. Eine wurde von Riveris auf einen anderen Friedhof durchgeführt, eine andere von außerhalb auf den Riveriser Friedhof. Schäden an der Schiefermauer an der Kreisstraße nach Waldrach wurde vom LBM zügig ausgebessert. Die Internetseite der Ortsgemeinde Riveris wird in den nächsten Monaten über ein Azubi-Projekt des Fördervereins für regionale Entwicklung neu erstellt. Es werden keine weiteren Kosten hierfür anfallen.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen. Des Weiteren ergingen noch weitere Mitteilungen.